Hallo,
folgende Konstellation:
Gewerbe (nicht Wohnsitz) ist bei der Anschrift der Eltern (früherer Wohnsitz des Sohnes) gemeldet. Diese zahlen GEZ. Sohn hat dort keine Wohung, arbeitet aber mit seinem Vater (hat selbst eine Gewerbeanmeldung) zusammen. Sohn lebt in einer anderen Stadt und erhält ALG II (bekommt auch regelmässig die GEZ Befreiung vom Jobcenter). Er hat sein Gewerbe bei den Eltern angemeldet, da noch Kosten für Verpflichtungen aus der Selbstständigkeit anfallen und er natürlich wieder positive Umsätze machen möchte. Er erzielt jedoch seid ca. 2 Jahren keine Umsätzé und ist auch selten vor Ort. Das meiste geht eben telefonsich.
Leider kann er sich nicht mal die Ummeldung des Gewerbes an seinen Wohnort leisten, hofft aber das er bald wieder davon leben kann. Da noch Forderungen aus Geschäften gerichtlich durchgesetzt werden müssen.
Jetzt erhält er eine Nachzahlungsforderung des GEZ.
Wie kann man ihm helfen?
Müsste er, wenn er sein Gewerbe bei seinem Wohnsitz ummeldet, nichts zahlen?
Muss er denn beim Wohnsitz der Eltern die Nachzahlung ausgleichen?
Gruß Tom
GEZ - Gewerbeanmeldung bei den Eltern - Selbstständig - ALG II
Gebühren zahlen?
Gebühren zahlen?
Bei was?ZitatWie kann man ihm helfen? :
Nein.ZitatMüsste er, wenn er sein Gewerbe bei seinem Wohnsitz ummeldet, nichts zahlen? :
Er zahlt ja für seinen Geschäftssitz, nicht für die Eltern.ZitatMuss er denn beim Wohnsitz der Eltern die Nachzahlung ausgleichen? :
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Ich entnehme der Fallbeschreibung aber nicht, dass er die Betriebsstätte in seine Wohnung verlagert. In seiner Frage erwähnt er seinen Wohnsitz. In der Fallbeschreibung ist auch von Wohnort die Rede. Das ist für mich nicht gleichzusetzen mit Wohnung. [0]Zitatwenn für die eigene Wohnung, :in der sie ist, schon gezahlt wird.
Aus welchem Grunde diskreditierst du dann meinen Beitrag mit einem "Öhmm... Doch", wenn du zu dem Ergebnis kommst [1], dass er einen Beitrag [2] zu entrichten hat? Schließlich fragt er nach "nichts zahlen" und ein Drittelbeitrag [3] ist nicht "nichts"...ZitatDas ist hier aber wegen der Befreiung nicht der Fall, also muss für die Betriebsstätte der Drittelbeitrag entrichtet werden. :
[0] abgesehen, davon, dass es eh nicht zutrifft, weil er ja für die Wohnung nicht zahlt.
[1] Im übrigen das gleiche Ergebnis wie ich
[2] Den Betriebsstättenbeitrag für 0-8 Beschäftigte
[3] 5,99€ monatlich
-- Editiert von radfahrer999 am 30.01.2017 13:35
Hallo, freudige Nachricht. Sie haben mir die Zahlpflicht erlassen. Die nicht private Anmeldung würde zurückgenommen.
Grund wird wohl gewesen sein, dass ich bei mein Elternteil, der auch sein Büro in seiner Privatwohnung hat, meine gewerbliche Tätigkeit ausübe. Nur so weit ich das weiß muss man nur einmal für eine Wohnung zahlen, egal wie viele Geräte und wer da ist.
Auch hatten sie mir geglaubt, dass ich eben nicht mit dem Mitarbeiter gesprochen hatte und Angaben zu den Rundfunkgeräten gemacht hatte. Dies hat aber der Mitarbeiter in 2 Schreiben behauptet.
Dieser Punkt ärgert mich, da hier einfach die Gefahr besteht, dass eben viele einknicken, die, wie im meinem Fall, eben nicht Zahlungspflichtig sind. Durch diese "erfundenen" Aussagen wird bestimmt viel Schmuhl getrieben, abkassiert und so was hasse ich.
Auch war ja schon ein Gerichtsvollzieher eingeschaltet. Uns so weit ich weiß hat man gerichtlich festgestellt, dass der GEZ Nachfolger ein ganz normales Unternehmen mit Gewinnabsicht ist und keine Behörde. Und sie eben den ganz normalen Weg gehen müssen.
Auch wunderte ich mich, selbst nach meiner ersten Aussage, dass mein Elternteil auch sein Gewerbe am Wohnort angemeldet hat, immer noch behauptet wurde, nach Prüfung, dass dort eben kein Gewerbe angemeldet ist. Furchtbar so was. Als hätten wir keine größeren Probleme zu bewältigen. Ich weiß, ein einfacher Anruf beim örtlichen Gewerbeamt reicht aus um das zu überprüfen.
Für mich ja eine strafrechtlich zu würdigende Aktion. Oder?
Grüße Tom
-- Editiert von müllermilch am 24.05.2017 09:24
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