GEZ - Kiosk

3. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
Kschrein
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
GEZ - Kiosk

Hallole...ich war bis Ende Juli 2004 selbständig tätig und so bei der GEZ als Betrieb (Kiosk) gemeldet.Nach Schließung habe ich mich ordnungsgemäß abgemeldet, jedoch wurde das scheinbar ignoriert.Ich bekam immer wieder Beitragsbescheide. Auch nach Telefonaten und etlichen Briefen,kamen weiterhin Beitragsbescheide. Angeblich sind mittlerweile über € 500.- aufgelaufen...wie auch immer. Die GEZ bzw. die Landesrundfunkanstalt bezieht sich auf den Staatsvertrag und teilt mir mit,daß sowas nicht rückwirkend gekündigt werden kann ( dabei hatte ich ja gekündigt).Jetzt soll ich bezahlen,obwohl ich überhaupt keine Leistungen dafür erhalten habe.Denen ist man doch hilflos ausgeliefert oder was wäre da möglich?

Gruß

Kschrein

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16922 Beiträge, 5884x hilfreich)

Wurde beweisbar gekündigt?

Viele Grüße, Michael

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#2
 Von 
Kschrein
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Was heißt beweisbar? Ich habe natürlich eine Kopie des Kündigungsschreibens. Nur habe ich damals wohl versäumt,das Ganze per Einschreiben zu schicken.Aber die GEZ schreibt das auch nicht vor.Diese Monopolisten haben doch echt Narrenfreiheit...oder?

Gruß Kschrein

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#3
 Von 
Beglichen
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Du musst im Zweifelsfall den Zugang der Abmeldung nachweisen und da wird nur der Einschreibebeleg anerkannt. Eine Kopie des Kündigungsschreibens reicht nicht aus, du könntest ja das Schreiben rückdatiert haben. Aus der Nummer kommst du nicht raus. Da gibt es zigfache Gerichtsurteile zu.

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#4
 Von 
Ticki
Status:
Praktikant
(826 Beiträge, 147x hilfreich)

tja da muss ich beglichen recht geben

kündigungen immer nur per einschreiben versenden

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 482x hilfreich)

Ich möchte ergänzen: Kündigungen vor allem an MONOPOLISTEN per Einschreiben senden.

-----------------
"Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz."

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