GEZ Nachforderung für 3 Jahre

30. Oktober 2008 Thema abonnieren
 Von 
Dieter99
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
GEZ Nachforderung für 3 Jahre

Hallo

Letzte Woche stand ein GEZ MA vor unserer Tür und forderte die üblichen Auskünfte. Wir machten keine Angaben.
Am nächsten Tag meldeten wir uns per Internet an. Wir gaben an die Geräte erst kurz zu besitzen.
Heute kam ein Schreiben von dem GEZ MA. Er hätte uns als gebührenpflichtigen Haushalt "überführt" und er forderte uns nun auf die Gebühren von Januar 2005 rückwirkend zu begleichen, mit der Androhung von einem Bußgeld über max. 1000EU.

Mein Plan wäre jetzt der GEZ zurückzuschreiben, dass ich die Geräte erst seit Oktober besitze.

Wie wäre jetzt das weitere Szenario?
Wie kommt die GEZ auf das Jahr 2005? Verjährung?
Kann die GEZ von uns eine Nachforderung über diesen Zeitraum fordern bzw. eintreiben? (Wir wohnen schon länger dort..)
Wer hat einen Tip?

Danke

Gebühren zahlen?

Gebühren zahlen?

Ein erfahrener Anwalt im Verwaltungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verwaltungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Max.Power
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 60x hilfreich)

Du solltest versuchen, Dir Rechnungen über den kauf von Rundfunkgeräten zu besorgen, die Deine Angaben bei der Anmeldung untermauern.

Diese kannst Du dann der GEZ schicken. Besteht diese dennoch auf die Bezhalung der Gebühren für den Zeitraum davor, solltest Du den Gebührenbescheid abwarten. Dieser kommt von der Landesrundfunkanstalt und Du hast vier Wochen Zeit gegen diesen Widerspruch einzulegen.

Versäumst Du diese Frist, ist der Gebührenbescheid wirksam und somit auch vollstreckbar.

-- Editiert von Max.Power am 31.10.2008 10:41

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Wenn Sie schon seit 2005 einen Fernseher zum Empfang bereithalten, ist die Forderung der GEZ berechtigt.

Allerdings müsste die GEZ (notfalls vor Gericht) beweisen, dass Sie in der Tat schon seit 2005 Geräte zum Empfang bereit halten. Solange Sie dazu selber keine Angaben machen, wird dies für die GEZ schwierig bis unmöglich.

Kaufbelege sind allenfalls ein Indiz, aber kein Beweis für Ihre Ansicht.

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.882 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen