Muß ich mich GEZ anmelden?

25. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
F.Art
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 4x hilfreich)
Muß ich mich GEZ anmelden?

Derzeit bin ich nicht bei der GEZ angemeldet, da ich im Ausland lebe. Demnächst möchte ich bei meinen Eltern einziehen.
Meine Eltern sind Rentner und sind befreit, ich werde ALG II beantragen und könnte mich auch befreien, aber mir wäre es lieber mich erst gar nicht erst anmelden zu müssen. Das Haus hat zwei Etagen, wo ich in der erste Etage wohnen werde, aber das Haus hat nur einen Eingang und keine separaten Wohnungen.

Somit ist die Frage ob ich mich anmelden muss oder nicht?

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Somit ist die Frage ob ich mich anmelden muss oder nicht? Müssen Sie, da die Befreiung Ihrer Eltern nicht für Sie gilt. Allerdings wundere ich mich, wieso die Eltern befreit sein sollen - es gibt keine Befreiung für Rentner.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
F.Art
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 4x hilfreich)

Also ich meine mein Dad hätte mal was von Befreiung gesprochen.
Aber für den Fall das ich mich irre und er doch GEZ zahlt, müsste ich in dem Fall mich dann anmelden?

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

müsste ich in dem Fall mich dann anmelden? Nö, dann nicht. Aber da sollten Sie sich sicher sein - "Er hat aber gesagt" interessiert den Beitragsservice überhaupt nicht.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Also, ich würde mich anmelden. Du kannst Dich doch befreien lassen. Zumal: Du willst ALG II beantragen - willst Du auch KdU? Zwei Etagen, wo jede Partei eine bewohnt, kann man durchaus als getrennte Haushalte bezeichnen, auch wenn es nur eine Eingangstür gibt. Und beim Jobcenter willst Du doch vermutlich auch, dass man das so sieht? Aber bei den Rundfunkgebühren soll es dann doch nur ein Haushalt sein oder wie?
Aber ich versteh wie gesagt eh nicht, warum Du Dir Stress machen willst. Wenn Du wirklich ALG II bekommst, kannst Du Dich doch befreien lassen. Wo ist also das Problem, Dich bei denen zu melden und das Befreiungsschreiben vom Amt direkt mitzuschicken?

-- Editiert von Yogi1 am 26.02.2017 00:15

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Wo ist also das Problem, Dich bei denen zu melden und das Befreiungsschreiben vom Amt direkt mitzuschicken? Darin, daß das völlig überflüssig ist, weil das Gesetz nun mal sagt, daß er das nicht muß (vorausgesetzt, die Eltern zahlen).
Und beim Jobcenter willst Du doch vermutlich auch, dass man das so sieht? Wieso? Sollte er mindestens 25 sein, was ich bei berenteten Eltern mal vermute, bildet er keine Bedarfsgemeinschaft mit den Eltern - mal ganz abgesehen davon, daß Jobcenter und Beitragsservice keine Informationen austauschen...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#6
 Von 
Stony123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

Wenn du bei deinen Eltern einziehst musst du dich nicht anmelden, da die bereits angemeldet sind und pro Haushalt nur noch ein Haushaltsmitglied gemeldet sein muss. Sollte irgendwann eine Aufforderung zur Anmeldung kommen, solltest du auf die Befreiung deiner Eltern verweisen und sie am besten in Kopie mitschicken und schon wirst du abgemeldet.

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Stony123):
Wenn du bei deinen Eltern einziehst musst du dich nicht anmelden,

Das ist schlicht falsch.



Zitat (von Stony123):
solltest du auf die Befreiung deiner Eltern verweisen und sie am besten in Kopie mitschicken

Wen, die Eltern?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Wenn du bei deinen Eltern einziehst musst du dich nicht anmelden, da die bereits angemeldet sind und pro Haushalt nur noch ein Haushaltsmitglied gemeldet sein muss. Das wäre richtig, wenn es ein zahlendes Haushaltsmitglied gäbe - gibt es laut dem TE aber nicht.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#13
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Was genau an dem Satz Eine Befreiung der Eltern gilt nicht für den Sohn/die Tochter! haben Sie jetzt eigentlich nicht verstanden?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

2x Hilfreiche Antwort



#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Roady):
Wenn das keine getrennte Wohnungen sind, ist es der gleiche Haushalt, ergo keine Anmeldung.

Dafür fehlt es nur leider an der Rechtsgrundlage.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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