Gebühr für Bescheid

8. Juni 2013 Thema abonnieren
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)
Gebühr für Bescheid

Bereits im Sep. 2012 habe ich die GEZ schriftlich aufgefordert, mir einen Bescheid für 2013 zu schicken.

Einmal kam schriftlich, das der Bescheid nur bei nicht zahlen ergeht. Um nicht in Säumnis zu geraten, habe ich den Beitragsservice Jan 13 nochmal beauftragt, mir einen Bescheid auszustellen, um dagegen Widerspruch einlegen zu können.

Heute kommt der Bescheid. Zum einen falsch berechnet, zum anderen mit einem Säumniszuschlag.

Hier steht zwar, im Rechtsbehelf, dass der Widerspruch kostenfrei sei, aber um dahin zu kommen, soll man wohl erstmal Säumniszuschlag zahlen. Ist das so rechtens?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39725x hilfreich)

Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung.

Somit wären auch bei Widerspruch entsprechende Verpflichtungen vorerst weiter zu erfüllen.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#2
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Das steht außer Frage.
Natürlich bekommen die Ihr Geld. Bloß wenn die Sagen, um einen bescheid zu bekommen, muss ich die Zahlung einstellen, können die doch keinen Säumniszuschlag kassieren, wenn ich dann nicht zahle.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39725x hilfreich)

Natürlich.
Wer säumig ist zahlt halt die Zuschläge, schlicht weil sie zu dem Zeitpunkt gerechtfertigt sind.





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