Hallo zusammen.
Ich habe mich durch dieses Forum gesucht, aber keinen passenden Beitrag gefunden.
Hier das Problem:
Person A fällt vor kurzem auf, dass Die GEZ ca Mitte 2013 einen Betrag von etwa 30€ auf ihr Konto zurücküberwiesen hat und seit dem nichts mehr abgebucht hat.
Die Betreffende Person geht auf die 90 zu ist aber noch recht gut beisammen. Daher glaube ich ihr auch, dass sie keine Post von der GEZ erhalten hat.
Ist Person A jetzt verpflichtet sich bei der GEZ zu melden und die zu erwartende Nachzahlung zu tätigen, oder liegt der schwarze Peter bei der GEZ, da sie es versäumt hat das Geld einzuziehen, obwohl eine Einzugsermächtigung vorlag?
Selbst wenn die Schuld bei Person A liegt, sollte man vielleicht einfach abwarten und die Gebühren auf seite legen und schauen ob sich die GEZ irgendwann meldet?
Und falls das irgendwann der Fall seien sollte, sind dann nur die Gebühren fällig, oder kommen da noch Zinsen, Mahngebühren, .. etc. dazu?
Dieser Fall ist natürlich rein fiktiv, aber um Rückfragen vorzubeugen hier noch ein paar Details:
Die Person A wohnt in einem Haus, welches mittlerweile auf ihren Sohn übertragen worden ist. In diesem Haus wohnt auch der Bruder von Person A mit seiner Frau. Die beiden Wohnungen sind hinter der Haustür durch einen Flur zu erreichen.
Es gibt aber keine Wohnungstüren wie man sie aus normalen Mehrfamilienhäusern kennt. Es sind ganz normale Zimmer Türen.
Allerdings ist ansonsten alles getrennt. (Eigene Stromzähler, Wasserzähler.. etc.) Der Bruder von Person A zahlt weiterhin GEZ Gebühren.
Der Zeitpunkt der Rückzahlung dürfte in etwa mit der Gebührenumstellung 2013 der Gez übereinstimmen.
Die Einzugsermächtigung wurde nicht widerrufen.
Im Voraus vielen Dank für eure Mühen.
GEZ zieht kein Geld mehr ein
Gebühren zahlen?
Gebühren zahlen?
Naja, theoretisch müsste sie wohl zahlen. Man könnte nun natürlich den Beitragsservice auf seinen Fehler hinweisen, dann muss man entsprechend nachzahlen. Oder man legt das Geld beiseite und wartet ab, ob noch was kommt.
Das würde ich der Person auch empfehlen und das habe ich mir auch schon gedacht.
Aber der Fehler liegt auf jeden Fall bei der Person A?
Schließlich hat die GEZ keine Post geschickt.
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ZitatAber der Fehler liegt auf jeden Fall bei der Person A? :
Nein. Der Fehler liegt ganz klar auf Seiten des Beitragsservice. Es gab eine GEZ-Anmeldung und eine Einzugsermächtigung war vorhanden. Wenn die bei der Umstellung auf das neue System etwas durcheinanderbringen und nicht mehr abbuchen, dann ist das ein klarer Fall von Annahmeverzug.
Das ändert aber nichts am Bestehen der Verpflichtung zur Zahlung der Rundfunkbeiträge. Nachgefordert werden können die also.
Damit Geld sparen tut man übrigens erst mit dem Jahreswechsel auf 2017, erst dann tritt Verjährung der Beiträge von 2013 ein.
Ich denke auch, dass die Verpflichtung zu zahlen einfach besteht. Ich würde es telefonisch vielleicht noch mal abklären. Aber es abzuwarten und auszusitzen ist wohl die schlechteste Variante, denn zahlen muss jeder und man möchte ja irgendwie am Ende keinen riesigen betrag zahlen.
Wer ist denn noch so blöd und zahlt Geld für Staatspropaganda?
Hier wird geholfen: http://www.beitragsservice.xyz
-- Editiert von SiegfriedNeumann am 06.03.2016 13:37
ZitatHier wird geholfen: http://www.beitragsservice.xyz :
Ja, vor allem mit dem Hinweis auf diesen fantastischen Generator, den 123recht anbietet.
Da zahlst man dann 17,95 € für die automatisierte Generierung einer Klage mit der Begründung "Ich halte weder einen Fernseher, Computer, ein Radio, Smartphone, oder sonstiges Empfangsgerät zum Empfang bereit und möchte nicht für eine Leistung zahlen, die ich nicht nutze" oder "Ich halte die Abgabe für verfassungswidrig".
Das ist doch super. Die Klage wird zwar mit 100%iger Sicherheit abgewiesen und demjenigen, der die Kohle einstreicht, ist das auch bekannt - aber was soll's, Geld stinkt nicht.
Ich frage mich gerade ernsthaft, ob dieser Generator nicht den Tatbestand des Betrugs erfüllt.
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