Ich bin 2015 in meine jetztige Wohnung eingezogen. Aus irgend welchen Gründen kam nie von der ehem. GEZ eine Anmeldungsauforderung bist heute. Ich nehme an, das kommt auf Grund dieses "Meldeabgleiches". Selber hatte ich mich natürlich auch nicht angemeldet.
Jetzt sollte ich wohl auf dieses Schreiben reagieren und mich anmelden, da wohl ansonsten eine Zwangsanmeldung erfolgt mit rückwirkender Zahlungsauffoderung für die letzten Jahre.
Kann ich in diesem Anmeldebogen angegeben "Tag des Einzuges 10.2018" und muss ich dann erst ab Oktober 2018 bezahlen oder müsste ich angeben "eingezogen 2015". Ich will verständlicherweise eine nachwirkende Zahlungspflicht vermeiden. Auf dem Anmeldebogen steht ja "Tag des Einzuges", da muss man was eintragen.
Vielleicht weiss einer Bescheid, was strategisch am sinnvollsten ist. Vielen Dank schonmal für eine Antwort. Denke, durch den "Meldeabgleich" bin ich nicht der einzigste mit dieser Frage.
-- Editiert von fabulosus am 09.10.2018 17:37
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9. Oktober 2018
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Frage vom 9. Oktober 2018 | 17:37
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
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#1
Antwort vom 9. Oktober 2018 | 18:06
Von
Status: Unbeschreiblich (32262 Beiträge, 5670x hilfreich)
Moin, wo hast du dich nicht angemeldet?ZitatSelber hatte ich mich natürlich auch nicht angemeldet. :
#2
Antwort vom 9. Oktober 2018 | 18:25
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Bei der "GEZ" hatte ich mich nicht angemeldet, in der Wohnung schon (Einwohnermeldeamt 2015). Von der "GEZ" kam bis heute niemals eine Anmeldeaufforderung. Heute kam zum erstenmal seit meinem Einzug in der Wohnung eine Anmeldeaufforderung für die "GEZ". Danke für diesen Hinweis.
-- Editiert von fabulosus am 09.10.2018 18:27
-- Editiert von fabulosus am 09.10.2018 18:27
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#3
Antwort vom 9. Oktober 2018 | 19:43
Von
Status: Unbeschreiblich (32262 Beiträge, 5670x hilfreich)
O.k. verstehe.ZitatBei der "GEZ" hatte ich mich nicht angemeldet, :
Beim EMA nach dem Einzug in 2015 aber schon , alles klar.
Der Meldedatenabgleich war 2013 und nun wieder in 05/2018. Wenn die GEZ von deiner Meldebehörde die Meldedaten erhalten hat, lesen sie Einzug 2015.
Es bringt also nichts, jetzt in der GEZ-Anmeldung zu lügen.
Du solltest vielmehr prüfen, ob du in den Jahren seit Einzug die Möglichkeit einer Befreiung oder Ermäßigung gehabt hättest. So etwas würde dann rückwirkend zu milderen Nachforderungen oder eben zum Wegfall führen.
Schau bitte auf der Seite *Der Rundfunkbeitrag*, wer befreit oder ermäßigt werden kann.
#4
Antwort vom 9. Oktober 2018 | 20:20
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Prima, vielen Dank für deine Antwort. Das hatte ich schon befürchtet, dass egal was man macht (ignorieren, wahrheitsgemäss Einzugsdatum angeben, "falsches" Einzugsdatum angeben), im Endeffekt eine rückwirkende Anmeldung erfolgt. Aber ebenso ein guter Tip, zu schauen, ob rückwirkende Befreiungsgründe vorliegen können. Have a nice day.
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