Hi,
hab mal wieder Post von der GEZ bekommen, interessanterweise kam der Brief nach einem Abschluß eines Sky-Abos.
Frage: entsteht aus dem Abschluß eines Sky-Abos schon eine Pflicht auf Zahlung der Gebühr, auch wenn das Abo ansich für den Fernseher der Mutter (die Rundfunkgebühren bezahlt) ist?
Ich habe bisher für mich immer angegeben, dass ich kein eigenes Rundfunkgerät besitze.
Gibt es da Erkenntnisse?
-----------------
""
GEZ-Forderung durch "Sky"-Abo
Gebühren zahlen?
Gebühren zahlen?
Also, ich würde bei der GEZ nur auf Gebührenbescheide reagieren. Der Rest landet in der Rundablage.
Die GEZ kann - falls es eine Zwangsanmeldung durchführt - gerne die Anhaltspunkte für das Vorhalten eines Fernsehgeräts vor dem Verwaltungsgericht (Gebührenschuldner muss klagen) begründen.
Sollte es eine schriftliche Auskunft von Sky vorweisen, dann wird die GEZ und Sky doch Einiges zum Thema Datenschutz zu erklären haben.
-----------------
" "
Man kann tatsächlich die Briefe der GEZ ignorieren? Hab das einmal getan, da kam dann nach 4 Wochen bereits ein Schrieb als Erinnerung mit einem Faltblatt über die rechtlichen Folgen und der Mitwirkungspflicht. Allerdings: ohne Rundfunkgerät bin ich doch nicht zur Mitwirkung verpflichtet, oder?
-----------------
""
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
quote:
Allerdings: ohne Rundfunkgerät bin ich doch nicht zur Mitwirkung verpflichtet, oder?
Korrekt
quote:
entsteht aus dem Abschluß eines Sky-Abos schon eine Pflicht auf Zahlung der Gebühr
Nein.
Du hast ja auch keine Hardware (Receiver) von der Firma erhalten?
quote:
dann wird die GEZ und Sky doch Einiges zum Thema Datenschutz zu erklären haben.
Nein.
-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
quote:
Du hast ja auch keine Hardware (Receiver) von der Firma erhalten?
Ja, vor ca. 10 Jahren und die DBOX wurde auch schon auf Ebay irgendwann verkauft. Von Sky ist nur die Smartcard. Der Rest
gehört meiner Mutter.
-----------------
""
quote:
quote:dann wird die GEZ und Sky doch Einiges zum Thema Datenschutz zu erklären haben.
Nein.
Letztlich muss die GEZ bzw. Rundfunkgebührenanstalt vor dem Verwaltungsgericht mit offenen Karten spielen.
Ein guter Anwalt des Betroffenen wird die Herausgabe dieser Auskunft von Sky an GEZ durchsetzen.
Dieses Dokument landet dann im Internet und ggf. bei nicht GEZ-finanzierten Fernsehen (ausser Sky).
Wenn rauskommt, dass Sky die GEZ offiziell mit Kundendaten beliefert, gibt es einen Aufschrei. Das wird sich Sky nie leisten können.
Aus diesem Grund schon ist es doch extrem unwahrscheinlich, dass Sky der GEZ schriftlich Auskünfte gibt. Selbst wenn -> die GEZ wird wohl vor Gericht einknicken und diese schriftliche Auskunft nicht rausrücken -> Damit kann die GEZ Ihren Anspruch nicht begründen und verliert damit das vermutlich das Verfahren.
-----------------
" "
Ja man kann Schreiben von der GEZ ignorieren. Das habe ich auch getan, und nach dem dritten Schreiben kam dann auch nichts mehr.
-----------------
" "
quote:
Ja man kann Schreiben von der GEZ ignorieren.
Das ist ein gefährliche Fehlinformation.
Es mag sein, das man die 'Bettelbriefe' ignorieren kann, einen Gebühren- oder gar Vollstreckungsbrescheid der GEZ zu ignorieren ist jedoch eine ganz schlechte Idee.
quote:
Ein guter Anwalt des Betroffenen wird die Herausgabe dieser Auskunft von Sky an GEZ durchsetzen.
Da die GEZ sich professioneller Adresshändler bedient, wird dieser auftauchen und nicht Sky.
Die achten durchaus auf eine gutgemachte Verschleierung. Man möchte ja seine guten Quellen nicht verlieren ...
-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
quote:
quote:Ein guter Anwalt des Betroffenen wird die Herausgabe dieser Auskunft von Sky an GEZ durchsetzen.
Da die GEZ sich professioneller Adresshändler bedient, wird dieser auftauchen und nicht Sky.
Die achten durchaus auf eine gutgemachte Verschleierung. Man möchte ja seine guten Quellen nicht verlieren ...
Ja, das mag ja sein.
Aber die Bedienung bei Adresshändlern begründet noch keine Zwangsanmeldung. Die GEZ (bzw. Rundfunkanstalt) muss vor dem Verwaltungsgericht begründen, wieso eine Zwangsanmeldung notwendig wurde, nachdem der Betroffene gegen den Gebührenbescheid geklagt hat.
-----------------
" "
quote:
Aber die Bedienung bei Adresshändlern begründet noch keine Zwangsanmeldung.
Stimmt, genauso wenig wie ein Sky-Abo oder ein reiner Fernsehanschluss.
Daran wird die GEZ vor Gericht auch scheitern und weniger an der Quelle der Adresen - obwohl ein solcher NAchweis durchaus wünschenswert wäre.
Naja, demnächst hat das ja eh ein Ende.
Gitbt es eigentlich schon nähere Details zu der Haushaltsabgabe?
-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
6 Antworten
-
4 Antworten
-
9 Antworten
-
66 Antworten
-
7 Antworten
-
2 Antworten