Referendarin zieht ständig um!

2. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
Gitti33
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 69x hilfreich)
Referendarin zieht ständig um!

Hallo!

Ich habe hier gleich 2 Fragen meine Kinder betreffend:

1.Kind: Ist Referendarin und wird alle halbe Jahr versetzt. Zahlte bis her keine GEZ (im Studium befreit, da Bafög-Bezieherin und seither durch die GEZ keine Nachfrage mehr). Nun kam wieder einmal ein Schreiben der GEZ, zu uns nach Hause, sie solle sich anmelden und bezahlen. Sie wohnt jetzt zwar seit Juli zuhause, aber nur noch bis Mitte Februar, denn dann wird sie wieder versetzt, sie weiß weder wohin, noch wo sie dort wohnen wird, evtl. eh nur in einer Pension oder Ferienwohnung, da es wieder nur bis August so sein wird. Ab September 2011 weiß sie ihren Einsatzort und wird dort bei ihrem Freund wohnen (der GEZ zahlt).
Frage: Kann sie sich befreien lassen, indem sie z. B. angibt, dass sie ständig versetzt wird und nun wieder ab Februar einen neuen Einsatzort zugeteilt bekommt, aber nicht weiß in welchem Ort dies sein wird und sie eh nur eine Pension mieten wird? Können die GEZ'ler einen Nachweis über die Wohnart (also z. B. Bestätigung der Pension) verlangen oder ist dies rechtlich nicht in Ordnung?

2. Kind: Verdient seit Mitte letzten Jahres und wohnt noch zuhause. Wurde bisher von der GEZ noch gar nicht angeschrieben, aber irgendwann kommen sie wohl auch auf ihn. Kann es dann sein, dass er rückwirkend zahlen muss (die GEZ also einen Verdienstnachweis verlangen kann)? Sollte er sich deshalb selbst melden oder einfach abwarten?

LG
G.

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12303.01.2011 11:38:19
Status:
Beginner
(76 Beiträge, 21x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120233 Beiträge, 39854x hilfreich)

quote:
Frage: Kann sie sich befreien lassen,

Welche der Bedingungen erfüllt sie denn: http://gez.de/gebuehren/gebuehrenbefreiung/index_ger.html?
Selbst wenn sie in einer Pension wohnt, das Autoradio fährt mit und der tragbare Fernseher zählt auch ...



quote:
Kann es dann sein, dass er rückwirkend zahlen muss

Nur wenn er so ungeschickt ist das zu unterschreiben oder sich gegen eine falsche Zwangsanmeldung nicht wehrt ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12303.01.2011 11:38:19
Status:
Beginner
(76 Beiträge, 21x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
gabimaus
Status:
Praktikant
(903 Beiträge, 705x hilfreich)

Wenn Voraussetzungen (zb. Bafög) nicht mehr zu einer Befreiung von Rundfunkgebühren vorhanden sind und Geräte
zum Empfang von öffentlich rechtlichen Sender sich im Besitz befinden dann muß Besitzer dieser Geräte Rundfunkgebühren bezahlen, egal wo er wohnt in Deutschland und egal ob er aller 2 Wochen seinen Wohnort wechselt.

quote:
(die GEZ also einen Verdienstnachweis verlangen kann)?
Warum sollte sie?
Es zählt nur Anmelden und Abmelden oder Befreiung, dazu sind dann Unterlagen nötig die eine Befreiung rechtfertigen könnten. Mittlerweile solle sich das aber herumgesprochen haben.

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0x Hilfreiche Antwort


#6
 Von 
Gitti33
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 69x hilfreich)

Danke für die Antworten.

Ich fasse kurz zusammen: Mein Sohn sollte einfach abwarten, bis die GEZ selbst an ihn herantritt. Nachzahlungen von dem Zeitpunkt an, ab dem er selbst verdient hat sind nicht gerechtfertigt.

Meine Tochter muss auch bezahlen, wenn sie kein auf sie zugelassenes Auto hat und die Pension in welcher ein Fernseher zum Zimmer gehört, bereits selbst GEZ zahlt? Sie besitzt auch keinen tragbaren Fernseher. Allerdings hat sie ein Notebook für welches sie nachweisbar einen mtl. Internetzugang bezahlt!!???

LG
Gitti33

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-- Editiert am 04.01.2011 11:22

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12305.01.2011 09:17:52
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 2x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
gabimaus
Status:
Praktikant
(903 Beiträge, 705x hilfreich)

Letztendlich sind es die Probleme Ihrer erwachsenen Kinder!



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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Gitti33
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 69x hilfreich)

Hallo Gabimaus,

ja sicher sind es die Probleme meiner erwachsenen Kinder, aber ich dachte, nachdem ICH hier bereits registriert bin, brauchen beide das nicht nochmals, jeder für sich tun.

Ich dachte ich bekäme hier fundierte Antworten, habe ich wohl getäuscht...

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0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12305.01.2011 09:17:52
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 2x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120233 Beiträge, 39854x hilfreich)

Allerdings hat sie ein Notebook für welches sie nachweisbar einen mtl. Internetzugang bezahlt
Aber keine GEZ?


Grundsätzlich gilt: wer keinen Befreiungsgrund belegen kann und ein Rundfunkgerät zum Empfang bereithält, ist verpflichtet sich anzumelden und zu zahlen.

Unterlässt man dies, kann es gut gehen.

Es kann jedoch auch passieren, das die GEZ das bereithalten des/der Geräte nachweist.
DANN sind saftige Nachforderungen fällig.





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