GEZ rückwirkend abmelden

22. Oktober 2015 Thema abonnieren
 Von 
go426396-58
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
GEZ rückwirkend abmelden

Hallo ich bin verzweifelt und brauche dringend Hilfe.
Ich wohne seit 11/2012 mit meinem Freund zusammen und habe vorher brav gez bezahlt anschließend habe ich mich aber erst im letzten Jahr darum gekümmert dass die gez Bescheid weiß dass ich nicht weiterzuleiten da wir zusammen leben.Ich habe es schlichtweg versäumt denen dass zu melden.Zusätzlich war ich wohl wegen meiner Ausbildung bei der ich 2 Wohnsitze hatte noch angemeldet und musste diese Beiträge auch noch zahlen. Ich wusste einfach nicht dass man sich bei 2.Wohnsitzen abmelden muss ich dachte dass erledigt sich sobald man einen neuen Wohnsitz anmeldet. Eine Dame bei der GEZ sagte mir man könnte mich rückwirkend für Ende 2012 abmelden. Heute hatte ich ein Telefonat mit einer weniger verständigen Mitarbeiterin die mir eine zinsfreie Ratenzahlung der Beiträge von ca.600 Euro mit 10 Euro monatlich zahlen könnte. Ich weiß nicht wie ich nun reagieren soll. Ich habe die ganze Zeit mit meinem Freund zusammen gewohnt und nirgendwo anders kann ich dass irgendwie nachweisen oder geltend machen?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Da hilft nur: zahlen und zukünftig, bei einem Umzug, rechtzeitig abmelden.

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12325.01.2019 08:55:51
Status:
Beginner
(107 Beiträge, 44x hilfreich)

2 mal zahlen brauchst schon mal gar nicht, warum warst Du in 2 Wohnungen gemeldet?.


-- Editiert von hanfiey am 24.10.2015 15:47

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

2 mal zahlen brauchst schon mal gar nicht Und das steht jetzt wo im 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag?

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Lendd
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Rückwirkend was abmelden kannst du speziell bei der GEZ gar nichts! Und die lassen sich auch nicht mit dir reden, auch wenn die nette Damen das erwähnt! Von mir fordern sie auch zuviel GEZ an, obwohl ich erst im Sommer 2012 den Fernseher hatte. Das wurde mir aber fürs ganze Jahr berechnet.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat:
Rückwirkend was abmelden kannst du speziell bei der GEZ gar nichts!


Was dem TE die Suchfunktion auch verraten hätte, ist ja so ungefähr die zweit- oder dritthäufigste Frage hier.

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von Lendd):
Von mir fordern sie auch zuviel GEZ an, obwohl ich erst im Sommer 2012 den Fernseher hatte. Das wurde mir aber fürs ganze Jahr berechnet.

Völlig korrekt wenn du Anfang des Jahres bereits dort gewohnt hast. Es kommt nicht darauf an ob du einen Fernseher hast oder nicht.

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Doch, darauf kommt es sehr wohl an.
Man beachte die Jahreszahl.

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Ups, ja sorry, 2012 sah das noch etwas anders aus, sorry.

1x Hilfreiche Antwort

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