Pfändungs- u. Überweisungsverfügung

20. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
joko1
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Pfändungs- u. Überweisungsverfügung

Unsere Stadtverwaltung liebt mich :???:
Ich habe 2 x Pfändungs- u. Überweisungsverfügung erhalten.
1. Wegen Hundsteuer.
von den 317.10 €, die gefordert werden, habe ich bereits 167,10 € gezahlt und mit der Stadtverwaltung ausgemacht, die 2. Rate im Juli zu bezahlen. Dies wurde mir auch in einem Schreiben bestätigt.
Trotzdem wird der Pfändungs- u. Überweisungsbeschluss nicht aufgehoben. Das ist meiner Meinung nach rechtlich nicht zulässig?

2. Wegen GEZ
Die GEZ will über 1.200 € und will diese über die Stadtverwaltung einziehen. Ein Pfändungs- u. Überweisungsverfügung wurde durchgeführt. Die Bank hält das Geld noch für ca. 1 Woche zurück.
a) Zulässigkeit der Vollstreckung durch Stadtverwaltung? Amtshilfe für eine Firma???
b) Zwischenzeitlich habe ich sowohl der Stadtverwaltung, als auch dem Südwestfunk schriftlich angezeigt, dass die Forderung nicht rechtens ist, da ich über Jahre von der GEZ befreit war (wurde nur nie hingeschickt) und ich seit Juni 2017 durch Schwerbehinderung nur 1/3 zahlen muss.
Der Pfändungs- u. Überweisungsbeschluss wurde immer noch nicht aufgehoben. Wie kann ich mich wehren?

Für jede Hilfe, vielen Dank im Voraus

Gruß Jörg

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17282x hilfreich)

da ich über Jahre von der GEZ befreit war (wurde nur nie hingeschickt) Folglich waren Sie nicht befreit.
und ich seit Juni 2017 durch Schwerbehinderung nur 1/3 zahlen muss. Sie sind taub oder blind? Denn eine grundsätzliche Ermäßigung für Schwerbehinderte gibt es nicht.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
joko1
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Habe Kennzeichen RF
Für die Beitragsbefreiung habe ich Nachweise (ALG2)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17282x hilfreich)

Für die Beitragsbefreiung habe ich Nachweise (ALG2) Beitragsbefreit ist, wenn man einen entsprechenden Bescheid vom Beitragsservice erhält. Haben Sie den erhalten? Wenn nein, sind Sie nicht befreit. Und dann sollten Sie den Kram mal an den Beitragsservice (nicht etwa an den Südwestfunk) schicken - zu Ihrem Glück kann man inzwischen 3 Jahre rückwirkend befreit werden.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
Ed Wood
Status:
Schüler
(349 Beiträge, 249x hilfreich)

Zitat:
Für die Beitragsbefreiung habe ich Nachweise (ALG2)


Ich nehme mal an, Sie meinen Ihre ALGll - Bescheide.
Dies sind mitnichten Nachweise, da man als ALGll - Empfänger nicht automatisch befreit ist.
Die Befreiung muss man direkt beim Beitragsservice beantragen, ansonsten ist man auch als Arbeitsloser Beitragspflichtig.

(ups zu spät)

-- Editiert von Ed Wood am 20.06.2018 12:14

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#5
 Von 
joko1
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Alle Belege wurden bereits vor 3 Wochen eingesendet.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17282x hilfreich)

Ja, an Stadtverwaltung und Südwestfunk - die sind bloß nicht zuständig.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#7
 Von 
joko1
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Die sind aber der Vollstreckungsgläubiger.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17282x hilfreich)

Na, dann werden Sie halt nicht befreit...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)
Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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