Hallo,
ich bin Unternehmer und habe da ganz normal GEZ angemeldet. Ich bin der einzige, der in dem Unternehmen tätig ist.
Nun hab ich mir gerade eine eigene Wohnung genommen und bekomm auch gleich Post von der GEZ. Meine Frage lautet natürlich, bin ich doppelt GEZ-Pflichtig oder reicht ein mal, da ich ja auch allein wohne und auch allein arbeite, also egal wo ich bin, da wo ich nicht bin, wird weder TV noch Radio genutzt (hoffe das war einigermaßen verständlich ;-) ).
Für mein Rechtsempfinden würde ich sagen, ein mal reicht in so einem Falle oder wie sieht da die Rechtslage aus. Hat da jemand zufällig bißchen Ahnung von?
Vielen Dank schon mal im Voraus.
Gruß
Olaf
GEZ ... Gewerblich angemeldet, für Privat auch Pflicht?
Gebühren zahlen?
Gebühren zahlen?
Sehr geehrter Olaf,
die GEZ unterscheidet zwischen einer Privat-Pflichtigkeit und einer Gewerblichen-Pflichtigkeit. Es ist mithin grundsätzlich durchaus möglich, dass man privat, als auch gewerblich zahlungspflichtig ist. Sofern Sie in Ihrer privaten Wohnung Rundfunkempfangsgeräte bereit halten, sind Sie dementsprechend zahlungspflichtig. Gleiches gilt für die gewerblichen Orte. Dass die Geräte von keinem genutzt werden, während Ihrer Abwesenheit, ist diesbezüglich irrelevant.
Mit freundlichen Grüßen,
- Rönner -
ausser beim homeoffice, da gibt es glaube seit kurzem einen neuen beschluss, dass es hier reicht wenn man privat angemeldet ist und seinen pc nun für beides verwendet. anders sieht es aus, wenn du irgendwo eine betriebsstätte hast, dann ist das natürlich anders, dann zahlt das unternehmen, also in dem falle auch du, die gez.
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--- editiert vom Admin
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Ja bei Selbständigen kassieren sie 2 mal, selber erlebt, wohne privat mit FRau u. Kind, in einer Wohnung, zahle da GEZ und für mein Radio im PKW, womit ich meine Tätigkeit ausübe, muss man nicht verstehn in Deutschland ist aber so...also zahl ich 2 mal, wäre ich vom Status angestellter Vertreter zahl ich nur einmal. Ja so ist das mit der Abzockerei bei uns...
oder Radio im Auto ausbauen.
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