GEZ fordert Beiträge nach 4 Jahren

24. Februar 2013 Thema abonnieren
 Von 
Azra123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
GEZ fordert Beiträge nach 4 Jahren

Hallo liebe Forenmitglieder.
Ich habe eine hypothetische Situation und würde mich sehr für eure Meinung dazu interessieren:

Nehmen wir an Person A zieht für sein Studium aus dem elterlichen Haushalt aus in eine kleine Wohnung, man könnte fast Kammer dazu sagen.
Um sich nicht vom Lernen ablenken zu können, hat Person A keine Rundfunkgeräte in dieser Wohnung. Die neue Wohnung wird als Hauptwohnsitz gemeldet und der elterliche Haushalt als Zweitwohnung gelassen.
Person A bekommt Bafög. Als sich die GEZ meldet, schickt Person A einen Freistellungsantrag mit Bafögbescheid an die GEZ, ohne Rundfunkgeräte anzugeben.
Einige Zeit später antwortet die GEZ mit einem Schreiben, dass darüber informiert, das keine Rundfunkgeräte angegeben wurde und ein Freistellungsantrag ohne Rundfunkgeräte nicht nötig ist. Im Schreiben steht weiter, dass deshalb eine Fernseher und ein Radio angemeldet wurde.
Person A entschließt sich dazu, keinen Widerspruch einzureichen, sondern sich zu einem späteren Zeitpunkt wieder abzumelden. Als zum Ende des Semesters von der GEZ ein neues Schreiben kam, in dem darauf hingewiesen wird, dass erneut ein Bafögbescheid für den Erlass der Rundfunkgebühren benötigt wird, meldet sich Person A bei der GEZ ab.
Wenn die GEZ die Abmeldung von Person A ablehnt, kann Person A immer noch die Bafögbescheide verschicken. Die GEZ lehnt aber nicht ab.
Die GEZ schickt kein weiteres Schreiben an die Hauptwohnung. Stattdessen beginnt die GEZ Schreiben an die Zweitwohnung zu schicken, in denen nach Rundfunkgeräten im elterlichen Haushalt gefragt werden. Diese werden beantwortet.
Etwa 4 Jahre später beendet Person A sein Studium. Bis auf die letzten Monate wurde Bafög gewährt.
Zum Ende des Studiums hat Person A den Mietvertrag gekündigt, zieht wieder bei den Eltern ein und meldet die Mietwohnung beim Einwohnermeldeamt ab und ändert die Zweitwohnung wieder zur Hauptwohnung um.
Person A bekommt eine halbe Stelle als wissenschaftlichen Mitarbeiter an der Uni.
Auf einmal trifft ein Schreiben der GEZ ein. Darin wird behauptet, dass Person A nicht erreichbar war und das GEZ-Konto einen Rückstand von etwa 1000 Eur aufweist.
Person A antwortet, dass er sich bereits vor Jahren abgemeldet hat und keine Rundfunkgerät bereit hält.
Daraufhin kündigt die GEZ die Teilnehmerschaft zum aktuellen Datum, weist darauf hin, dass rückwirkend nicht abgemeldet werden kann und 1000 Eur zu zahlen sind.
Wieder antwortet Person A, dass er sich bereits vor etwa 4 Jahren schriftlich abgemeldet hat, zu dem Zeitpunkt das Teilnehmerkonto einen Rückstand von 0 Eur aufwies und auch danach keine weiteren Zahlungsaufforderungen eingegangen sind.
Die GEZ antwortet damit, dass keine Abmeldung vorliegt und Person A nachweisen muss, dass er das Verschicken der Abmeldung nachweisen muss. Bei einem anschließenden Telefonat wird dann noch in Erfahrung gebracht, dass Person A fälschlicherweise bei der GEZ als unbekannt verzogen gemeldet war.
Dabei wohnte Person A die ganze Zeit in dieser Wohnung und hat auch von anderen Quellen Post erhalten.
Die GEZ meint weiter im Gespräch, sie kann nichts machen und schlägt eine Niederschlagung vor.

Person A sieht sich zu Unrecht aufgefordert diese Summe zu bezahlen. Wie kann Person A gegen die Zahlungsaufforderung vorgehen? Wie wahrscheinlich ist, dass die Niederschlagung abgelehnt wird? Schließlich verdient Person A inzwischen etwa 1100 Eur. Ist ein Antrag auf Niederschlagung ein Schuldeingeständnis? Wie viel Erfolg verspricht ein gerichtliches Vorgehen? Schließlich wurde die Abmeldung nicht als Einschreiben verschickt und kann deshalb nicht nachgewiesen werden.
Auf der anderen Seite wurden keine Rechnungen von der GEZ verschickt, auch nicht an die Zweitwohnung, obwohl dort Person A nicht als unbekannt verzogen gemeldet war. Würden Rechnungen verschickt, dann wären viele Umstände vorzeitig geklärt.

Vielen Dank für eure Antworten schon einmal im Voraus.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

quote:
Wie kann Person A gegen die Zahlungsaufforderung vorgehen?

Mit einem Anwalt? Person A hat doch sicherlich noch dioe ursprünglichen Schreiben der GEZ, die Bafög-Bescheinigungen etc. Davon abgesehen wäre ein Jahr sowieso bereits verjährt, denn auch die GEZ hat sich an die Regel-Verjährung von 3 Jahren zu halten, würde ich mal behaupten.

Man könnte der GEZ deutlich schreiben, dass man nicht für deren Schlamperei verantwortlich ist, dass man einen nachweis für den versand der Zahlungsaufforderungen verlangt (also den Spieß umdrehen), dass man seinerseits anbietet, die alten Schreiben der GEZ und die Bafög-Anträge zu kopieren, falls die verlorengegangen sein sollten. Die GEZ könne sich dann aussuchen, ob sie anerkennt, dass man befreit war oder anerkennt, dass man sich abgemeldet hatte.
Ich würde auch deutlich schreiben, dass, wenn die das nicht akzeptieren, man einen Anwalt hinzuzieht und denen die Kosten in Rechnung stellt.

Ansonsten noch ein T5F mit deutlichem Hinweis, dass man sämtliche Konversationen und Notizen sehen will zu seinem Beitragskonto. Vor allem auch hinsichtlich der angeblichen Notiz "unbekannt verzogen".

Einfach rückwirkend verweigern können die nicht, wenn sie selbst Mist bauen.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

quote:
Wie jeder andere auch muss die GEZ nicht mahnen, wenn "für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist", sondern man ist automatisch in Verzug.

Wenn ein Teil der Forderung verjährt ist, müssten sie das durchaus, um überhaupt eine Chance zu haben. Unabhängig davon sprach ich von einer Zahlungsaufforderung und NICHT von einer Mahnung oder einem Feststellen des Verzugs. Kleiner aber feiner Unterschied. Die GEZ ist durchaus in der Pflicht, mindestens eine Zahlungsaufforderung/ Gebührenbescheid oder wie man das nennt, zuzusenden.

Die Alternative dazu wäre nur, wenn man bei eingehender Prüfung per heute einen rückwirkenden Bescheid erlässt. Sprich: Wir haben geprüft, dass sie die letzten X Jahre versäumt haben also zahlen sie nach. Aber selbst das muss man vernünftig begründen.
Wenn sie behaupten, man war nie abgemeldet und sei "unbekannt verzogen" gewesen, sollte man das bei der GEZ auch mal in irgendeiner Form nachweisen.

quote:
Denn alles ab 2010 ist noch nicht verjährt.


Klar, aber "letzte 4 Jahre" schließt bereits einen verjährten Zeitraum ein (mindestens was aus 2009).

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 26.02.2013 13:28

1x Hilfreiche Antwort

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