GEZ Beiträge

6. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
Mauspad
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
GEZ Beiträge

Hallo Zusammen, mein Problem ist folgendes: Nach der Scheidung ist mein Mann ausgezogen. Hat einen eigenen Haushalt und sich bei der GEZ angemeldet. Die GEZ zieht aber weiterhin das Geld von meinem Konto ab. Da ich länger krank war, habe ich leider die Rücklast Anfang des Jahres verpasst. Und nun bekomme ich mein Geld von der GEZ nicht wieder, da ja das alte SEPA-Mandat noch zählen würde (für unsere gemeinsame Wohnung). Mein Exmann hat seit Ende letzten Jahres aber keine Verfügungsgewalt mehr über das ehemals gemeinsame Konto. ist auch bei der Bank hinterlegt.
WIe kann ich jetzt an mein Geld kommen? gibt es eine Möglichkeit.
Danke für eure Hilfe!

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5546 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat (von Mauspad):
WIe kann ich jetzt an mein Geld kommen? gibt es eine Möglichkeit.


Dein Ex gibt dir das Geld wieder? Mit welcher Begründung hat er das abgelehnt?

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#2
 Von 
Mauspad
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Idee hatte ich auch. Antwort "Sieh zu, wo du dein Geld herbekommst." Leider kann ich mir einen Rechtsstreit nicht leisten!

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#3
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10694 Beiträge, 4208x hilfreich)

Das Geld holt man sich von der Bank zurück.

Unautorisierte Lastschriften können 13 Monate zurückgefordert werden.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Mauspad
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Auch schon versucht! Es würde das Sepa-Lastschriftmandat gelten! Ich versteh das eben auch nicht! Das Mandat war ja nur für den ehemaligen gemeinsamen Haushalt.
Im Moment bin ich total ratlos, weil ich seit mehreren WOchen von einer Stelle zur anderen renne und nichts erreiche.

Gibt es irgendwo ein Musterschreiben für die Sparkasse, die GEZ, das rechtlich fundiert ist?

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#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10694 Beiträge, 4208x hilfreich)

Frage zum Verständnis.

Hat der Ex seine Wohnung neu angemeldet und lässt von Ihrem Konto abbuchen, oder hat er quasi beim Beitragsservice einen Umzug gemeldet und die alte Beitragsnummer "mitgenommen"?

Bei der ersten Konstellation ist die Sache eigentlich klar, siehe unten, bei der Zweiten wird es schwierig.

Zitat (von Mauspad):
Es würde das Sepa-Lastschriftmandat gelten!


Ebenso wie die Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr.

Und darin steht unter Abschnitt B, Punkt 2.6.5 Absatz 2:
"Ansprüche des Kunden (...) und Einwendungen des Kunden gegen die Bank aufgrund nicht oder fehlerhaft ausgeführter Zahlungen oder aufgrund nicht autorisierter Zahlungen sind ausgeschlossen, wenn der Kunde die Bank nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung mit einer nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Zahlung hiervon unterrichtet hat. Der Lauf der Frist beginnt nur, wenn die Bank den Kunden über die Belastungsbuchung der Zahlung entsprechend dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung unterrichtet hat; andernfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich."

Also, falls das Lastschriftmandat erteilt wurde, nachdem der Ex keine Vollmacht mehr für das Konto hatte, liegt eine unautorisierte Lastschrift vor.
Die Bank MUSS Ihnen dann die Beträge erstatten!


-- Editiert von spatenklopper am 06.07.2018 12:37

1x Hilfreiche Antwort


#7
 Von 
Mauspad
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, es werden 2 Beiträge abgebucht!

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#8
 Von 
Dezent
Status:
Praktikant
(509 Beiträge, 176x hilfreich)

Zitat (von Mauspad):
Die GEZ zieht aber weiterhin das Geld von meinem Konto ab.


Die GEZ zieht gar nichts ab. Es zieht höchstens der Beitragsservice ab. Und dies bis jetzt zu Recht. Denn Sie haben es versäumt, Ihre Einzugsermächtung bzw. das SEPA-Mandat zurückzunehmen.

Praktisch haben Sie als Fürzahler für Ihren Mann agiert. Der Beitragsservice hat ja keine Kenntnis das Sie sich getrennt haben, und dass Ihr Mann ausgezogen ist. In dem Moment wo das passiert ist, hätte die Einzugsermächtigung zurückgenommen werden und eine Neuanmeldung unter Ihrem Namen erfolgen müssen.

Wenn Sie sich - zwischenzeitlich - neu angemeldet haben, ist es klar das zwei Beiträge abgebucht werden. Zumindest bis jetzt. Einmal für Ihr Beitragskonto, einmal für das Beitragskonto Ihres Mannes. Sofern jetzt aber das SEPA-Mandat zum Konto Ihres Mannes zurückgenommen wurde, wird zumindest in Zukunft nur noch der Beitrag für Ihre Wohnung eingezogen.

Das Geld müssen Sie sich von Ihrem Mann zurückholen.

Zitat (von spatenklopper):
Das Geld holt man sich von der Bank zurück.

Unautorisierte Lastschriften können 13 Monate zurückgefordert werden.


Hier ist aber nichts "unautorisiert", so dass der Rat am Sachverhalt vorbeigeht.

Die Fragestellerin hat lediglich vergessen oder nicht gewusst, dass das Beitragskonto zu dem sie Rundfunkbeiträge zahlt, dem Ehemann gehört.

Da das Beitragskonto personenbezogen geführt wird, hat der Ehemann das Beitragskonto mit seinem Auszug "mitgenommen".



-- Editiert von Dezent am 07.07.2018 14:59

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#9
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10694 Beiträge, 4208x hilfreich)

Zitat (von Dezent):
Hier ist aber nichts "unautorisiert", so dass der Rat am Sachverhalt vorbeigeht.

Die Fragestellerin hat lediglich vergessen oder nicht gewusst, dass das Beitragskonto zu dem sie Rundfunkbeiträge zahlt, dem Ehemann gehört.

Da das Beitragskonto personenbezogen geführt wird, hat der Ehemann das Beitragskonto mit seinem Auszug "mitgenommen".


Tja der Gedanke bestand sowohl bei mir, als auch bei Flo Ryan, nur die TE hat genau auf diese Frage bisher mit keiner Silbe geantwortet. Also die Frage an Dich, ist das so?

Hat der Ex "sein" Beitragskonto mitgenommen, oder hat er nach seinem Umzug, ohne für das alte Konto noch eine Verfügungsgewalt zu haben, sein Beitragskonto neu angemeldet und vom alten Konto abbuchen lassen.

Daher ist es doch verfrüht genau das zu behaupten, es kann nämlich auch anders sein, und dann wäre die Abbuchung eben nicht autorisiert.

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#10
 Von 
Dezent
Status:
Praktikant
(509 Beiträge, 176x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Zitat (von Dezent):

Hat der Ex "sein" Beitragskonto mitgenommen, oder hat er nach seinem Umzug, ohne für das alte Konto noch eine Verfügungsgewalt zu haben, sein Beitragskonto neu angemeldet und vom alten Konto abbuchen lassen.

Daher ist es doch verfrüht genau das zu behaupten, es kann nämlich auch anders sein, und dann wäre die Abbuchung eben nicht autorisiert.


OK, zugegeben, ich habe keine Glaskugel. ;)

Aber der Regelfall besagt doch, dass jemand nicht absichtlich - vor allen Dingen bei einer wiederkehrenden Leistung wie dem Rundfunkbeitrag - die Bankdaten seiner EX angibt, um sich auf so banale Art einen Vermögensvorteil zu verschaffen. Wer schon solche kriminelle Energie hat, der nutzt sie doch sicher anders.

Realistisch ist - meiner Meinung nach - zu vermuten, dass das Konto selber auf den Namen des Mannes lief, und die Frau die Bankdaten in besseren Zeiten angegeben hat. Bis hier konkret das Gegenteil vom "üblichen" von der Threadstarterin angegeben wurde, sehe ich keine Veranlassung, von etwas anderem (was schon fast an den Haaren herbeigezogen ist) auszugehen.

Natürlich, es mag auch Ausnahmen geben. Aber ich sehe keine Grundlage hier vom "üblichen Fall" abzuweichen und etwas anderes zu vermuten. Warum auch?

Eins sollten wir nicht vergessen: Wie sind hier in einem Forum, nicht vor Gericht. Hier kann man insbesondere auch mal mit Mutmaßungen arbeiten, die auf normaler Lebenserfahrung aufbauen.



-- Editiert von Dezent am 10.07.2018 19:42

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#11
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10694 Beiträge, 4208x hilfreich)

Zitat (von Dezent):
Wer schon solche kriminelle Energie hat, der nutzt sie doch sicher anders.


Du meintest sicher intelligenter, wenn Du wüsstest wie viele sehr dumme Kriminelle unterwegs sind... ;)

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#12
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
nur die TE hat genau auf diese Frage bisher mit keiner Silbe geantwortet.

Doch. In Beitrag #7 steht, dass 2 Beiträge abgebucht werden.
Also offenbar sowohl für aktuelle Wohnung der TE, als auch für die neue Wohnung des Ex.

Zitat:
Hier ist aber nichts "unautorisiert", so dass der Rat am Sachverhalt vorbeigeht.

Und damit haben wir sehr wohl eine unautorisierte Lastschrift.

Denn das SEPA-Mandat bezieht sich nur und ausschließlich auf die aktuelle Wohnung der TE, nicht auf die neue Wohnung des Ex.

Zitat:
Aber der Regelfall besagt doch, dass jemand nicht absichtlich - vor allen Dingen bei einer wiederkehrenden Leistung wie dem Rundfunkbeitrag - die Bankdaten seiner EX angibt

Zwei Gedankengänge hierzu:
1. Bei "Rache" Gedanken setzt oft das logische Denkvermögen aus oder man nutzt so eine Gelegenheit, um sich wegen irgendetwas zu "rächen".
2. Auch das Aufrechterhalten einer Täuschung kann einen Betrug darstellen.

Ich würde nochmals bei der Bank vorsprechen und ihr überdeutlich zu verstehen zu geben, dass sie die Rücklastschrift zu veranlassen hat mit dem Argument, dass gerade kein SEPA-Mandat für den neuen Beitrag vorliegt. Und man würde auch nicht darüber diskutieren. Wenn die Bank sich weigert, in ruhigem Ton den Teamleiter/Filialleiter verlangen. Ankündigen, dass man gerne zu einem Anwalt geht und die Einhaltung der Gesetze per Gericht erzwingt, sowie sich gerne bei der BaFin beschwert. Insbesondere "BaFin" sollte als Zauberwort funktionieren.

Sollte es beim Einzelfall bleiben, OK. Sollte der Ex noch einmal so etwas versuchen, würde ich im Übrigen direkt zur Polizei gehen. Denn meiner Meinung nach ist das eines: Betrug.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#13
 Von 
Dezent
Status:
Praktikant
(509 Beiträge, 176x hilfreich)

Zitat:
Doch. In Beitrag #7 steht, dass 2 Beiträge abgebucht werden.
Also offenbar sowohl für aktuelle Wohnung der TE, als auch für die neue Wohnung des Ex.



Es steht aber nicht da, ob zwei SEPA-Mandate erteilt wurden oder ob der EX sich hier einen strafbaren Handlung schuldig gemacht hat.

Zitat:
Denn das SEPA-Mandat bezieht sich nur und ausschließlich auf die aktuelle Wohnung der TE, nicht auf die neue Wohnung des Ex.


Das stimmt defintiv nicht. Beitragskonten werden personenbezogen geführt, und nicht wohnungsgebunden.

Das Mandat gehört fest zu dem Beitragskonto, zu dem es erteilt wurde. Wenn man umzieht nimmt man sein Beitragskonto mit.

Wäre es an die Wohnung gebunden, müsste mit jedem Umzug ein neues SEPA-Mandat erteilt werden. Tatsächlich ist es aber so, dass jemand der sich vor 25 Jahren angemeldet hat und dreimal umgezogen ist immer noch die gleiche Beitragsnummer/Teilnehmernummer hat wie damals. Zumindest dann, wenn er zwischenzeitlich nicht mal abgemeldet war. Nur dann gibt es eine neue Beitragsnummer, nicht aber bei einem Umzug.

Folglich kann es immer noch sein, dass die Threadstarterin vor vielleicht 10 Jahren (oder sonstwann) eine Einzugsermächtigung für das vermeintliche "gemeinsame" Teilnehmer-/Beitragskonto erteilt hat (das aber auf den Namen vom Ehemann lief), und bei ihrer persönlichen Neuanmeldung ein zweites SEPA-Mandat erteilt hat.

Da in meinem Beispiel das erste SEPA-Mandat zum Beitragskonto des Ehemannes korrekt erteilt (und nie zurückgenommen wurde) und das zweite SEPA-Mandat sich auf die tatsächliche neue Wohnung der Dame bezieht, können hier durchaus VÖLLIG BERECHTIGT zwei Einzüge erfolgen. Zumindest bis jetzt zu dem Zeitpunkt, wo die Dame beim ZBS das eine Mandat zurückgezogen hat.

Es wäre wirklich schön, wenn von der Threadstarterin etwas mehr Informationen kommen würden.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10694 Beiträge, 4208x hilfreich)

Zitat (von Dezent):
Da in meinem Beispiel das erste SEPA-Mandat zum Beitragskonto des Ehemannes korrekt erteilt (und nie zurückgenommen wurde) und das zweite SEPA-Mandat sich auf die tatsächliche neue Wohnung der Dame bezieht, können hier durchaus VÖLLIG BERECHTIGT zwei Einzüge erfolgen.


Der Ehemann ist ausgezogen, nicht die Dame.
Der Ehemann hat ein weiteres Beitragskonto, nicht die Dame.
Der Ehemann hat sich neu angemeldet, nicht die Dame.

Da die Dame kein zweites Mandat erteilt hat, aber zwei Beiträge abgebucht werden, ist hier nichts völlig berechtigt.

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#15
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Die Abbuchungen der zweiten Beitragsnummer, für die es kein Mandat gibt, auflisten und schriftlich bei der Innenrevision der Bank die Rückbuchung bis DAtum x fordern. Gleich ankündigen, dass man sich danach an die zuständige Schlichtungsstelle wendet.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Dezent
Status:
Praktikant
(509 Beiträge, 176x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):

Der Ehemann hat sich neu angemeldet, nicht die Dame.



Den Teil hab ich tatsächlich bis jetzt übersehen. :sweat:

Asche auf mein Haupt, ich behaupte (fast) das Gegenteil von dem ich zuvor gesagt habe. :-) ...Spaß beseite: Dann ist das mit der betrügerischen Absicht doch gar nicht so weit hergeholt.

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