GEZ-Nachzahlung trotz nachgewiesenen ALG-II-Bezugs

4. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
babel1
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 26x hilfreich)
GEZ-Nachzahlung trotz nachgewiesenen ALG-II-Bezugs

Guten Tag,

ich bin seit über zwei Jahren ALG-II-Empfängerin (Aufstockerin) und war damit bisher automatisch von der GEZ-Gebühr befreit. Nach der Neuregelung im Januar und einer Aufforderung der GEZ hatte ich meinen Bescheid kopiert und hingesandt - im Glauben, dass dieser Nachweis meines lückellosen ALG-II-Bezugs die Befreiung automatisch nach sich zieht. Nach mehreren Wochen erfolgte eine erneute Zahlungsaufforderung. Ich habe das als Missverständnis interpretiert und geantwortet, dass ich als ALG-II-Empfängerin befreit sei und den ALG-II-Bescheid bereits hingesandt hätte. Nach einer weiteren längeren Pause kam eine erneute Zahlungsaufforderung, man hätte meinen Bescheid nicht erhalten, die Frist sei nun abgelaufen und ich müsse nachzahlen sowie erneut den Antrag auf Befreiung stellen und die entprechenden Nachweise erbringen. Ich habe dann das gesamte geforderte Prozedere erneut durchgeführt, da auch inzwischen ein neuer ALG-II-Bescheid vorlag. Für den Folgezeitraum wurde die Befreiung dann akzeptiert, für den Zeitraum davor stehen Gebührenforderungen im Raum, die ich nicht bereit bin zu zahlen, da ich meiner Meinung nach immer ein Recht auf Befreiung hatte ich es nahezu unverschämt finde, einfach zu behaupten, meine Unterlagen seien nicht eingegangen. Hier steht Aussage gegen Aussage.
OK, ich habe mir den Einschreibbrief gespart, da ich noch nie Probleme mit nicht angekommener Post hatte. Aber ich verstehe nicht: Laut Gesetz sind ALG-II-Empfänger gebührenbefreit, warum müssen sie noch extra einen Antrag stellen? Es gibt m.W. keinen Grund, einen solchen Antrag abzulehnen, da allein der Nachweis des ALG-II-Bezugs ausreicht. Man wird als Hartz4-Empfänger so gründlich auf Berechtigung geprüft, dass wirklich kein Cent zuviel im Haushalt ist - deswegen ja auch die sinnvolle Befreiung. Wieso kann mir also wegen rein bürokratischer Gründe diese Befreiung verwehrt und eine Nachzahlung verlangt werden, obwohl ich nachweisen kann, dass ich lückenlos berechtigt war?
Wir schreiben uns weiter nette Briefe und bestehen wechselseitig auf unserem Strandpunkt, eine regelrechte Mahnung ging noch nicht ein. Habe ich hier eine rechtliche Chance?
Vielen Dank für Kommentare!

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12 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
babel1
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 26x hilfreich)

Vielen Dank für den Kommentar.
Ich kann ja den Anspruch für den strittigen Zeitraum beweisen. Warum gilt es trotzdem nicht als Nachweis, wenn ich Dokumente vorlege, die mich für die betreffenden Monate eindeutig als antragsberechtigt ausweisen? Wie wird hier die Forderung rechtlich begründet?
Vielen Dank.

14x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
Scappler
Status:
Lehrling
(1176 Beiträge, 749x hilfreich)

quote:
Ich kann ja den Anspruch für den strittigen Zeitraum beweisen. Warum gilt es trotzdem nicht als Nachweis, wenn ich Dokumente vorlege, die mich für die betreffenden Monate eindeutig als antragsberechtigt ausweisen?


Eine rückwirkende Befreiung ist beim Beitragsservice (ehemals GEZ) nicht vorgesehen.
Damit wird dir nichts weiter übrigbleiben, als die offene Forderung zu zahlen.


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2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
babel1
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 26x hilfreich)

Vielen Dank für eure Antworten, auch wenn ich die Logik der Rechtssprechung nicht nachvollziehen kann und mich damit nicht zufriedengebe. Ich fühle mich über den Tisch gezogen, die Rundfunkgebührenleute sitzen am längeren Hebel und angeln sich offenbar jeden, der seine Post nicht per Einschreiben verschickt. Arbeiten die eigentlich mit der Post zusammen ...?

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5x Hilfreiche Antwort


#7
 Von 
TheCat
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 755x hilfreich)

quote:
auch wenn ich die Logik der Rechtssprechung nicht nachvollziehen kann


Die Rechtsprechung (Judikative) hat damit nichts zu tun, sondern die Gesetzgebung (Legislative).

quote:
und angeln sich offenbar jeden, der seine Post nicht per Einschreiben verschickt


Mag sein; mag genau so sein, daß dein Brief wirklich nicht angekommen ist. Wichtige Sachen verschickt man *immer* per Einschreiben, schon aus Eigenschutz. Dann in einem Rechtsforum (!) unsubstantiierte Betrugsvorwürfe zu erheben, weil man sich 2 EUR sparen wollte, ist schon reichlich... naja...

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2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
babel1
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 26x hilfreich)

Hallo TheCat,
es war nicht meine Absicht, Betrugsvorwürfe zu erheben. Ich versende beruflich seit über 10 Jahren Briefe z.T. brisanten Inhalts und habe es bis auf einige Fälle mit falscher Adresse noch nie erlebt, dass Post nicht angekommen ist (und diese kam zurück und ging nicht einfach verloren). Im Zusammenhang mit den Rundfunkgebühren sind mir 2 andere Fälle persönlich und einige (behauptete) übers Internet bekannt, wo von seiten der Gebühreneinforderer auch mit nicht angekommener Post argumentiert wurde. Ich möchte sagen: es ist zumindest auffällig.
P.S.: Mich erstaunt der angriffslustige Unterton in diesem Forum, wenn ihr (zukünftige) Anwälte seid (?), kriegt man ja Angst vor dem Ernstfall. Oder ist das der gepflegte Ekel vor dem 'Sozialschmarotzer'? Wie wars doch gleich: Barba non facit philosophum? Jau.

4x Hilfreiche Antwort


#10
 Von 
Scappler
Status:
Lehrling
(1176 Beiträge, 749x hilfreich)

quote:
Im Zusammenhang mit den Rundfunkgebühren sind mir 2 andere Fälle persönlich und einige (behauptete) übers Internet bekannt, wo von seiten der Gebühreneinforderer auch mit nicht angekommener Post argumentiert wurde.


Aber das ist doch normal.

Die meisten Briefe verschwinden nun mal auf dem Weg zum Beitragsservice.
Aber auch Kündigungen von Versicherungen und Telefongesellschaften, kommen öfters mal nicht beim Empfänger an.
Leider gehen Rechnungen nur selten auf dem Postweg verschwunden.


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5x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

quote:
Die meisten Briefe verschwinden nun mal auf dem Weg zum Beitragsservice.


Anmeldungen beim Beitragsservice verschwinden meiner Erfahrung nach nie. :devil:
Es kommt immer auf den Inhalt an, welche Briefe verschwinden. Insofern bleibt für Beitragsbefreiungen nur das Einschreiben.

quote:
Ich versende beruflich seit über 10 Jahren Briefe z.T. brisanten Inhalts und habe es bis auf einige Fälle mit falscher Adresse noch nie erlebt, dass Post nicht angekommen ist

Ich beneide Sie. Schreiben an das Jobcenter, die Agentur für Arbeit, die GEZ kann ich seit Jahren nur noch per Einschreiben verschicken, da sonst [color=red]angeblich [/color]grob geschätzt die Hälfte der Schreiben nie den Empfänger erreicht hat.



-- Editiert altona01 am 23.01.2014 21:55

4x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
DerRaecher
Status:
Praktikant
(633 Beiträge, 439x hilfreich)

quote:
... Briefe verschwinden ...


Meine Meinung: totaler Unfug. Briefe verschwinden höchst selten. Es soll nur ein solcher Eindruck erweckt werden, indem einfach behauptet wird, man hätte etwas hingeschickt, was aber meistens nie der Fall war.

Was es aber gibt, und das gar nicht so selten (das jetzt aus meiner Erfahrung, ich arbeite selbst bei einer großen Behörde mit vielfältigen Aufgaben):

Es gehen immer wieder Schreiben ein mit etwa folgendem Inhalt:
"Hiermit lege ich Einspruch ein." oder "Hiermit erhebe ich Widerspruch gegen Ihren Bescheid." Das ganze ohne Absender (bzw. unleserlich), unleserlicher Unterschrift, ohne Aktenzeichen, und nicht ansatzweise einen Betreff, woraus man erkennen könnte, worum es eigentlich geht. Solche Schreiben wandern dann mitunter monatelang von einem Sachbearbeiter zum nächsten, und manchmal kann man sogar durch Zufall feststellen, zu was für einem Vorgang das gehört. Der Rest wird zentral gesammelt und füllt dicke Aktenordner.

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