Kein BAFöG mehr

25. Oktober 2015 Thema abonnieren
 Von 
clel
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 49x hilfreich)
Kein BAFöG mehr

Hallo,

ich habe letztes Jahr BAFöG bekommen und war deshalb vom Beitragsservice befreit. Jetzt bekomme ich dieses Jahr kein BAFöG mehr. Der Beitragsservice hat mir aber einen Brief geschickt, wo ich wieder einen Nachweis zur Befreiung einreichen kann. Was ich machen soll, wenn ich nicht mehr befreit bin, steht da aber nicht.

Ich möchte eigentlich möglichst wenig Arbeit damit haben und frage mich, ob ich jetzt einfach warten kann, bis die eine Rechnung schicken, oder ob ich mich selbst melden muss.

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Was ich machen soll, wenn ich nicht mehr befreit bin, steht da aber nicht. Nichts - die Rechnung kommt dann von allein.

5x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
clel
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 49x hilfreich)

Alles klar, dachte ich frage vorsichtshalber nochmal nach, nicht, dass zusätzliche Kosten entstehen o.ä.

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von clel):
oder ob ich mich selbst melden muss.

Du musst dich anmelden!

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Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#4
 Von 
clel
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 49x hilfreich)

Was denn jetzt? Weiter oben steht, dass ich nichts weiter tun muss.

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von clel):
Weiter oben steht, dass ich nichts weiter tun muss

Du kannst es auch sein lassen.
Zitat (von § 8 RBStV):
Anzeigepflicht

(1) Das Innehaben einer Wohnung, einer Betriebsstätte oder eines beitragspflichtigen Kraftfahrzeugs ist unverzüglich schriftlich der zuständigen Landesrundfunkanstalt anzuzeigen (Anmeldung)

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
clel
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 49x hilfreich)

Es geht doch gar nicht darum, dass ich eine neue Wohnung habe, sondern, dass sich mein Status von befreit zu nicht befreit geändert hat.

3x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von clel):
sondern, dass sich mein Status von befreit zu nicht befreit geändert hat.

Ahja?! Damit bist du beitragspflichtig und musst dich anmelden. Was anderes habe ich auch nicht gesagt.

Signatur:

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2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Schnebi
Status:
Lehrling
(1061 Beiträge, 602x hilfreich)

Blödsinn... Dein BAB Bescheid hatte eine gewisse Laufzeit. Reichst du keinen neuen ein erlischt die Befreiung. DA muss nichts neu angemeldet werden.

3x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von Schnebi):
Blödsinn.

Belege deine Aussage

Signatur:

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3x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Schnebi
Status:
Lehrling
(1061 Beiträge, 602x hilfreich)

Zitat (von radfahrer999):
Zitat (von Schnebi):Blödsinn.
Belege deine Aussage


§4 (4)RBStV:
(4) Die Befreiung oder Ermäßigung beginnt mit dem Ersten des Monats,
zu dem der Gültigkeitszeitraum des Bescheids beginnt, wenn der Antrag
innerhalb von zwei Monaten nach dem Erstellungsdatum des Bescheids
nach Absatz 7 Satz 2 gestellt wird. Wird der Antrag erst zu
einem späteren Zeitpunkt gestellt, so beginnt die Befreiung oder Ermäßigung
mit dem Ersten des Monats, der der Antragstellung folgt. Die
Befreiung oder Ermäßigung wird für die Gültigkeitsdauer des Bescheids
befristet.


Das heisst die Befreiung ist von vornherein auf die Dauer des BAB Bescheids befristet.

3x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
clel
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 49x hilfreich)

Zitat (von radfahrer999):
Zitat (von clel):sondern, dass sich mein Status von befreit zu nicht befreit geändert hat.
Ahja?! Damit bist du beitragspflichtig und musst dich anmelden. Was anderes habe ich auch nicht gesagt.


Deine zitierte Stelle sagte aber nur, dass man sich bei neuer Wohnung etc. melden muss. Ich habe aber keine neue Wohnung, darauf wollte ich hinweisen.

3x Hilfreiche Antwort


#13
 Von 
Schnebi
Status:
Lehrling
(1061 Beiträge, 602x hilfreich)

In meinem Auszug aus dem Gesetz weiter oben steht das doch alles eindeutig...

3x Hilfreiche Antwort

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