GEZ-Nachzahlung

12. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
Monti1993
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 15x hilfreich)
GEZ-Nachzahlung

hallo zusammen,
ich schildere euch mein problem:
wohne seit dem 1.10.12 alleine, nicht mehr bei meinen eltern und beziehe als student bafög.
anfang dezember erhielt ich nen schreiben der gez wo ich aufgefordert wurde mich anzumelden. die tat ich sofort und hab den befreiungsantrag dann mitte dezember verschickt und bekam dann den bescheid über die befreiung vom 1.1 bis 30.9.2013
jetzt kam aber heut n brief wo die von mir verlangen dass ich denen 53,94€ zahlen soll für den zeitraum 10.2012 - 12.2012. aber ich hab den nachgewiesen, dass ich seit dem 1.10 alleine wohne und bafög krieg und nicht (nie) verplfichtet bin bzw war was zu zahlen.
und jetzt wollen die von mir dass ich was nachzahle. ich hab auch nichts von denen ignoriert. die wollten von mir dass ich mich anmelde und habs dann gleich gemacht und mich dann halt automatisch befreit. ich war doch nie beitragsverpflichtet. für was soll ich denn nachzahlen?

lg

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20 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
galabaer
Status:
Praktikant
(691 Beiträge, 457x hilfreich)

quote:
für was soll ich denn nachzahlen?


ganz einfach: Die Befreiung geht nur über Antragsstellung , nix mit automatisch, und rückwirkend geht das auch nicht. Daher musst du natürlich für die 3 Monate Gebühren zahlen...

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#2
 Von 
odindonar
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

das ist natürlich versuchter betrug...aber warum hast du überhaupt geantwortet...
es war dir hoffentlich eine lehre,,,wenn behörden oder ähnliche firmen etwas von dir wollen,einfach ignorieren,,,und gegen alles klagen...

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#3
 Von 
Monti1993
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 15x hilfreich)

glaubt ihr es bringt was wenn ich denen schreib dass alles ein missverständnis war und ich zwar seit oktober da wohne aber erst ab januar rundfunkgeräte besitze

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#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Nein, das bringt nichts. Mit dieser Art von Irrtum oder Mißverständnis kassierte die GEZ jedes Jahr sehr viel Geld.
Aber immerhin kann man sich ab 2013 bis zu zwei Monate rückwirkend(den aktuellen und den vorhergehenden Monat) befreien lassen.

-- Editiert hamburgerin01 am 14.01.2013 09:46

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#5
 Von 
Monti1993
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 15x hilfreich)

ich hab denen am freitag abend ne mail geschrieben wegen meinem fall. hab auch ne empfangsbestätigung aber geantwortet haben die mir nicht.
auf dem zettel den ich bekam steht dran dass ich den betrag bis zum 15.01 zahlen soll also bis morgen.
soll ich das jetzt zahlen? ich mein der betrag ist absolut gesehen gar nicht so hoch aber für mich schon. ich würde das nur zahlen wenn es keinen ausweg gibt. ich würd auch gern die antwort der gez erhalten bevor ich was mach.
" Mit dieser Art von Irrtum oder Mißverständnis kassierte die GEZ jedes Jahr sehr viel Geld." das blick ich nicht ganz. wieso kassieren so viel geld?
muss ich ihnen es irgendwie nachweisen dass ich kein rundfunkgerät in dem zeitraum hatte in der wohnung?
stehen die chancen da echt schlecht?


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#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17264x hilfreich)

Sie brauchen erst gar nicht versuchen, zu behaupten, Sie hätten keine Geräte gehabt - dann hätten Sie sich nämlich abmelden müssen. Insofern wie schon gesagt: Sie sollten zahlen, denn sonst kommen da auch noch Mahngebühren drauf.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#7
 Von 
Monti1993
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 15x hilfreich)

" dann hätten Sie sich nämlich abmelden müssen"
das versteh ich dann auch nicht ganz.
ich war doch gar nicht angemeldet
ich wohnte früher bei meinen eltern. die zahlten keine gebühren, die waren befreit. ich zog weg des studiums wegen. dann kam n brief ich soll mich mal anmelden. das tat ich auch. ich war angemeldet, bekam ne beitragsnummer und wurde auch gleichzeitig befreit. und erst dann kam die sache mit den 54 euro
naja ich werds dann doch zahlen. oder soll ich noch auf ne antwort auf meine email warten


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#9
 Von 
Monti1993
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 15x hilfreich)

also hab da mehrmals angerufen. da ging keiner ran und auf meine mail wurde auch nicht geantwortet. ich hab den mal post geschrieben und gesagt dass ich keine rundfunkgeräte besaß zwischen 10.2012 und 12.2012?
ich will einfach zunächst einmal alles ausprobieren bevor ich was zahle. ich mein versuchen schadet nicht. aber wieso bringt das nichts? wie werden die denn auf so einen brief antworten? einer meinte da oben, ich hätte mich abmelden müssen wenn ich keine geräte hätte. aber wie soll ich mich denn abmelden wenn ich doch gar nicht angemeldet war? verlangen die dann nen nachweis, dass keine geräte in meiner wohnung waren während der zeit? wie soll der denn aussehen? ich musste denen ja auch keinen nachweis schicken dass die geräte in meiner wohnung sind. ich mein die werden doch meinen brief nicht ignorieren oder? ich mein mehr möglichkeiten außer email, tel. und post hab ich ja nicht. und erst wenns wirklich keinen ausweg gibt würd ich zahlen, ich hoff ihr könnt das nachvollziehen.

-- Editiert Monti1993 am 16.01.2013 03:07

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#11
 Von 
Monti1993
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 15x hilfreich)

ja ich versteh schon, aber man kann ja mal einen fehler machen beim ausfüllen. die können doch nicht so borniert sein. man kann ja mal nen fehler machen. das kann ja nicht sein dass es da keinen weg zurück gibt.

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#13
 Von 
Monti1993
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 15x hilfreich)

also hab einfach mal den brief abgeschickt.
und wart auf ne antwort. wenn ich eine krieg und da steht ich muss zahlen tja dann zahl ich. und wenn ich keine antwort krieg und die mich ignorieren dann ignorier ich sie auch. ich will doch nur eine rückmeldung. das ist doch nicht soviel verlangt. kann ja nicht sein, dass man mit denen nicht kommunizieren kann.

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#15
 Von 
Monti1993
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 15x hilfreich)

irgendwie steht hier jeder auf dieser internetseite hinter den korrupten geldeintreiber.

-- Editiert Monti1993 am 16.01.2013 21:18

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#17
 Von 
Monti1993
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 15x hilfreich)

als student bin ich natürlich in der lage sowas korrekt auszufüllen. das problem war, ich wusste damals noch nicht dass ich zahlen muss für die monate. hätte ich das gewusst, hätt ich den 1.1.13 als datum angegeben.
"Als Student sollte man immerhin das einfache Feld "Anmeldung zum" richtig ausfüllen können" so einen satz kannst dir sparen. das muss ich mir von dir nicht anhören.
und natürlich kann keiner für meinen fehler. aber fehler sind menschlich und die passieren, und man kann nicht gleich den 1. fehler bestrafen, wenns einem grad passt
und was sollen das für regeln denn sein?
wir antworten nicht auf ihre emails, nicht auf ihre anrufe und werden ihre briefe ignorieren, und falls sie nicht die rechnung bezahlen, bekommen sie eine mahnung.
ist wohl die goldene regel bei denen.


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#18
 Von 
kleinemieze
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 5x hilfreich)

das ist tatsächlich goldene Regel dort. Wenn Brief - nur als Einschreiben, am besten mit Rückschein. Kostet allerdings auch fast 5 Euro. Ich hab meine Widersprüche immer ausgedruckt, unterschrieben, eingescannt und per Email gesendet. Da kann keiner sagen die Unterschrift würde zur Gültigkeit fehlen. Sicherer ist hierbei fast noch ein Fax mit Sendenachweis.

Du kannst höchstens noch versuchen der Forderung zu widersprechen und zu erklären, dass zum Zeit des Wohnungsbezugs die Geräte nicht zum Empfang bereitstanden, da sie sich noch nicht in deinem Besitz befanden und das Anmeldedatum fälschlicherweise als Umzugsdatum verstanden wurde. Zu diesem Zeitpunkt wurde ja noch nach "empfangsbereiten Geräten" gezahlt.
Ob das tatsächlich so war, kann vermutlich weder jemand hier noch die ehemals GEZ belegen.
Unwahre Angaben wären wahrscheinlich rechtlich belangbar ;)

Mich wundert ja, dass sie deinen Befreiungsantrag überhaupt erhalten haben. Meine Unterlagen sind trotz Rückschein seltsamerweise angeblich nie (ganz) dort angekommen...


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#19
 Von 
Monti1993
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 15x hilfreich)

also meine eltern haben sich jahrelang von der gez befreien lassen und die anträge verschickt ohne einschreiubung oder rücksendeschein und es hat immer geklappt^^
hab bisher nix von der gez gehört seit ich da meinen brief verschickte bzw meine mails. aber ich hab da leider bei meinen verschickten mails die unterschrift vergessen. hatte es net eingescannt. aber beim brief ist die unterschrift dabei

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#20
 Von 
Monti1993
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 15x hilfreich)

so ich dachte dass sollten hier alle wissen, ich bekam kein bußgeld und muss auch die beiträge nicht mehr zahlen.
bekam dann paar wochen später ein brief von der gez.
in dem hieß:"obwohl sie am 10.12.2012 mitteilten, dass seit dem 01.10.2012 ein fernsehgerät und ein neuartiges rundfunkgerät, haben wir das anmeldedatum, ohne anerkennung einer rechtsplficht, auf 01.2013 geändert. forderungen bestehen demnach nicht mehr."
so und meine reklamation verschickte ich ohne sonstwas für 58 cent. ich hätte nicht gedacht, dass die so kulant sind :grins:

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