GEZ-Beitrag bei Tod

2. Februar 2004 Thema abonnieren
 Von 
ankg
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 2x hilfreich)
GEZ-Beitrag bei Tod

Hallo an Alle,

witr haben zur Zeit die Aufgabe, die Wohnung einer Verstorbenen audzulösen und alle noch anfallenden Aufgaben zu erledigen. Die Verwandte ist zwischen dem 02.01. und 06.01. verstorben. Genaueres lässt sich nicht mehr feststellen. Und nun will die GEZ bis Ende Januar noch ihr Geld haben. Das sehen wir aber nicht so. Hat jemand damit schon irgendwelche Erfahrunge gemacht? Vielen Dank.

Gebühren zahlen?

Gebühren zahlen?

Ein erfahrener Anwalt im Verwaltungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verwaltungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)

Auch wenn ich die GEZ nicht mag - mal ehrlich, beim Tod einer Person fallen die paar Euro, die sich hier vielleicht sparen liesen nicht ins Gewicht - außerdem endet die Gebührenpflicht mit dem Ende des Monats in dem Geräte vorhanden waren oder die Person lebte - also hier völlig korrekt Ende Januar!

Gruß
MCNeubert

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

So ist es (obwohl ich die GEZ auch nicht mag) ;)

-----------------
"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.758 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen