Post vom Beitragsservice, falscher Name

11. März 2013 Thema abonnieren
 Von 
Speedy Gonzales
Status:
Praktikant
(530 Beiträge, 343x hilfreich)
Post vom Beitragsservice, falscher Name

Guten Tag.

Diese Tage kam Post vom Beitragsservice, ich möge mich bitte anmelden.
Jedoch ging das Schreiben an meinen alten Namen (Geburtsname) und nicht an meinen neuen Namen.

Da ich ohnehin vor habe gegen den Rundfunkbetrag Klage zu erheben (Argumentation von Geuer):
Sollte ich den Namen von vornherein richtig stellen oder einen Gebührenbescheid abwarten?

Noch etwas: Bis dato bin ich kein Rundfunkteilnehmer, wäre dann Neukunde.

-- S.G.


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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1340x hilfreich)

Wenn Sie einen eigenen Haushalt haben, müssen Sie sich ohnehin anmelden.Sie bekommen dann einen Gebührenbescheid gegen den Sie Widerspruch einlegen können.
Allerdings müssen Sie zunächst zahlen, Ihr Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
BuffySlayer
Status:
Praktikant
(993 Beiträge, 483x hilfreich)

quote:
Jedoch ging das Schreiben an meinen alten Namen (Geburtsname) und nicht an meinen neuen Namen.


Unerheblich; dir ist doch selbst klar, daß du gemeint bist, dann kannst du das nicht abstreiten (venire contra factum proprium ).

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