Hallo liebes Forum,
ich benötige Hilfe bei dem formulieren bzw schreiben eines Widerspruchs an die GEZ.
ich bin seit 1.1. diesen Jahres Empfänger von ALG1. Vorher habe ich in Vollzeit im Bereich it-support gearbeitet.
Ich erhalte 821 Euro von der Bundesagentur für Arbeit.
meine Miete beträgt 357 Euro. Die Heizkosten betragen 35 Euro. der Strom beträgt 25 Euro.
Ich kann mein ALG1 nicht mit Hartz IV (Alg2) aufstocken, da der alg2 Betrag ungefähr der gleiche wäre.
Angenommen ich wäre hartz iv Empfänger, würde ich 416 Euro (regelsatz) + 357 Euro Miete + 35 Euro heizkosten = 808 Euro erhalten.
Daher bin ich seit dem 1.1. nicht in der Lage gez zu zahlen. (lebe am Existenzminimum).
Einen unbegründeten Widerspruch habe ich bereits eingereicht. Allerdings wollen sie nun die Begründung haben .
könntet ihr mir dabei helfen?
Beste Grüße
-- Editiert von fb490219-91 am 12.05.2018 23:32
Hilfe bei der Formulierung eines Widerspruchs.
12. Mai 2018
Thema abonnieren
Frage vom 12. Mai 2018 | 23:11
Von
Status: Frischling (35 Beiträge, 24x hilfreich)
Hilfe bei der Formulierung eines Widerspruchs.
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#1
Antwort vom 13. Mai 2018 | 11:46
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2999x hilfreich)
Hi,
Empfänger von Arbeitslosengeld I, Wohngeld oder Übergangsgeld haben nach meiner Kenntnis keinen Anspruch auf eine Befreiung. Deshalb scheint mir eine Begründung des Antrages sinnlos zu sein.
Berry
#2
Antwort vom 13. Mai 2018 | 13:30
Von
Status: Praktikant (509 Beiträge, 176x hilfreich)
Zitat:
Einen unbegründeten Widerspruch habe ich bereits eingereicht. Allerdings wollen sie nun die Begründung haben .
könntet ihr mir dabei helfen?
Beste Grüße
-- Editiert von fb490219-91 am 12.05.2018 23:32
Da kann man ggf. nichts sinnvoll begründen. "Geringes Einkommen" als solches stellt keine Befreiungsvoraussetzung dar.
Zitat:
Ich kann mein ALG1 nicht mit Hartz IV (Alg2) aufstocken, da der alg2 Betrag ungefähr der gleiche wäre.
Was heißt hier "ungefähr" gleich?
Es gibt zwei Möglichkeiten.
Entweder du hast einen Anspruch auf ALG II, oder nicht.
Wenn du Anspruch hast, beantrage die Leistung. Dann klappt es auch mit der Befreiung. Für mich hört sich das so an, als würde das Jobcenter dich abwigeln wollen, weil es denen zu viel Arbeit ist, für einen "Kleckerbetrag" an ALG II einen Bescheid zu erstellen (bzw. deinen Fall vollständig zu prüfen).
Möglichkeit zwei: Du hast keinen Anspruch. Dann liegt auch keine reguläre Befreiungsvoraussetzung vor.
Einzige Möglichkeit die dann noch bleibt: Antrag auf Härtefall. Der läge dann vor, wenn dein Einkommen aus ALG I deinen Bedarf an ALG II um weniger als 17,50 Euro (Höhe eines Rundfunkbeitrags) überschreitet.
Fakt ist: Allein mit der Begründung "Bezug von ALG I in geringer Höhe" wird dein Widerspruch keinen Erfolg haben.
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#3
Antwort vom 13. Mai 2018 | 15:37
Von
Status: Unbeschreiblich (32888 Beiträge, 17271x hilfreich)
Was heißt hier "ungefähr" gleich? Das hat der TE oben beschrieben - er erhält 821 Euro Alg 1 bei einem Alg-2-Anspruch von 808 Euro. Vergessen hat er nur, daß sein Alg 1 um 30 Euro Versicherungspauschale zu bereinigen ist - damit haben wir ein anrechenbares Einkommen von 791 Euro. Folglich hätte er sehr wohl einen Alg-2-Anspruch, womit sich auch die Frage des Rundfunkbeitrages erübrigen würde.
#4
Antwort vom 13. Mai 2018 | 16:20
Von
Status: Praktikant (509 Beiträge, 176x hilfreich)
ZitatWas heißt hier "ungefähr" gleich? Das hat der TE oben beschrieben - er erhält 821 Euro Alg 1 bei einem Alg-2-Anspruch von 808 Euro. :
Hatte ich irgendwie - wie auch immer - übersehen, danke für den Hinweis...
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