Hallo
Letzte Woche stand ein GEZ MA vor unserer Tür und forderte die üblichen Auskünfte. Wir machten keine Angaben.
Am nächsten Tag meldeten wir uns per Internet an. Wir gaben an die Geräte erst kurz zu besitzen.
Heute kam ein Schreiben von dem GEZ MA. Er hätte uns als gebührenpflichtigen Haushalt "überführt" und er forderte uns nun auf die Gebühren von Januar 2005 rückwirkend zu begleichen, mit der Androhung von einem Bußgeld über max. 1000EU.
Mein Plan wäre jetzt der GEZ zurückzuschreiben, dass ich die Geräte erst seit Oktober besitze.
Wie wäre jetzt das weitere Szenario?
Wie kommt die GEZ auf das Jahr 2005? Verjährung?
Kann die GEZ von uns eine Nachforderung über diesen Zeitraum fordern bzw. eintreiben? (Wir wohnen schon länger dort..)
Wer hat einen Tip?
Danke
GEZ Nachforderung für 3 Jahre
Gebühren zahlen?
Gebühren zahlen?
Du solltest versuchen, Dir Rechnungen über den kauf von Rundfunkgeräten zu besorgen, die Deine Angaben bei der Anmeldung untermauern.
Diese kannst Du dann der GEZ schicken. Besteht diese dennoch auf die Bezhalung der Gebühren für den Zeitraum davor, solltest Du den Gebührenbescheid abwarten. Dieser kommt von der Landesrundfunkanstalt und Du hast vier Wochen Zeit gegen diesen Widerspruch einzulegen.
Versäumst Du diese Frist, ist der Gebührenbescheid wirksam und somit auch vollstreckbar.
-- Editiert von Max.Power am 31.10.2008 10:41
Wenn Sie schon seit 2005 einen Fernseher zum Empfang bereithalten, ist die Forderung der GEZ berechtigt.
Allerdings müsste die GEZ (notfalls vor Gericht) beweisen, dass Sie in der Tat schon seit 2005 Geräte zum Empfang bereit halten. Solange Sie dazu selber keine Angaben machen, wird dies für die GEZ schwierig bis unmöglich.
Kaufbelege sind allenfalls ein Indiz, aber kein Beweis für Ihre Ansicht.
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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
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