Rundfunk Gebühr

5. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
K 31
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Rundfunk Gebühr

Ich habe am 1.6.18 eine beruflich bedingte Zweitwohnung bezogen.
Und diese bei den EMA angemeldet.
Für meinen Hauptwohnsitz zahle ich GEZ.
Nun letzte Woche kurz nach meiner Anmeldung war dan schon der Brief der GEZ im Kasten.
Mus ich nun nach dem neuen Urteil noch zahlen oder nicht. Reicht es wenn ich der GEZ mitteile das ich schon für meinen HWS zahle.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32873 Beiträge, 17265x hilfreich)

Reicht es wenn ich der GEZ mitteile das ich schon für meinen HWS zahle. Nö. Sie hätten sich sofort anmelden müssen. Holen Sie es jetzt nach und beantragen gleichzeitig Sie formlos (es gibt noch keine Formulare dafür) die Befreiung vom RF-Beitrag, weil Sie schon am HWS zahlen. Übrigens gibt es die Befreiung nicht rückwirkend - ganz werden Sie ums Zahlen also nicht herumkommen...

-- Editiert von muemmel am 05.08.2018 18:33

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5546 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat (von K 31):
Für meinen Hauptwohnsitz zahle ich GEZ.


Und wohnst da alleine?

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#3
 Von 
K 31
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Mm. Am 1.6.18 habe ich mich bei dem EMA angemeldet. So müsste ich folglich für 1 Monat zahlen. Denn seit 07 ist das Ding ja laut Gericht vom Tisch für ZW.

Zur Frage 2.
Nein, am HWS wohne ich nicht allein.
Da wohne ich mit meiner Frau zusammen

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#4
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5546 Beiträge, 2499x hilfreich)

Dann betrifft das Urteil dich nicht.
Es geht nur um Zweitwohnungen, wenn auch die Erstwohnung alleine bewohnt wird.
Außerdem ist die Sache nicht vom Tisch sondern der Gesetzgeber hat aufgetragen bekommen, die vom Tisch zu schaffen.

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#5
 Von 
K 31
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Das versteh ich nun aber nicht ganz.
Ich denke es spielt keine Rolle wie viele in welcher Wohnung wohnen.
Im übrigen, ich habe ein Haus.
Von den WOhnungen sind 3 belegt inkl meiner. Soll ich da jetzt noch für die zwei nicht vermieteten mitzählen, weil ich da drin wohnen könnte.

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#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32873 Beiträge, 17265x hilfreich)

Es geht nur um Zweitwohnungen, wenn auch die Erstwohnung alleine bewohnt wird. Davon schreibt der BS nichts, nur davon, daß man "nachweislich den Rundfunkbeitrag für die Erstwohnung zahlen" muß: https://www.rundfunkbeitrag.de/presse_und_aktuelles/hinweise/bundesverfassungsgericht_rundfunkbeitrag_ist_verfassungsgemaess__beitragspflicht_fuer_zweitwohnungen_entfaellt/index_ger.html?highlight=zweit%C2%ADwohnung%20Zweitwohnung

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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