GEZ Zwangsanmeldung.

10. Mai 2008 Thema abonnieren
 Von 
selon
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)
GEZ Zwangsanmeldung.

Hallo, erstmal

Ich bzw. meine Freundin hat ein kleines Problem mit der GEZ.

Zu dem Sachverhalt:

Letztes Jahres im Oktober besuchte meine Freundin ein Rundfundbeauftragter, welche Auskunft über Fernseher und Radio haben wollte. Meine Freundin erklärte ihm, dass sie weder Radio noch Fernseh besitzt der Grund hierfür wäre sie ist berufstätig bis in die Nacht einspannt(Köchin) und das Elternhaus liegt gegenüber, also wenn sie mal fernsehn schauen will geht sie zu ihren Eltern. Der Rundfunkbeauftragte notierte dies und meine Freundin wies den netten Herr nochmal drauf hin das sie vor ungefähr 2-3 Wochen schon einmal ein Schreiben dies bezüglich ausgefüllt hätte. Daraufhin der Herr davon wüsse er nichts und ist wieder abgedampft.

So, Anfang März bekam meine Freundin nun ein Schreiben mit Überweisungträger, sie möge doch die Überweisung Betrag so und so tätigen (Anmeldung für ein Fernseher u. Radio) wir waren sehr erstaunt, weil wir nichts angemeldet hatten. Ok, darauf hin haben wir bei der GEZ angerufen der unfreundlichen Dame am Telefon geschildert und diese meinte wir sollen ein Schreiben(Widerruf) verfassen und an die GEZ schicken.

Nach Prüfung dieses Schreiben bekam meine Freundin wieder post in der stand , dem Widerruf wird nicht Statt gegeben mit Rücksprache dem zuständigen Rundfunkbeauftragen Herr so und so wäre eine Anmeldung für ein Fernseher und Radio erfolgt.

Nun frag ich mich ist sowas rechtens? Meine Freundin hat weder etwas unterschrieben noch mündlich irgendwas zugestimmt. Da meine Freundin leider kein Rechtschutz besitzt sind wir nun in dieser Lade etwas überfragt. Vielleicht kann hier jemand weiterhelfen.

-- Editiert von selon am 10.05.2008 07:51:54

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Die GEZ ist für eine Anmeldung beweispflichtig und nicht Ihre Freundin für die Nichtanmeldung (wie sollte das auch gehen?).

Weisen Sie die GEZ nochmals daraufhin, dass zu keinem Zeitpunkt eine Anmeldung erfolgte.

Sollte der GEZ dennoch eine Anmeldung vorliegen soll bitte eine Kopie der Anmeldung übersandt werden.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Buggy69
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 15x hilfreich)

da brauchst du keine angst zu haben. wenn deine freundin nichts besitzt. die gez kommt dann auch mal vorbei und will sich in der wohnung umschauen. dann darf natürlich noch nicht einmal ein radio von MC Donald was man bei einem happy meal bekommen hat rumliegen, weil sonst hast du die gez karte gezogen. keiner kann deine freundin zwingen ein radio oder ein fernseher zu kaufen

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-2067
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 301x hilfreich)

--- editiert vom Admin

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
selon
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Also, wenn ich das nun richtig verstanden haben, soll ich die GEZ nun noch mal dadrauf hinweisen, das von uns keinerlei Anmeldung erfolgte und meine Freundin keine Unterschrift getätigt hat. Desweiteren möchten wir eine Duplikation bzw Kopie, der unterschriebenen Anmeldung bekommen, falls sowas vorliegt? Noch irgendwas reinpacken?

Ich weiss halt nun nicht mehr wie das mit dem Zeitraum des Widerspruchs gestaltet. Die Damen und Herren lassen sich ja von der GEZ recht viel Zeit um sowas zu bearbeiten und der erste Widerspruch von meiner Freundin wurde ja schon abgelehnt.



-- Editiert von selon am 11.05.2008 17:04:34

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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