Gruß an alle!
Hallo,
vor einigen Jahren habe ich mich bei der GEZ abgemeldet. Danach kamen in regelmäßigen Abständen (einmal im Jahr?) Schreiben, wo ich bestätigen mußte, dass ich nach wie vor keine Geräte habe. Dies habe ich jedesmal gemacht und danach war Ruhe bis zum nächsten Schreiben. Bis im November-Dezember ich das o.g. Schreiben wieder routinemäßig beantwortet habe. Im Feld "Teilnehmer-Nummer" habe ich eine Nummer aus den alten Zeiten eingetragen. Daraufhin bekam ich das Schreiben, dass die GEZ mit der angegebenen Teilnehmer-Nummer nichts anfangen kann und mein Schreiben (in dem ich wie immer bestätige, dass ich nichts habe) nicht bearbeiten kann. Ich sollte u.a. meine Bankverbindung angeben, was ich ohne mir was dabei zu denken getan habe. Die Bankverbindung habe ich übrigens die alte angegeben, die zu den Zeiten noch existierte als ich GEZ-Gebühren zahlte. Heute bekam ich folgendes Schreiben:
... Sie geben an, dass Sie bereits als Rundfunkteilnehmer gemeldet sind und geben dabei Ihre Bankverbindung an, von der Rundfunkgebühren eingezogen wurden. Wir haben dies geprüft. Danach können wir auf Ihren Namen kein Teilnehmerkonto finden. Wir haben Sie daher ab November 2009 unter obiger Teilnehmernummer mit einem Radio und einem Fernsehgerät neu angemeldet. Bitte teilen Sie uns mit, seit wann tatsächlich die Gebührenpflicht besteht. Sollte es auf Ihren Namen bereits ein Teilnehmerkonto geben, finden Sie die Teilnehmernummer auf Ihrem Kontoauszug. Teilen Sie uns diese Nummer dann bitte mit...
...Das Teilnehmerkonto weist einen Rückstand bis einschl. 01.10 von 53,94 auf.
Wer kann mir helfen? Was soll ich an die GEZ schreiben? Danke im Voraus.
-----------------
""
Ist es eine Zwangsanmeldung?
Gebühren zahlen?
Gebühren zahlen?
Du hast also bewußt die alte Nummer und die alte Bankverbindung angegeben und wunderst dich nun, daß das nach hinten losgeht? Naja...
§4 V RGebStV:
"Die zuständige Landesrundfunkanstalt kann vom Rundfunkteilnehmer oder von Personen, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, dass sie ein Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereithalten und dies nicht oder nicht umfassend nach § 3 Absatz 1 und 2 angezeigt haben, Auskunft über diejenigen Tatsachen verlangen, die Grund, Höhe und Zeitraum ihrer Gebührenpflicht betreffen.
"
Dann gibst du halt an, daß du nach wie vor kein Empfangsgerät besitzt und nur versehentlich die falschen Daten angegeben hast, zumal die ja offenbar deine aktuellen bereits gehabt haben.
Eine "Zwangsanmeldung" in dem Sinne, daß die dir etwas aufdrücken können, gibt es nicht.
-----------------
""
quote:
was ich ohne mir was dabei zu denken getan habe.
Eine denkbar schlechte Strategie insbesondere bei Schreiben von GEZ, Inkassos, Gerichten und Behörden.
Die GEZ hat hier offenbar die Angabe einer unbekannten Teilnehmernummer und der Bankverbindung zur Grundlage genommen eine neue Anmeldung XXXXXXXXX
Ich würde der GEZ schnellstens mitteilen, das man sich nicht angemeldet habe, weiterhin keine Geräte besitze und die Angaben die alte Teilnehmernummer und die alte Bankverbindung sind die man irrtümlich angegeben habe.
Un d immer per Einschreiben senden, damit der Brief nicht 'abhanden kommt'.
-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
hi,
quote:
meine Bankverbindung angeben, was ich ohne mir was dabei zu denken getan habe.
was hat dich da geritten, jemaden deine banddaten zu geben der die garnicht braucht. wenn du dich wieder angemeldet hättest, ok...aber so
quote:
Wir haben dies geprüft. Danach können wir auf Ihren Namen kein Teilnehmerkonto finden. Wir haben Sie daher ab November 2009 unter obiger Teilnehmernummer mit einem Radio und einem Fernsehgerät neu angemeldet
wie dreist ist das den? im restlichen schreiben stand doch das nichts vorhanden ist...wie immer bzw die letzten jahre.
quote:
Bitte teilen Sie uns mit, seit wann tatsächlich die Gebührenpflicht besteht.
die gez hofft noch auf dumme die sagen " seid 2 jahren " oder so aber soll´s ja geben...
schleunigst widersprechen und ausdrücklich betonen das du nur angegebn hast das du immer noch keine geräte besitzt. du diese forderung nicht zahlst und fertig. aber mach dich auf einen papierkrieg gefasst. die auffassungsgabe ist da immer im eigenen interesse.
-----------------
""
Füll doch keine Formulare aus, einfach alles Durchstreichen und Handschriftlich "keine Geräte" hinschreibenr reicht aus.
Du hast ja wohl auf dem "Schreiben" angegeben keine Geräte zu haben. Ich würden denen per Einschreiben Rückschein, das am besten ein Zeuge einpackt und verschickt miteolen das keine Geräte vorhanden sind.
Des weitern würde ich Sie auffordern dein Bankdaten, sowie weitere nicht mehr benötigte Daten unwiderruflich zu löschen.
Verwende einfach Worte bei denen HABE KEINE GERÄTE und NICHT VORHANDEN sehr groß und deutlich zu sehen sind. Verwende wenige einfache und eindeutige Sätze. Lass Erklärungen weg. Großer Buchstaben sind auch hilfreich.
GEZ kann nicht lesen, hat keinen Briefkasten und ist schwer von Begriff für alles was keine Überweisung ist.
K.
-----------------
"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"
Danke an alle, die geantwortet haben. Ich denke, mich trifft wenn überhaupt, dann eine Teilschuld. Die jährlichen Rückmeldungen enthalten halt ein Feld für die Teilnehmernummer. Wahrscheinlich habe ich anderes als in den letzten Jahren das Feld ausfüllen wollen (wer erinnert sich schon, wie man das in den letzten Jahren gemacht hat) und habe nach langem Suchen eine alte Nummer eingetragen. Danach kriegte die Sache eine Eigendynamik. Die schrieben mir, dass sie die Nummer nicht zuordnen können, daher wollten sie die Bankverbindung wissen, um die Nummer zuordnen zu können. Der Rest bekannt. Ich wollte bloß, dass wieder ein Jahr Ruhe ist, schließlich habe ich selbstverständlich "keine Geräte" angekreuzt. Mittlerweile weiß ich, dass wer nicht angemeldet ist, hat auch keine Teilnehmernummer. Na ja, morgen geht's zur Post. Natürlich werde ich hier mitteilen, wie die Sache ausgegangen ist. Sollte den anderen eine Lehre sein. Ich kann mir vorstellen, dass ich nicht der einzige auf diese weise "Neuangemeldete" bin.
-----------------
""
-- Editiert am 04.02.2010 20:52
quote:
Ich kann mir vorstellen, dass ich nicht der einzige auf diese weise "Neuangemeldete" bin.
Bist du nicht, sei dir sicher.
Die GEZ ist leider oft der Aufassung das für sie eigene Gesetze gelten ...
-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"
Das ist keine "Anmeldung" egal welche Nummer du das reinschreibst. Wenns zu schwer wird in den nächsten Jahren, schreib doch einfach nen Brief "Ich habe gar kein Fernsehen" dazu Name und Anschrft.
Wenn das alle machen würden haben die ein Kostenproblem.
K.
-----------------
"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"
Heute hat die GEZ die Abmeldung ab Oktober 2009 bestätigt. Vielen Dank an alle für eure Tipps.
-----------------
""
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
4 Antworten
-
12 Antworten
-
34 Antworten
-
5 Antworten
-
5 Antworten
-
19 Antworten