Nachzahlung: Rückwirkende Befreiung wie am besten?

6. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
rodofatos
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachzahlung: Rückwirkende Befreiung wie am besten?

Hallo,

großer Schock für mich zum Freitag: ich bekam heute eine Nachforderung der GEZ in Höhe von knapp 800€. Nun bin ich durch eine Verkettung unglücklicher Umstände (Unfall) seit September 2015 ALG2 Empfänger und als solcher dachte ich wäre ich automatisch befreit. Sei es drum, ich bin ja berechtigt mich für die letzten 3 Jahre rückwirkend befreien zu lassen, nur wie stelle ich das am besten an? Einen Antrag, der mich gleichzeitig anmeldet, rückwirkend befreit und die ausstehende Nachzahlung damit verrechnet habe ich leider nicht gefunden.

Meine Vorgehensweise wäre folgende:
- Antrag auf rückwirkende Befreiung seit 09.2015 + Antrag auf Befreiung ab 07.2018
- Kopien der Beitragsbefreiungen vom Jobcenter oder Bewilligungsbescheide beilegen
- evtl. ein Schreiben mit Bitte um Neuberechnung der Nachforderung

Geht das so in Ordnung?

Vielen Dank im Voraus.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17247x hilfreich)

Geht das so in Ordnung? Natürlich. Da haben Sie doch geradezu Glück - noch sind die 3 Jahre nicht überschritten...
als solcher dachte ich wäre ich automatisch befreit. Ein verbreiteter Irrtum - woher soll denn der Beitragsservice von Ihrem Alg-2-Bezug wissen? Er weiß das erst, wenn Sie ihm das nachweisen. Tipp: Brief per Einwurfeinschreiben schicken, denn beim BS kommt merkwürdig viel weg....

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Dezent
Status:
Praktikant
(507 Beiträge, 175x hilfreich)

Zitat (von rodofatos):
Hallo,

und als solcher dachte ich wäre ich automatisch befreit.


Ehrlich gemeinte Frage: Wie kommt man auf diese naive Idee? Auf der Drittbescheinigung zur Vorlage beim Beitragsservice steht doch mehr als deutlichdrauf, dass diese dorthin zu schicken ist.

Zitat (von rodofatos):

Meine Vorgehensweise wäre folgende:
- Antrag auf rückwirkende Befreiung seit 09.2015 + Antrag auf Befreiung ab 07.2018
- Kopien der Beitragsbefreiungen vom Jobcenter oder Bewilligungsbescheide beilegen
- evtl. ein Schreiben mit Bitte um Neuberechnung der Nachforderung

Geht das so in Ordnung?


Das geht so in Ordnung, wobei man sich den letzten Punkt sparen kann. Ein Neuberechnung geschieht automatisch, sobald eine Befreiung gewährt wird. Diese hat ja Auswirkung auf den Kontostand.

0x Hilfreiche Antwort


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