Gebühr für neuartiges Rundfunkgerät

15. Juni 2011 Thema abonnieren
 Von 
go283141-16
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)
Gebühr für neuartiges Rundfunkgerät

Hallo zusammen,

meine Mitbewohnerin ist Griechin, wohnt seit einem halben Jahr hier und
spricht nicht besonders gut Deutsch.
Von ihr wurden zu Unrecht für ein Handy Gebühren erhoben das weder
radio- noch internetfähig ist. Leider ist uns das erst später
aufgefallen(ca. 3 Wochen nachdem die Frau des Gebietsbeauftragtenbüros
des BR da war und die Gebühren erhoben hat).
Diese Frau hat meine Mitbewohnerin mit keinem Wort darauf higewiesen
dass nur solche radio-/internetfähigen Handys gebührenpflichtig sind, im
Gegenteil, sie hat sogar gesagt der Handytyp sei egal (könnte ich ggf.
bezeugen, ich war dabei... peinlich dass mir nix aufgefallen ist, aber naja...).

Auf telefonische Nachfrage wurde ich sehr unfreundlich abgewiesen, der
Mitarbeiter legte nach einiger Zeit einfach auf.
Auch auf schriftliche Beschwerde wurde nicht reagiert.
Im Gegenteil, jetzt kam die Rechnung der GEZ.

Meine Fragen:
1. An wen sollte ich eine erneute Beschwerde (Einschreiben/Rückschein)
senden? Die GEZ selbst oder das Gebietsbeauftragtenbüro?

2. Hat man überhaupt Chancen wenn man dem Vertrag aufgrund falscher
Informationen widerspricht? Die Unterschrift haben sie ja nun einmal und die
Unterschrift liegt inzwischen auch schon über 2 Monate zurück... ist es
also empfehlenswert nicht zu zahlen und dem Vertrag sowie allen
Forderungen zu widersprechen?

Vielen Dank!

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
CBW
Status:
Lehrling
(1635 Beiträge, 1001x hilfreich)

Hallo,
nö keine Chance! Der Handy-Typ ist in der Tat zunächst egal. Es könnte (und darauf kommt es an) aber via UMTS Radio empfangen werden. Daraus ergibt sich eine Gebührenschuld!
Eine Beschwerde wäre gegen die Rundfunkanstalt möglich (Nicht die GEZ)! Was aber sicher nix bringen wird.
Also - das Gerät abmelden!

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#2
 Von 
Bernd1972
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo und danke für Deine Antwort!


Nur um das zu verdeutlichen: Der Drohbrief kam NICHT von der GEZ, sondern von einem Rundfunksgebührenservicebüro oder wie auch immer, das wohl im Auftrag des SWR arbeitet.

Dieses drohte mit Rechtsabteilung.


Mir stellt sich nun eben die Frage: Melde ich mich direkt bei der GEZ und nicht bei dem Provisionsjäger an, erwarten mich dann ungeahnte Nachzahlungsforderungen oder wird das einfach angenommen?

Habe ich rechtliche Handhabe gegen willkürliche Nachzahlungsforderungen? Nur mit Anwalt?


Vielen Dank!

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-- Editiert am 15.06.2011 21:55

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
go283141-16
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

hm, da hat sich wohl jemand im thread geirrt...

@CBW:
hm, ich glaub das ehrlich gesagt nicht. das handy (nokia 1210)kann einfach garnix. kein radio, kein internet...
hier ein auszug aus dem datenblatt:
GSM1800 ja
GSM1900 nein
GSM850 nein
GSM900 ja
W-CDMA(UMTS) nein

also nix mit umts...
und in dem gez-schreiben steht klar drin dass nicht alle handys meldepflichtig sind, nur solche mit internetzugang oder radioempfangsmöglichkeit.

von dem her wurden wir wirklich falsch informiert, und deshalb nochmal die frage: lässt sich da was machen??
danke nochmal!

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-- Editiert am 15.06.2011 22:00

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Bernd1972
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Entschuldigt bitte meinen Fehlpost, ich habe mich im Thema verirrt.

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119531 Beiträge, 39735x hilfreich)

Ohne die Möglichkeit Rundfunk zu empfangen bzw. diese problemlos nachzurüsten, handelt es scih nicht um ein neuartiges Rundfunkgerät.


Schreiben an die GEZ die keinen Anmeldung/Zusatzmeldung enthalten, kommen übrigens nur an wenn man sie per Einschreiben-Rückschein versendet.

Da gibt es ein schwarzes Loch bei der GEZ das nahezu bedingungslos alle Schreiben die keinG eld einbringen verschluckt.
Nur die Erhöhung des spezifischen Briefgewichtes um das Gewicht des Einschreiben-Rückschein-Aufklebers ändert das Raum-Zeit-Kontinuum so das die Briefe tatsächlich im Gebäude ankommen ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#7
 Von 
Wickie1
Status:
Beginner
(99 Beiträge, 86x hilfreich)

Ich würde nicht zahlen.

Grund:
Auch die GEZ pfändet erst ab einem bestimmten Betrag, ab dem sich die Pfändung lohnt.

Hat mein Vater mal gemacht. Er war lt. GEZ-Konto 60 Euro im Rückstand. Er zahlt seine Gebühren immer per Überweisung (keine Lastschrift!). Die GEZ hat ihn dann immer und immer wieder angeschrieben und gedroht. Er hatte daraufhin immer zurückgeschrieben, allerdings nicht per Einschreiben. Er hat nicht mal 'ne Briefmarke auf den Brief geklebt, sondern die Aufdrucke von Werbebriefen "Das Porto zahlen wir für Sie." benutzt. Es kam trotzdem an. Nach 4 Jahren Generve hat er einen Brief geschrieben, dass die unrechtmäßige Forderung jetzt verjährt wäre. Damit war Ruhe im Karton. Die GEZ hatte aufgegeben.

Zu beachten wäre, dass die GEZ die Gebührenzahlung akkumuliert darstellen will. D.h. die strittige "Schuld" durch eine Zahlung durch den überwiesenen Betrag als beglichen ansieht. Von daher muss man in so einem Fall immer die Monate in den Verwendungszweck aufnehmen, für den die Zahlung gelten soll.

Ach ja: Selbstverständlich sollte sofort die Abmeldung an die GEZ erfolgen. Je höher der aufgelaufene Betrag ist, desto pfändungsfreudiger ist die GEZ. Aber unter 50 Euro würde ich mir da keine Sorgen machen.

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