GEZ-Fragebogen - muss ich den ausführen

24. September 2004 Thema abonnieren
 Von 
Barbi
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 4x hilfreich)
GEZ-Fragebogen - muss ich den ausführen

Hallo, habe von der GEZ einen Fragebogen erhalten. Bin Radio-GEZ-Zahler. Muss ich nun den Fernseh-GEZ-Fragebogen auch noch ausfüllen und zurückschicken?
Gruß


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"Barbi"

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20 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtspfleger
Status:
Praktikant
(578 Beiträge, 216x hilfreich)

Hi,

wenn du einen Fernseher hast, bist du verpflichtet den nzumelden. Das ergibt sich aus dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag.
Wenn du keinen hast, musst du auch keine Angaben machen.

Gruß
Rpfl.

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#2
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 482x hilfreich)

Auch wenn Du keinen hast, mußt Du den Graupelputz zurückschicken. Gar keine Angaben führen zu Mahnungen und letztlich Geldbußen.
Find ich auch frech von denen zumal die ja nicht die Briefmarke zahlen.

-----------------
"Wer sündigt, schläft nicht!"

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#3
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

"Auch wenn Du keinen hast, mußt Du den Graupelputz zurückschicken. Gar keine Angaben führen zu Mahnungen und letztlich Geldbußen."

Falsch. Wenn man keine anmeldepflichtigen Geräte hat, ist man auch nicht verpflichtet, den Fragebogen auszufüllen und an die GEZ zurückzusenden.

-----------------
"fiat justitia et pereat mundus..."

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#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Bob.vila,
wenn man aber nun wie im dargestellten Fall anmeldepflichtige Geräte hat, die angemeldet sind, muß man den Antrag nun zurückschicken? Kann man das irgendwo nachlesen?
Würde mich über eine Antwort freuen!

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#5
 Von 
chevignon
Status:
Schüler
(347 Beiträge, 67x hilfreich)

wenn du geräte hast (auch bereits angemeldetet) mußt du den Zettel ausfüllen - ansonsten in den Müll damit!

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#6
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

Genau!

-----------------
"fiat justitia et pereat mundus..."

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 482x hilfreich)

@bob
Das war mir dann doch neu. Ist ja frech von denen, dennoch immerwieder mit Ermahnungen zu kommen. Mir haben sie bei der 2. Erinnerung tatsächlich mit einer Geldbuße gedroht. Hab mich dann erweichen lassen. Sauerei!
Abgesehen davon nimmt die Werbung auf ZDF und ARD auch immermehr zunimmt. (hab ich gehört - habe ja selbst keinen Fernseher ;) )

-----------------
"Wer sündigt, schläft nicht!"

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#8
 Von 
psst
Status:
Lehrling
(1576 Beiträge, 173x hilfreich)

"wenn du geräte hast (auch bereits angemeldetet) mußt du den Zettel ausfüllen - ansonsten in den Müll damit!

Nein , in jedem Fall damit in den Müll . Es gibt keine Rechtsgrundlage für diesen Fragebogen bzw. die auf eben diesem dargestellten Folgen sind "schief" bzw. falsch dargestellt .

Das einzige was folgt , sind zwei Folgebriefe , jedes mal im Ton härter , das wars .

Dieses Spiel kann sich unter Umständen mehrmals pro Jahr wiederholen , egal ob man angemeldete Geräte hat bzw. den Fragebogen ausfüllt .

Der Grund liegt in der Art und Weise der Adressbeschaffung der GEZ .

Diese Kauft und erhält von Einwohnermeldeämtern ,Adresshändlern etc. Ihre Adressbestände und sendet diese Briefe milionenfach pro Jahr "ins Blaue" hinein.

Das lohnt sich trotz des Portos immer noch . So und soviele haben ein schlechtes Gewissen bzw. füllen den Fragebogen ehrlich aus bzw. falsch ,so daß am Ende immer noch ein Plus bei den Gebühreneinnahmen bleibt .

Wer also mehrmals im Jahr umzieht , eine "neue" Fernsehzeitschrift aboniert , eine auffällige Berufsbezeichnung hat ,die auf gewerbliche Nutzung schließen läßt - Stichwort Autoradio - erhält diesen Brief häufig.

Mir ist kein fall bekannt , bei dem die GEZ jemeils versucht hätte den Fragebogen entsprechend gerichtlich einzufordern .

Grundlage ist der Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV) der "tatsächliche Anhaltspunkte" für ein solches Auskunftsbegehren verlangt .
Näheres beim Landesdatenschutzbeauftragten Ihres Bundeslandes .

http://www.datenschutzzentrum.de/faq/gez.htm

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Rechtspfleger
Status:
Praktikant
(578 Beiträge, 216x hilfreich)

Hi,

also:
§ 4 Abs 5 Rundfunkgebührenstaatsvertrag besagt:

(5) Die zuständige Landesrundfunkanstalt kann vom Rundfunkteilnehmer oder von Personen, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, daß sie ein Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereithalten und dies nicht oder nicht umfassend nach § 3 Abs.1 und 2 angezeigt haben, Auskunft über diejenigen Tatsachen verlangen, die Grund, Höhe und Zeitraum ihrer Gebührenpflicht betreffen.

Wenn du ein Gerät angemeldet hast, bist du Rundfunkteilnehmer und zur Ausskunft verpflichtet.

Also Bogen zurückschicken (ich mach das immer unfrei).

Gruß
Rpfl.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
psst
Status:
Lehrling
(1576 Beiträge, 173x hilfreich)

Sparen Sie sich die Mühe und das Geld :

..."bei denen tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen" ...

Oder geben Sie der GEZ Anlass zu einer Gegenteiligen Auffassung zu gelangen , bei Ihnen ist doch alles korrekt angemeldet , oder ... ;)

"

Die Auskunftspflichten gegenüber der GEZ sind im Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV) geregelt. Danach besteht zum einen die Pflicht, Beginn und Ende des Bereithaltens eines Rundfunkempfangsgerätes zum Empfang von sich aus anzuzeigen. Die Gebührenpflichtigen müssen zudem einen Wohnungswechsel bekannt geben. (§ 3 Abs. 1 RgebStV)

Daneben gibt es die Pflicht, der zuständigen Landesrundfunkanstalt auf Nachfrage Auskunft über diejenigen Tatsachen zu geben, die Grund, Höhe und Zeitraum ihrer Gebührenpflicht betreffen. Von dieser Pflicht erfasst sind sowohl Rundfunkteilnehmer als auch Personen, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, dass sie ein Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereithalten und dies nicht oder nicht umfassend nach § 3 Abs. 1 und 2 angezeigt haben. Die Auskunft kann auch von Personen verlangt werden, die mit den zuvor genannten Personen in häuslicher Gemeinschaft leben.

Wer nicht zu diesem Personenkreis gehört, muss der GEZ also nicht antworten. Dies gilt für Personen, die weder Radio noch Fernseher bereithalten. Aber auch diejenigen, die nur ein Radio besitzen und dieses angezeigt haben, sind nach übereinstimmender Auffassung der Landesdatenschutzbeauftragten, die zur Kontrolle der Rundfunkgebühren ermächtigt sind, nicht verpflichtet, weitere Auskünfte zu geben (Mehr dazu im 10.Tätigkeitsbericht des Brandenburgischen Landesdatenschutzbeauftragten ) Dagegen sind die mit Gebührenschuldnern in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen zur Auskunft verpflichtet. Dies gilt allerdings nicht für Kinder unter 14 Jahren; darüber hinaus ist auch fraglich, ob die Vorschrift Jugendliche unter 18 Jahren erfasst, die nicht über eigene Geräte und eigenes Einkommen verfügen.

Allerdings sehen sich viele Personen, die nicht auskunftspflichtig sind, doch zur Antwort genötigt, da die GEZ auch in diesen Fällen bei ausbleibender Antwort eine Eskalationsstrategie verfolgt. In wohl meist drei aufeinanderfolgende Schreiben werden immer bedrohlichere Formulierungen verwendet, die die Assoziation aufkommen lassen sollen, es würden demnächst hoheitliche Maßnahmen ergriffen. Mangels entsprechender Befugnisse kommt es dazu naheliegender Weise jedoch nicht.
"


"

Die GEZ betreibt seit einigen Jahren ein von ihr sog. Cash-Marketing. Mit dem Begriff werden die Maßnahmen umschrieben, mit denen bisher nicht angemeldete Rundfunk- und Fernsehteilnehmer zur Anmeldung bewegt werden sollen. Neben Werbespots z.B. in Kinos und Anzeigenkampagnen in Zeitschriften wird vor allem auf sog. Direct-Mail-Aktionen gesetzt, die als besonders erfolgreich eingeschätzt werden. Laut Geschäftsbericht der GEZ wurden im Jahr 2002 insgesamt rund 18,3 Mio. Briefe versandt. Die direkten Anschreiben richten sich an unterschiedliche Personengruppen, z.B. an solche Teilnehmer, die bisher ausschließlich zum Hörfunk angemeldet sind, an Personen, die sich zuvor aus verschiedenen Gründen abgemeldet haben oder an junge Erwachsene.

Dabei nutzt die GEZ die Daten, die sie auf unterschiedlichen Wegen übermittelt bekommt, und gleicht sie mit dem Bestand der Gebührenzahler ab. Sämtliche noch nicht erfassten Personen werden als potentielle Schwarzseher- und hörer angeschrieben. Die höchste Erfolgsquote wird bei der Nutzung der Daten erzielt, die von den Meldebehörden übermittelt werden.
"


http://www.datenschutzzentrum.de/faq/gez.htm

Bei mir ist es gerade wieder mal soweit - vor ein paar Tagen ist Stufe Zwei eingetrudelt .

Hier ist alles korrekt angemeldet also ab in die Tonne - ...

-- Editiert von psst am 24.09.2004 17:12:05

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#11
 Von 
Purzelbär
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 189x hilfreich)

zum Thema Adresshändler fällt mir auch gleich noch etwas ein - die meisten von uns geben -man glaubt es kaum- freiwillig Auskunft, insbesondere an eine Firma Schober....

Dieses Unternehmen sendet immer mal wieder Fragebögen mit "Gewinnaussicht" los und fordert die Leute damit auf, sich bis aufs Hemd auszuziehen, diese Daten werden dann auch an die GEZ weitergegeben...

LG nefertari1968

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#12
 Von 
guest123-76
Status:
Schüler
(266 Beiträge, 134x hilfreich)

@nefertari: Ich habe heute so ein Fragebogen von "Schober, Ditzingen" im Briefkasten gehabt.

Gut möglich, dass die die Daten an die GEZ weiterleiten.

Fragen über Personen im Haushalt... Fernsehgewohnheiten!!!!
etc....
Nachtrag: Fragen über Zweitwagen... privat oder geschäftlich... gelesene TV-Zeitungen...
Nachtrag-ende

Das alles passt sehr gut.

Was viele vielleicht gar nicht wissen, die GEZ ist keine staatliche Einrichtung.
Die tun immer nur so.
Es handelt sich lediglich um eine "Inkasso-Firma".
Oder liege ich da falsch?

Wenn ich Post von der GEZ bekomme, entweder Mülleimer oder unfrei zurück.

Da meine Geräte alle korrekt angemeldet sind, sollen sie die sich gefälligst erstmal meine Daten ansehen, bevor solche idiotischen und unsinnigen Brief kommen.



-- Editiert von gaertner88 am 25.09.2004 17:09:39

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#13
 Von 
Timo21
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 0x hilfreich)

Um mal mit einer Angst aufzuräumen...
es gibt immer noch welche, die denken, die GEZ hätte Peilwagen und könne dann an den Wohnungen messen, ob man einen Fernseher oder Radio hat.. dies ist nicht der Fall.

Selbst wenn man einen Blauschimmer am Fenster sehen kann, kann dieser von (noch) nicht zu bezahlenden Computern sein

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 482x hilfreich)

Oder vom Aquarium. :)

-----------------
"Wer sündigt, schläft nicht!"

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
chevignon
Status:
Schüler
(347 Beiträge, 67x hilfreich)

man hat sogar schon gehört das in Haushalen diese Schreiben angekommen sind und an die Namen von den Haustieren gegangen sind ( KEIN SCHERZ) .. sehr dubioser Verein diese GEZ

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#16
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 637x hilfreich)

http://www.netzmafia.de/service/tux.html

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#17
 Von 
jpj61
Status:
Schüler
(246 Beiträge, 48x hilfreich)

Als ich noch keine meldepflichtigen Geräte hatte, wurde ich auch regelmäßig angeschrieben. Einmal habe ich geantwortet und denen mitgeteilt sie sollen mich in Ruhe lassen, denn wie heißt es so schön "Formulare gibt es bei allen Banken und Sparkassen". Wenn ich also in die Verlegenheit komme, weiß ich schon was zu tun ist.
Mittlerweile habe ich Radio und Fernsehen, und auch angemeldet. Trotzdem kommt immer mal wieder ein Schreiben, womit ich aufgefordert werde mitzuteilen ob alles beim alten ist. Landet aber auch immer gleich im Müll. Die haben scheinbar nichts zu tun.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
shadowlein
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Leute!
Mit diesen Fragebögen ist das sone Sache!Ein Bekannter von mir hat diese auch immer Ignoriert und hat eine Sogenannte ZWANGSANMELDUNG bekommen!Diese Sache ist jetzt 3 Monate her und noch ist die Sache nicht Ausgestanden!Die GEZ läßt i dieser Hinsicht auch nicht locker,sämtliche Widersprüche wurden abgeschmettert!Nun ist ein RA an der Sache dran,mal sehen wies weitergeht!

mfg

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 838x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest123-2065
Status:
Lehrling
(1119 Beiträge, 250x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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