Neulich stand ein Mitarbeiter der GEZ vor unserer Tür ...
natürlich habe ich ihm nicht den gefallen getahn , und habe ihn draußen stehn lassen und gesagt ich müsste weg.
ich habe gerade noch meine hunde eingeladen und die fenster runtergemacht weil es so warm war , und den gez mann in unserem hof stehn lassen ...
etwa 3 wochen später bekam ich einen brief von der gez ...
ich müsste 5,76 € bezahlen für mein auto radio , ich sehe es aber nicht ein das geld monatlich zu bezahen ...
wie sieht da meine rechtslage aus , denn ich will auf keinen fall das auto radio bezahlen ...
ne privat haushalt habe ich nicht , sie läuft über meine frau ...
danke im vorraus und sorry das ich nicht alles großgeschrieben habe ...
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Gez Autoradio zahlen?
Gebühren zahlen?
Gebühren zahlen?
Hallo,
über deine Frau??? Wenn deine Frau bereits GEZ für min. ein Radio bezahlt, ist die Gebühr für dein Auto - als Ehemann - natürlich frei! Vorrausgesetzt ihr lebt in einem Haushalt.
Dies kannst du der GEZ mitteilen. Sollte dennoch irgendwann, ein GEBÜHREN-BESCHEID ergehen, (er enthält eine Widerspruchklausel) gegen diesen Widerspruch einlegen.
Hallo andre2612,
wie Alt bist du denn nun?
Vor einem Jahr hast du im Verkersrechtsportal angegeben das du 15 Jahre alt bist!
Heute besitzt du ein "richtiges" Auto mit Hunde und wohnst nicht bei deiner Frau.
Schreib bitte um was es wirklich geht oder lösch einfach deinen Beitrag.
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Ach, habe ich ja total ( die Zwischenzeilen) überlesen
Du hast ein Autoradio und kein Auto, sorry.
Wenn du noch Schüler bist und kein eigenes Einkommen hast, dann brauchst du nichts zahlen, bzw selbst anzumelden, wenn deine Eltern bereits Rundfunkgebühren zahlen. Solltest aber bei deinen Eltern im Haushalt wohnen!
-- Editiert am 14.07.2010 11:27
boar immer diese schlaumeier hier ja ich bin s der sohn
ich habe mir eigendlich gedacht das ich in der sicht meiner mutter schreibe ...
also ich bin der sohn und oben ist die sicht meiner mutter ...
also ihr schlauberger
wie sieht meiner mutter ihre rechtslage aus
...
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--- editiert vom Admin
Hallo andre2612,
oh man, ich dachte du hast nur eine Rechtschreibschwäche! Danke gabimaus für deinen Beitrag - gewogen und für zu leicht empfunden!
Wenn deine Mutter die Voraussetzung für eine Befreiung ( zb. Hartz IV ) nicht erfüllt,
dann muß sie Rundfunkgebühren zahlen.
Im übrigen, deine Mutter muß nicht monatlich zahlen sondern kann wählen.
- in der Mitte von 3 Monaten
- im Voraus vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich
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