GEZ/Beitragsservice noch nie bezahlt, was tun?

11. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
Sterns
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
GEZ/Beitragsservice noch nie bezahlt, was tun?

Hallo, bin neu im Forum, also hier mein Fall:
Bei der GEZ war ich "ohne Empfgansgeräte" bis 2012 angemeldet, d.h. habe damals nicht bezahlt.
Bin Mitte 2013 in eine andere Wohnung umgezogen, habe mich nicht aktiv beim Beitragsservice angemeldet und bis heute auch noch keinen Brief von denen bekommen. Also bis jetzt noch nie Rundfunkgebühren bezahlt...
Nach mehr als 4 Jahren wäre es jetzt schon angebracht, sich 'freiwillig' anzumelden ;)
Meine Fragen:
1) Wenn ich mich jetzt beim Beitragsservice 'freiwillig' anmelde, muss ich auch für die Vergangenheit nachzahlen? Seit Januar 2013, seit dem Umzug in die aktuelle Wohnung oder seit wann? Kommt in meinem Fall die Verjährungsfrist von 3 Jahren in Betracht?
Wenn ich sowieso für die Vergangenheit nachzahlen muss kann ich auch gerne noch warten, bis sie sich bei mir melden :grins: oder muss ich dabei etwas mehr befürchten?
2) Ich habe ein Haus gekauft und werde im Oktober umziehen: ist es sinnvoller, sich erst im neuen Haus anzumelden oder macht es keinen Unterschied weil ich sowieso rückwirkend zahlen muss?
Danke und Gruß!

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

1a) Zur Verjährung: Meiner Meinung nach ja. Der Beitragsservice hat damals einen Datenabgleich gemacht und wusste, wo du wohnst, hätte sich melden können. Insofern wäre IMHO nur ab 1.1.2014 zu zahlen.

1b) So blöd das klingt, aber der Schuldenstand ist Anfang eines Jahres immer am Niedrigsten und Ende einen Jahres am Höchsten. Wenn Gebühren dazu kommen, eher nicht, aber wenn du einer bist, den sie vergessen haben, woher sollten dann Gebühren kommen?

2) Macht keinen Unterschied.

Ich würde das einfach nun machen, dann ist es vom Tisch. Man kann gerade bei einem gekauften Haus, was ggf. finanziert ist, deutlich besseres gebrauchen, als einen Kleinkrieg, den man im Prinzip eh nicht gewinnen kann, und der ggf. blöde Auswirkungen auf die Schufa hat und damit den Immobilienkredit torpediert.


Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
Sterns
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Ok, Danke!
Krieg dafür werde ich nicht führen... wenn die das Geld verlangen zahle ich.
Nun, wenn die Verjährung stattfindet werde ich -falls die sich nicht davor bei mir melden- bis Jan 2018 warten, dann spare ich mir die Gebühren von 2014 :grins: verlieren kann ich sowieso nichts.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120081 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von Sterns):
verlieren kann ich sowieso nichts.

Doch. Einen 4stelligen Betrag in Form eines zusätzlichen Bußgeldes ... Wenn das für Dich "nichts" ist ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Sterns
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Bußgeld, wofür? Habe bis jetzt nie Post von denen bekommen, sehe dann keinen Grund für ein Bußgeld... Und warum soll ich es erst bekommen, wenn ich mich im Januar anmelde und nicht heute? Ich verstehe es nicht ganz...

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120081 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von Sterns):
Habe bis jetzt nie Post von denen bekommen,

Und?

Schon mal über die Bedeutung des Wortes "Anmeldepflicht" nachgedacht?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
Sterns
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Meinst Du die Anzeigepflicht im §8 RBStV?
Ehrlich: ich habe erst jetzt davon erfahren, dass ich mich bereitwillig beim Beitragsservice anmelden muss. Ich dachte immer, erst wenn sie mir anschreiben muss ich reagieren. Der RBStV ist ein "Staatsvertrag"; wird er als "Gesetz" angesehen, d.h. muss man als Bürger davon wissen und dementsprechend folgen? Oder muss mir erst der Beitragsservice davon informieren?

Auf jeden Fall würde ich mich dann erst nach dem Umzug im Oktober beim Beitragsservice anmelden. Bin gespannt, wie viel ich nachzahlen muss und ob es ein Bußgeld dazu gibt.
Ich überlege noch, ob ich bis Januar 2018 warte, dann könnte ich mir ggf. die Gebühren für 2014 sparen (>3 Jahre), stimmt es? Hat jemand hier Erfahrung mit einer Erstanmeldung im Jahr 2017?

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#7
 Von 
Moderator9
Status:
Praktikant
(674 Beiträge, 454x hilfreich)

Der RBStV ist ein "Staatsvertrag"; wird er als "Gesetz" angesehen, d.h. muss man als Bürger davon wissen und dementsprechend folgen? Jedes Bundesland hat Gesetze erlassen, die den Staatsvertrag zu dort anwendbarem Recht erklären.

Ich überlege noch, ob ich bis Januar 2018 warte, dann könnte ich mir ggf. die Gebühren für 2014 sparen (>3 Jahre), stimmt es? Hier ist kein Forum für Fragen a la "Wie begehe ich am besten eine Ordnungswidrigkeit?". Und darum ist hier jetzt zu.

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