GEZ-Gebühr für KFZ am Zweitwohnsitz?

12. November 2006 Thema abonnieren
 Von 
biene86
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
GEZ-Gebühr für KFZ am Zweitwohnsitz?

Hallo Forum,

wie sieht es eigentlich aus wenn jemand seinen Zweitwagen auf das Wochenendhaus anmeldet. Ist dann für das Auto die GEZ-Gebühr fällig?
Am Erstwohnsitz wird schon GEZ beszahlt. Hier ist auch der Erstwagen angemeldet.

Ist wohl eine spezielle Fragestellung. Aber vielleicht kann sie jemand beantworten.

Hier der original-Text von GEZ:
Muss ich mein Radio im privaten Kraftfahrzeug anmelden?
Ja, wenn Sie bisher noch kein Radio im Privathaushalt angemeldet haben.
Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang Folgendes:
In einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sind für die gemeinsam genutzten Geräte Rundfunkgebühren nur für ein Radio- und ein Fernsehgerät zu zahlen. Für den Partner, der für die gemeinsam genutzten Geräte Rundfunkgebühren zahlt, gelten seine weiteren Geräte in der Wohnung und das Autoradio in seinem Kraftfahrzeug als gebührenfreie Zweitgeräte.
Der andere Partner jedoch muss seine weiteren Geräte in der Wohnung (z. B. im Arbeitszimmer) oder in einem auf ihn zugelassenen Kraftfahrzeug selbst anmelden und dafür Gebühren zahlen.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
biene86
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Forum,

von der GEZ habe ich folgende Nachricht bekommen:

Rundfunkgeräte in ausschließlich privat genutzten Fahrzeugen sind
gebührenfreie Zweitgeräte, wenn derjenige, auf den das Kraftfahrzeug
zugelassen ist, bereits für den Privathaushalt Rundfunkgeräte angemeldet
hat.

Leider nur eine Floskel eine verbindliche Auskunft konnten die GEZ leider nicht erteilen. Mit einem klaren ja oder nein. Hier wird auch keine Stellungnahme zum ERst oder Zweitwohnsitz genommen.

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#2
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Was meinen Sie damit, "der Zweitwagen ist auf das Wochenendhaus angemeldet"? Bitte präzisieren Sie.


Mit freundlichen Grüßen,

- Rönner -

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#3
 Von 
biene86
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Zweitwagen wird nur am Wochenende bewegt und ist auf das Wochenendhaus (andere Regionalklasse, um einiges billiger)zugelassen. Der PKW steht ja die ganze Woche in der Garage im Wochenendhaus darum muß er ja auch auf diesen Landkreis zugelassen werden.

Muss ich nun für den Zweitwagen das Radio anmelden? Da es ja ein Zweitgerät ist, aber das Auto ist auf eine andere Wohnung zugelassen. in der zweitwohnung wurde bisher noch kein rundfunkgerät bereitgestellt und somit bestand ja auch keine Rundfunkgebührenpflicht.

Da aber das Autoradio nun aber das Erstgerät ist, wird wohl die Gebühr fällig.

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#4
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Auf wessen Namen läuft das KfZ? Auf die Person, auf deren Namen auch das Teilnehmerkonto bei der GEZ läuft?

Wird das KfZ gewerblich genutzt oder privat?


Mit freundlichen Grüßen,

- Rönner -

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#5
 Von 
biene86
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo rönner,

das teilnehmerkonto läuft auf den mann, das Auto auf die Frau.

nein das Auto wird nicht gewerblich genutzt.

Die Bestimmungen sind halt recht schwammig. von der GEZ gibt es dazu unterschiedliche Meinungen. Momentan steht es 3:2 das ich das Auto nicht anmelden muß. die 2 Meinungen die aber dafür sprechen sind sehr schlüssig und lassen auch kompetenz dahinter vermuten. Hingegen die 3 Meinungen die sich gegen ein weitere Gebühr aussprechen, sind eher Standardantworten aus Textbausteinen.

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#6
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Tag,

da das KfZ nach Ihren Schilderungen auf den Namen der Frau läuft, das Teilnehmerkonto hingegen auf den Namen des Mannes, wird das KfZ nicht als Zweitwagen qualifiziert und ist mithin anmeldepflichtig. Anders wäre es, wenn das KfZ auch auf den Namen des Mannes, oder andersherum, das Teilnehmerkonto auf den Namen der Frau angemeldet wären.


Mit freundlichen Grüßen,

- Rönner -

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#7
 Von 
biene86
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Rönner,

danke für die schnelle Antwort.

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