Haushalt mit 2 Personen, aber nur 1 Person aufgeführt

23. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
Nervin
Status:
Schüler
(287 Beiträge, 178x hilfreich)
Haushalt mit 2 Personen, aber nur 1 Person aufgeführt

Guten Tag,

ein Paar (beide volljährig, beide korrekt angemeldet) zieht nach der Verlobung in eine neue Wohnung - gemeinsamer Haushalt.
Im Mietvertrag ist nur eine Person aufgeführt. Auch im Bescheid des Beitragsservice ist nur von einer Person die Rede.

Ist dies unschädlich oder sollte / muss dem Beitragsservice mitgeteilt werden, dass es sich bei dem Haushalt um 2 Personen handelt?

Viele Grüße

Nervin


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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31979 Beiträge, 5629x hilfreich)

Zitat (von Nervin):
Ist dies unschädlich oder sollte / muss dem Beitragsservice mitgeteilt werden, dass es sich bei dem Haushalt um 2 Personen handelt?
Moin, 1 Wohnung, 1 Beitrag.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Nervin
Status:
Schüler
(287 Beiträge, 178x hilfreich)

Guten Tag,

und danke für die erste Antwort.

Aber muss / sollte der Beitragsservice entsprechend informiert werden?

Denkbares Szenario: in 2 Jahren wird die andere Person angeschrieben mit der Bitte um rückwirkende Zahlung ...

Muss / kann in diesem Fall der gemeinsame Haushalt nachgewiesen werden?

Viele Grüße

Nervin

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31979 Beiträge, 5629x hilfreich)

Zitat (von Nervin):
zieht in eine neue Wohnung - gemeinsamer Haushalt.

Wenn beide sich völlig korrekt mit der neuen Wohnadresse beim EMA an-bzw. umgemeldet haben, wird die GEZ bald beide Personen unter neuer Adresse anschreiben.
Daraus ergibt sich dann wohl: 1 Wohnung =1 Beitrag.

Was sollten beide nachweisen?
Soll deine Frage dahin führen, dass 1 Person befreit und die andere Person nicht befreit werden könnte?

Bei Vater/Mutter/xKinder steht auch meist nur der Vater im Mietvertrag. 1 Wohnung= 1Beitrag, egal, wie sie heißen oder haushalten.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32838 Beiträge, 17253x hilfreich)

Muss / kann in diesem Fall der gemeinsame Haushalt nachgewiesen werden? Man muß nicht, denn laut des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrages wirkt EINE Anmeldung immer für alle Bewohner, sofern der eine Bewohner auch zahlt (und zwar voll - den ermäßigten Beitrag gibt es ja auch noch). Rein praktisch würde ich natürlich niemand empfehlen, dem BS die Auskunft zu verweigern - das gibt einfach zuviel Streß...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10646 Beiträge, 4200x hilfreich)

Zitat (von Nervin):
Muss / kann in diesem Fall der gemeinsame Haushalt nachgewiesen werden?


Gemeldet ist die Partnerin / der Partner ja wohl unter der Adresse.
Wenn der Beitragsservice sich irgendwann melden sollte, antwortet man dann, dass der Beitrag bereits vom Partner bezahlt wird. Beitragsnummer des Partners übermitteln und fertig.

P.s.

Die Kommunikation mit dem Beitragsservice sollte man dann nachweisbar führen, sprich per Einschreiben und Belege dementsprechend aufbewahren.
Außer Anmeldungen gehen sonstige Briefe oftmals "verloren".

-- Editiert von spatenklopper am 25.09.2018 14:23

1x Hilfreiche Antwort

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