Guten Tag.
Diese Tage kam Post vom Beitragsservice, ich möge mich bitte anmelden.
Jedoch ging das Schreiben an meinen alten Namen (Geburtsname) und nicht an meinen neuen Namen.
Da ich ohnehin vor habe gegen den Rundfunkbetrag Klage zu erheben (Argumentation von Geuer):
Sollte ich den Namen von vornherein richtig stellen oder einen Gebührenbescheid abwarten?
Noch etwas: Bis dato bin ich kein Rundfunkteilnehmer, wäre dann Neukunde.
-- S.G.
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Post vom Beitragsservice, falscher Name
11. März 2013
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Frage vom 11. März 2013 | 14:52
Von
Status: Praktikant (530 Beiträge, 343x hilfreich)
Post vom Beitragsservice, falscher Name
Gebühren zahlen?
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#1
Antwort vom 11. März 2013 | 15:27
Von
Status: Student (2281 Beiträge, 1340x hilfreich)
Wenn Sie einen eigenen Haushalt haben, müssen Sie sich ohnehin anmelden.Sie bekommen dann einen Gebührenbescheid gegen den Sie Widerspruch einlegen können.
Allerdings müssen Sie zunächst zahlen, Ihr Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung.
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#2
Antwort vom 18. März 2013 | 13:00
Von
Status: Praktikant (993 Beiträge, 483x hilfreich)
quote:
Jedoch ging das Schreiben an meinen alten Namen (Geburtsname) und nicht an meinen neuen Namen.
Unerheblich; dir ist doch selbst klar, daß du gemeint bist, dann kannst du das nicht abstreiten (venire contra factum proprium ).
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