Hallo,
ich hab ein paar Fragen zu GEZ, auf die ich noch keine genauen Antworten gefunden hab. Und zwar:
1. Ich habe einen TV und einen Radio angemeldet und zahle brav GEZ.
Frage: Wieviel TV´s und Radio´s darf ich als "Zweitgerät" haben, wenn auch erwerbstätige Kinder im Haushalt leben.
2. Meine Frau und ich haben jeweils ein Auto.
Frage sind die Autoradios bei der GEZ-Zahlung schon dabei oder muss ich die extra anmelden?
3. Vor kurzem war ein GEZ-Genosse bei uns und hat festgestellt das meine Tochter ihr Autoradio nicht angemeldet ha, jetzt muss sie natürlich dafür bezahlen.
Frage: Was kann man machen damit meine Tochter nicht zahlen muss? Kann ich das Auto als Zweitwagen auf mich anmelden usw.. Würde das überhaupt gehen?
Gruß und Danke vorab
GEZ - sind die Autoradios schon dabei?
Gebühren zahlen?
Gebühren zahlen?
soweit ich weiß, sind Zweitgeräte der Ehepartner kostenlos. Für den Rest muß gezahlt werden.
Guten Tag,
Ihre Fragen:
Wieviel TV´s und Radio´s darf ich als "Zweitgerät" haben, wenn auch erwerbstätige Kinder im Haushalt leben?
Da Sie GEZ bereits für ein Fernsehgerät und ein Radio zahlen, können Sie beliebig mehrere Zweitgeräte benutzen, ohne dass sich die GEZ Gebühren ändern.
Frage sind die Autoradios bei der GEZ-Zahlung schon dabei oder muss ich die extra anmelden?
Wenn Sie die GEZ Gebühren zahlen, wenn es also auf Ihren Namen läuft, dann ist für Sie das Autoradio kostenlos. Wenn das andere Auto allerdings auf den Namen Ihrer Frau angemeldet ist, dann ist diese wiederrum gebührenpflichtig. Sie können diesen Umstand umgehen, wenn Sie alle Autos auf Ihren Namen anmelden.
Was kann man machen damit meine Tochter nicht zahlen muss? Kann ich das Auto als Zweitwagen auf mich anmelden usw.. Würde das überhaupt gehen?
Eine Möglichkeit wäre, wie Sie schon erkannt haben, dass Sie das Auto auf Ihren Namen laufen lassen.
Mit freundlichen Grüßen,
- J. Roenner -
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Das Autoradio der Ehefrau ist natürlich auch kostenlos.
Anmelden muss nur der Autobesitzer in der berühmten 'eheähnlichen' Gemeinschaft, wenn der andere Partner den gemeinsamen Haushalt auf sich angemeldet hat.
Richtig, ich korrigiere mich. Auch die Ehefrau muss für ein Autoradio nicht zahlen. Anders ist dies nur, es sei denn die beiden Partner leben in einer eheähnlichen Gemeinschaft, oder nutzen das Auto geschäftlich.
Danke für den Hinweis.
Mit freundlichen Grüßen,
- J. Roenner -
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Vielen Dank für die schnellen Antworten, jetzt weiß ich mehr über GEZ bescheid. Danke nochmal an alle die mir weiter geholfen haben. Einen schnönen Abend noch bzw. Arbeitswoche.
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