Keinen Gebührenbescheid erhalten - trotzdem zahlen?

13. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
thelistofjericho
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 4x hilfreich)
Keinen Gebührenbescheid erhalten - trotzdem zahlen?

Guten Morgen!
Ich bitte um Tipps bzw. "Aufklärung" bzgl. folgender Angelegenheit :
Bis heute habe ich keinen Gebührenbescheid vom Beitragsservice erhalten, werde jedoch alle paar Monate mit Zahlungserinnerungen/Mahnungen, zuletzt sogar mit Ankündigung der Zwangsvollstreckung, beglückt.

Im Dezember 2013 kam eine Zahlungserinnerung, auf welche ich mit der schriftlichen Bitte um einen rechtsmittelfähigen Bescheid reagiert habe. Gleichzeitig habe ich, abzüglich Säumnisgebühren, die Beträge für das Jahr 2013 ("unter Vorbehalt") bezahlt.
Mitte 2014 erhielt ich wieder eine Zahlungserinnerung, auf welche ich wieder mit der Bitte um die Zusendung eines Gebührenbescheids reagiert habe. Gezahlt habe ich dieses Mal nicht.
Mehrfach habe ich den Beitragsservice schriftlich (Fax und Einschreiben) dazu aufgefordert, mir einen Gebührenbescheid zukommen zu lassen - all diese Schreiben wollen, trotz positiven Faxberichten und Einschreibebelegen, nicht bei den Herrschaften angekommen sein.

Alle weiteren Zahlungserinnerungen und/oder Mahnungen habe ich dann bis Oktober 2016 ignoriert.
Im Oktober 2016 erhielt ich von der Stadtverwaltung die Ankündigung einer Zwangsvollstreckung, in welcher die (längst bezahlten) Beiträge vom Jahr 2013 gefordert wurden.
Diese habe ich dann "unter Vorbehalt und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zur Abwendung der Vollstreckung" überwiesen, habe der Vollstreckungsbeamtin aber gleichzeitig alle meine Schreiben an den Beitragsservice nebst Zustellungsnachweisen und dem Kontoauszug, aus dem meine Zahlung für 2013 hervorgeht, geschickt.
Dem Beitragsservice ist dieses Schreiben in Kopie ebenfalls geschickt worden, und dieses eine Mal wurde der Erhalt nicht geleugnet.
Ende Dezember 2016 erhielt ich dann ein Schreiben, in dem u.a. dieses hier steht:
"Nach unseren Unterlagen wurden laufend Feststellungsbescheide, erstmals am 01.06.2014, an die uns bekannte Anschrift versandt und sind nicht als "unzustellbar" zurückgekommen. Daher besteht kein Zweifel, dass Ihnen die Festsetzungsbescheide zugegangen sind.
Zu Ihrer Information: Nach den gesetzlichen Bestimmungen können Bescheide durch Zusendung eines einfachen verschlossenen Briefes versandt werden. Dieser Brief gilt nach den Landeszustellungsgesetzen und gängigen Rechtssprechung am dritten Tag nach Aufgabe als Post zugegangen. Deshalb ist ein Zustellungsnachweis für die Wirksamkeit eines Festsetzungsbescheids nicht erforderlich".

Verstehe ich richtig, dass der Erhalt nachweislich zugestellter Faxe und Einschreiben vom Beitragsservice geleugnet werden kann, ich aber Pech habe, weil die angeblich versandten Festsetzungsbescheide nicht als "unzustellbar" zurückgekommen sind?

Zur Klarstellung: Ich bin gerne bereit den Rundfunkbeitrag zu zahlen, mir geht es nur darum, dass ich nicht bereit bin für das Versäumnis bzw. die Weigerung mir einen Gebührenbescheid zu schicken auch noch horrende Säumnisgebühren zu zahlen.
Ich bin rechtlich gänzlich unbewandert, deswegen meine Frage an Sie: Was tun?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Ich verstehe nicht ganz: Warum beharrst du denn darauf, einen Bescheid zu erhalten? Was hast du damit vor - und warum denkst du, bis zum Erhalt des Bescheides nicht zahlen zu müssen?

2x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
thelistofjericho
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 4x hilfreich)

Letzteres habe ich nicht gesagt. Ob ich zahlen muss, weiß ich nicht - ich tue es nur nicht.
Also grundsätzlich muss ich, das ist mir bewusst. Aber muss ich, ohne zuvor einen Bescheid erhalten zu haben?
Hätte ich im Januar 2013 beim BS anklopfen und mit den Geldscheinen winken sollen, oder war es richtig, den Gebührenbescheid abzuwarten?
Dass der Beitragsservice diesen "überspringt" und zum Ende des Jahres 2013 stattdessen eine Zahlungserinnerung/Zahlungsaufforderung nebst Säumnisgebühren schickt, finde ich dreist.
Mein gesunder Menschenverstand sagt mir : "Wo keine Rechnung/kein Steuer-/Gebührenbescheid, da keine Säumnisgebühr!"
Abgesehen davon, habe ich gelesen, dass Rundfunkbeiträge nicht vollstreckt werden dürfen, wenn der zu vollstreckende Gebührenbescheid nicht zugegangen ist.
Wenn Deine Frage nach meinem Vorhaben damit darauf zielt, ob ich dagegen vorgehen möchte - Nein! Es geht, wie so oft, ums Prinzip: 1. Säumnisgebühren, 2. Hat man mich der Möglichkeit beraubt, in irgendeiner Weise dagegen vorzugehen, indem man mir bis heute, trotz mehrfacher Aufforderung, einen rechtsmittelfähigen Gebührenbescheid verweigert.

-- Editiert von thelistofjericho am 13.01.2017 11:40

@Flo Ryan
Gerne nicht. Bis dato war ich der Ansicht, dass ich korrekt gehandelt habe, da der Beitragsservice etwas von mir möchte und nicht umgekehrt. Aber dank Deiner freundlichen Ausführung bin ich eines Besseren belehrt.

-- Editiert von thelistofjericho am 13.01.2017 11:44

4x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Zitat:
Aber muss ich, ohne zuvor einen Bescheid erhalten zu haben?


Ja.

Zitat:
Hätte ich im Januar 2013 beim BS anklopfen und mit den Geldscheinen winken sollen, oder war es richtig, den Gebührenbescheid abzuwarten?


Nein, du hättest deine Wohnung anmelden und danach monatlich die Gebühren selbstständig überweisen müssen.

Zitat:
Mein gesunder Menschenverstand sagt mir : "Wo keine Rechnung/kein Steuer-/Gebührenbescheid, da keine Säumnisgebühr!"


Dein gesunder Menschenverstand ist aber hier kein Maßstab

Zitat:
Abgesehen davon, habe ich gelesen, dass Rundfunkbeiträge nicht vollstreckt werden dürfen, wenn der zu vollstreckende Gebührenbescheid nicht zugegangen ist.


Das mag sein, aber:
- du musst den Zugang auch bestreiten
- du musst dann schon glaubhaft machen, dass mehrere Bescheide hintereinander nicht angekommen sind. Das ist irgendwie unglaubwürdig
- die Forderung besteht trotzdem und löst sich dadurch nicht in Luft auf. Notfalls stellt man die Bescheide nochmal zu und du hast nichts gewonnen

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von thelistofjericho):
Aber muss ich, ohne zuvor einen Bescheid erhalten zu haben?

Ja, die Beitragspflicht ergibt sich aus dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag und ist nicht an einen Bescheid geknüpft..

Zitat (von thelistofjericho):
Ob ich zahlen muss, weiß ich nicht - ich tue es nur nicht.
Gefährliches Pflaster.. Musst du wissen...

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32883 Beiträge, 17269x hilfreich)

Ich bin gerne bereit den Rundfunkbeitrag zu zahlen
Ob ich zahlen muss, weiß ich nicht - ich tue es nur nicht.

Was bitte stimmt denn jetzt eigentlich?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

2x Hilfreiche Antwort

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