Nachzahlung GEZ. Was tun?

25. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
JuliaF.
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachzahlung GEZ. Was tun?

Hallo zusammen,

Ich habe heute eine Nachzahlung von über 700€ bekommen.

Folgender Sachverhalt:

Ich bin 2014 schwer erkrankt und bin daraufhin ab Januar 2015 notgedrungen zu meiner Mutter gezogen. Aufgrund des Stresses habe ich nicht daran gedacht mich bei der GEZ abzumelden, war da auch vorher befreit, habe also eh nichts gezahlt.
Meine Mutter ist natürlich bei der GEZ gemeldet, allerdings auch befreit. Ich dachte weil ihre Wohnung bereits angemeldet ist, bräuchte ich nichts weiter zu machen, zumal ich ebenfalls vom Beitrag befreit gewesen wäre.

Dazu kommt noch, dass meine Mutter mich ohne Erlaubnis der Vermieters in der Wohnung aufnehmen kann (ist dem Vermieter aber bekannt) ich stehe daher nicht im Mietvertrag, bin beim Einwohnermeldeamt aber in der Wohnung gemeldet.
Wie wirkt sich dieser Umstand auf die Nachzahlung aus?

Wie kann ich weiter vorgehen?

Danke im Voraus.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32888 Beiträge, 17271x hilfreich)

Aufgrund des Stresses habe ich nicht daran gedacht mich bei der GEZ abzumelden, war da auch vorher befreit, habe also eh nichts gezahlt. Das Nicht-Abmelden war natürlich ein schwerer Fehler. Aber da man inzwischen 3 Jahre rückwirkend befreit werden kann, sollten Sie halt schnell einen entsprechenden Antrag stellen, wenn Sie die Befreiungsvoraussetzungen 2015-2018 erfüllt haben.
Wie wirkt sich dieser Umstand auf die Nachzahlung aus? Überhaupt nicht - es ist völlig schnuppe, ob Sie im Mietvertrag standen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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