GEZ trotz Bafög?

11. November 2008 Thema abonnieren
 Von 
leprechauna
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
GEZ trotz Bafög?

Hallo!

Ich habe ein riesiges Problem... Zu Beginn meines Studiums bin ich nach München gezogen und habe mit der Gründung meines eigenen Hausstandes einen Fernseher, eine Stereo-Anlage und einen Laptop angeschafft und seit ich ich in München gemeldet bin nie etwas von der GEZ gehört.
Vor kurzem kam es wie es kommen musste und ich bekam den üblichen Brief mit der Aufforderung meine Geräte anzumelden.
Da ich wusste, dass ich als Bafög-Empfängerin GEZ-befreit bin, habe ich einen Antrag auf Befreiung ausgefüllt und den aktuellen Bafög-Bescheid beigefügt.

Nun kam heute die Antwort von der GEZ (aus welchen Gründen auch immer waren es 2 Briefe), wo zwar drin steht, dass ich für das aktuelle Semester befreit bin, jedoch soll ich 610,00€ (!!!) nachzahlen.

Das ist für mich als Studentin unheimlich viel Geld, ich bin gerade wirklich verzweifelt weil ich keine Ahnung habe, wie ich das Geld aufbringen soll...

Wie komme ich da wieder raus? Kann ich die Bafög-Bescheide der letzten Semester nachschicken? Oder brauche ich diese Bestätigung vom Sozialamt, dass mein Einkommen untder dieser Grenze ist...? Oder am Besten gar nicht reagieren, wie mir von Freunden schon beim ersten Brief geraten wurde...? Mir kommt es vor, als würde ich als ehrlicher Mensch bestraft werden...
:/

Vielen Dank!

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9 Antworten
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#1
 Von 
guest123-2110
Status:
Praktikant
(517 Beiträge, 206x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
DerRaecher
Status:
Praktikant
(633 Beiträge, 439x hilfreich)

ZITAT:
"Da ich wusste, dass ich als Bafög-Empfängerin GEZ-befreit bin,"

Genau das ist der Trugschluss, man ist eben nicht automatisch befreit, auch wenn man einen Anspruch auf eine Befreiung hat. Für Zeiträume vor der Bereiung muss bezahlt werden. Nachträgliche Befreiungen gibt es nicht.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

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#4
 Von 
leprechauna
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

oha...
Ich hab gedacht, die werden sich schon melden, wenn sie was wollen...

Das heißt ich muss zahlen!?!

Führt kein Weg herum...?

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

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#6
 Von 
mas-
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 5x hilfreich)

Du mußt dann was zahlen, wenn Du die Geräte schon länger besitzt. Du könntest auch, sofern das den Tatsachen enspricht, darauf hinweisen, daß Du in dem zurückliegenden Zeitraum keine Geräte hattest, sondern eben erst jetzt. Genau darum hast Du ja auch jetzt erst die Befreiuung beantragt. Man kann sich ja von nix befreien lassen, was man eh nicht zahlen muß.
Wenn Du aber die Geräte schon länger hast, mußt Du zahlen, wenn Du die Befreiung vergessen hast. Nachträglich geht da nix.

Beweispflichtig, ob Geräte besessen wurden, ist übrigens die GEZ. Das is eventuell Dein "Weg drum herum".

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
leprechauna
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

naja, die stereoanlage kam später, aber den rest habe ich wahrheitsgemäß angegeben, also ab herbst 2005... ich hab halt gedacht ich bin eh auf der sicheren seite...war halt mein fehler nicht alles durchzulesen, bevor ich das ausgefüllt habe...
blödheit, zugegebenermaßen...
:(

danke für die vielen beiträge...

meine eltern haben mir geraten in einem anschreiebn zu erklären, dass es sich um zweitgeräte handelt, die über meine mutter schon bei der gez gemeldet sind, was ich leider vergaß zu erwähnen...
wie werden sie wohl darauf reagieren...?

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

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