Hallole...ich war bis Ende Juli 2004 selbständig tätig und so bei der GEZ als Betrieb (Kiosk) gemeldet.Nach Schließung habe ich mich ordnungsgemäß abgemeldet, jedoch wurde das scheinbar ignoriert.Ich bekam immer wieder Beitragsbescheide. Auch nach Telefonaten und etlichen Briefen,kamen weiterhin Beitragsbescheide. Angeblich sind mittlerweile über € 500.- aufgelaufen...wie auch immer. Die GEZ bzw. die Landesrundfunkanstalt bezieht sich auf den Staatsvertrag und teilt mir mit,daß sowas nicht rückwirkend gekündigt werden kann ( dabei hatte ich ja gekündigt).Jetzt soll ich bezahlen,obwohl ich überhaupt keine Leistungen dafür erhalten habe.Denen ist man doch hilflos ausgeliefert oder was wäre da möglich?
Gruß
Kschrein
GEZ - Kiosk
Gebühren zahlen?
Gebühren zahlen?
Wurde beweisbar gekündigt?
Viele Grüße, Michael
Was heißt beweisbar? Ich habe natürlich eine Kopie des Kündigungsschreibens. Nur habe ich damals wohl versäumt,das Ganze per Einschreiben zu schicken.Aber die GEZ schreibt das auch nicht vor.Diese Monopolisten haben doch echt Narrenfreiheit...oder?
Gruß Kschrein
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Du musst im Zweifelsfall den Zugang der Abmeldung nachweisen und da wird nur der Einschreibebeleg anerkannt. Eine Kopie des Kündigungsschreibens reicht nicht aus, du könntest ja das Schreiben rückdatiert haben. Aus der Nummer kommst du nicht raus. Da gibt es zigfache Gerichtsurteile zu.
tja da muss ich beglichen recht geben
kündigungen immer nur per einschreiben versenden
Ich möchte ergänzen: Kündigungen vor allem an MONOPOLISTEN per Einschreiben senden.
-----------------
"Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz."
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
11 Antworten
-
3 Antworten
-
8 Antworten
-
5 Antworten