Gez Autoradio zahlen?

14. Juli 2010 Thema abonnieren
 Von 
andre2612
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 5x hilfreich)
Gez Autoradio zahlen?

Neulich stand ein Mitarbeiter der GEZ vor unserer Tür ...

natürlich habe ich ihm nicht den gefallen getahn , und habe ihn draußen stehn lassen und gesagt ich müsste weg.

ich habe gerade noch meine hunde eingeladen und die fenster runtergemacht weil es so warm war , und den gez mann in unserem hof stehn lassen ...

etwa 3 wochen später bekam ich einen brief von der gez ...
ich müsste 5,76 € bezahlen für mein auto radio , ich sehe es aber nicht ein das geld monatlich zu bezahen ...

wie sieht da meine rechtslage aus , denn ich will auf keinen fall das auto radio bezahlen ...

ne privat haushalt habe ich nicht , sie läuft über meine frau ...


danke im vorraus und sorry das ich nicht alles großgeschrieben habe ...



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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
CBW
Status:
Lehrling
(1635 Beiträge, 1001x hilfreich)

Hallo,
über deine Frau??? Wenn deine Frau bereits GEZ für min. ein Radio bezahlt, ist die Gebühr für dein Auto - als Ehemann - natürlich frei! Vorrausgesetzt ihr lebt in einem Haushalt.
Dies kannst du der GEZ mitteilen. Sollte dennoch irgendwann, ein GEBÜHREN-BESCHEID ergehen, (er enthält eine Widerspruchklausel) gegen diesen Widerspruch einlegen.

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
gabimaus
Status:
Praktikant
(903 Beiträge, 705x hilfreich)

Hallo andre2612,
wie Alt bist du denn nun?
Vor einem Jahr hast du im Verkersrechtsportal angegeben das du 15 Jahre alt bist!
Heute besitzt du ein "richtiges" Auto mit Hunde und wohnst nicht bei deiner Frau.
Schreib bitte um was es wirklich geht oder lösch einfach deinen Beitrag.

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3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
gabimaus
Status:
Praktikant
(903 Beiträge, 705x hilfreich)

Ach, habe ich ja total ( die Zwischenzeilen) überlesen ;)
Du hast ein Autoradio und kein Auto, sorry.
Wenn du noch Schüler bist und kein eigenes Einkommen hast, dann brauchst du nichts zahlen, bzw selbst anzumelden, wenn deine Eltern bereits Rundfunkgebühren zahlen. Solltest aber bei deinen Eltern im Haushalt wohnen!

-- Editiert am 14.07.2010 11:27

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
andre2612
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 5x hilfreich)

boar immer diese schlaumeier hier ja ich bin s der sohn


ich habe mir eigendlich gedacht das ich in der sicht meiner mutter schreibe ...


also ich bin der sohn und oben ist die sicht meiner mutter ...

also ihr schlauberger

wie sieht meiner mutter ihre rechtslage aus

...

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4x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12315.07.2010 11:33:08
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 4x hilfreich)

--- editiert vom Admin

3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
CBW
Status:
Lehrling
(1635 Beiträge, 1001x hilfreich)

Hallo andre2612,
oh man, ich dachte du hast nur eine Rechtschreibschwäche! Danke gabimaus für deinen Beitrag - gewogen und für zu leicht empfunden!

4x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
gabimaus
Status:
Praktikant
(903 Beiträge, 705x hilfreich)

Wenn deine Mutter die Voraussetzung für eine Befreiung ( zb. Hartz IV ) nicht erfüllt,
dann muß sie Rundfunkgebühren zahlen.
Im übrigen, deine Mutter muß nicht monatlich zahlen sondern kann wählen.
- in der Mitte von 3 Monaten
- im Voraus vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich




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