Rundfunkbeitrag: Meldeadresse vs. Wohnsitz

29. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
enh04521
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Rundfunkbeitrag: Meldeadresse vs. Wohnsitz

Hallo Leute,

Ich habe folgendes Problem:

Ich bin Herbst letzten Jahres zu meiner Freundin gezogen, hatte mich aber nicht umgemeldet. Dies lag schlicht daran, dass für die Ummeldung mittlerweile eine schriftliche Bestätigung des Vermieters nötig ist. Diese konnte/wollte ich nicht einholen, da es sowieso bereits Ärger mit dem Vermieter gab und wir auch schon auf der Suche nach einer neuen, gemeinsamen Wohnung waren. Als wir diese dann im Frühjar bezogen habe ich mich entsprechend umgemeldet.

Nun sehe ich es nicht wirklich ein, den Rundfunkbeitrag in dieser Zeit (Herbst bis Frühjahr) doppelt zu zahlen. Entsprechend habe ich die Zahlung für 6 Monate ausgesetzt und den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice angeschrieben mit Verweis darauf, dass wir im betreffenden Zeitraum doppelt bezahlt hatten. Als Antwort kam, ich benötige eine Meldebescheinigung für dieser Zeit (ich hatte ihnen nur meine Kündigung des Mietverhältnisses zum Herbst geschickt).

Lange Rede kurzer Sinn, wie weiter vorgehen?

a) Einfach die 6 Monate bezahlen
b) Schriftliche Bestätigung meiner Freundin schicken, dass ich für diesen Zeitraum bereits bei ihr wohnte und darauf beharren, dass sie nachweißen müssen dass ich dort nicht wohnte, nicht andersrum (ist dass so?)

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5 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17271x hilfreich)

und darauf beharren, dass sie nachweißen müssen dass ich dort nicht wohnte, nicht andersrum (ist dass so?) Nö, Sie müssen sich beim BS abmelden - sorum ist das. Das haben Sie nicht gemacht und folglich zahlen Sie, egal, ob Sie da gewohnt haben.
Ausser Kulanz geht da gar nichts. Es wurde zwar kulant Sozialleistungsempfänger rückwirkend befreit, aber in Fällen wie diesem habe ich habe noch von keiner Kulanzentscheidung gehört.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von enh04521):
Dies lag schlicht daran, dass für die Ummeldung mittlerweile eine schriftliche Bestätigung des Vermieters nötig ist.

Wo hat man denn den Unfug her?
Für eine Ummeldung biem Betragsservice ist keine schriftliche Bestätigung des Vermieters nötig.



Zitat (von enh04521):
Schriftliche Bestätigung meiner Freundin schicken, dass ich für diesen Zeitraum bereits bei ihr wohnte

Irrelevant (wenn die keine Kulanz anwenden wollen)



Zitat (von enh04521):
Lange Rede kurzer Sinn, wie weiter vorgehen?

Meldebescheinigung vorlegen, andere Nachweise senden oder zahlen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Hardy DD
Status:
Schüler
(264 Beiträge, 418x hilfreich)

Wohnungsgeberbestätigung (§ 19 Absatz 3 Bundesmeldegesetz, mach es so, wie es im Gesetz steht.

Hardy DD

Signatur:

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Dezent
Status:
Praktikant
(509 Beiträge, 176x hilfreich)

Zitat (von enh04521):

Lange Rede kurzer Sinn, wie weiter vorgehen?

a) Einfach die 6 Monate bezahlen
b) Schriftliche Bestätigung meiner Freundin schicken, dass ich für diesen Zeitraum bereits bei ihr wohnte und darauf beharren, dass sie nachweißen müssen dass ich dort nicht wohnte, nicht andersrum (ist dass so?)

Lohnt es sich, hier Druck zu machen? Gibt es Erfahrungswerte?


Der Beitragsservice muss Ihnen nichts nachweisen. Im Gegenteil.

Laut RBStV ist eine Abmeldung zum Folgemonat des Eingangs Ihrer Abmeldung möglich.

Sie sind hier Ihrer Verpflichtung nicht nachgekommen, Ihr Beitragskonto abzumelden. Eigener Fehler, unabhängig bzw. zusätzlich zum dem möglichen Verstoß gegen das Melderecht, der vorliegen dürfte, wenn Sie sich dort auch nicht umgemeldet haben.

Sollte hier ein Nachweis des Einwohnermeldeamtes als Grundlage für eine zurückliegende Abmeldung akzeptiert werden, ist dies reines Entgegenkommen des Beitragsservice. Ein Anrecht hierauf haben Sie nicht.



-- Editiert von Dezent am 03.09.2017 10:45

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