GEZ Befreiung?

3. Juli 2003 Thema abonnieren
 Von 
jvdm
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
GEZ Befreiung?

Hallo,

ich hab vergeblich :( im Internet, insbesondere hier im Forum was zum Thema gesucht:

Ich will eine Freundin, die sich noch in der Ausbildung befindet, von den GEZ-Gebühren befreien lassen.
Klar ist das ich einen Antrag beim zuständigen Sozialamt stellen muß, aber mich interessiert im Vorfeld wie diese Formel zur Berechnung genau aussieht. Ihre Daten:

320 Gehalt
273 Wohnungsbeihilfe vom Arbeitsamt
-275 Kaltmiete
-120 Nebenkosten
----------
198 Netto/mtl.

Besteht die Möglichkeit auf Befreiung?
Wie wird´s berechnet?

Besten Dank für Antworten.

Gruß Jens

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Bummler
Status:
Schüler
(206 Beiträge, 26x hilfreich)

Die Möglichkeit besteht schon. Dies ist aber von mehreren Faktoren abhängig .. und vom jeweiligen Bundesland.

Der Deutsche Reichsbund hat eine gute Broschüre herausgebracht.
http://www.reichsbund.de/Dokumente/Sonstiges/grundsicherung.pdf

In dieser Broschüre schaust unter Punkt 4. (Grundsicherungsbedarf

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Stevie1977
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Hi Jens,

der Betrag der nach Abzug nach Kosten übrig bleiben darf, darf das 1,5 fache des Sozialhilfesatzes nicht übersteigen. Der Satz hängt von Bundesland ab.

Haurat, Haftplicht und Unfallversicherung zählen auch zu den Sachen die Abzugsfähig sind vom Einkommen. Gibt da noch einige Punkte mehr die man abziehen kann da erkundigst dich besser beim Sozialamt

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Kleineraupe
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich bin Studentin und hab Bafög bekommen. Da ich aber ein Auto habe, wurde mit der Erlass der GEZ verweigert. Aussage: "Wenn Ihnen ein Auto gehört oder zur weitesgehend uneingeschränkten Nutzung zur Verfügung steht, geht der Gesetzgeber davon aus, dass Sie auch die GEZ zahlen können". Ich kanns von Prinzip her verstehen, aber man probierts halt... ;)
Außerdem müssen die Eltern mind. ca. 20 km vom Ausbildungsort wegwohnen, weil der Gesetzgeber sonst unterstellt, das man ja auch daheim wohnen könnte.

Dies waren meine Erfahrungen, ich hoffe es hilft Dir!
Ich zahle trotrzdem keine GEZ. Als ich ein Aufforderungsschreiben erhalten habe, habe ich eine Studienbescheinigung hingeschickt. Bisher hats gewirkt!

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#4
 Von 
Posen
Status:
Lehrling
(1183 Beiträge, 212x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Neckarsulm
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 15x hilfreich)

Hallo zusammen

offenbar scheint die GEZ recht willkürlich die Befreiungsanträge zu bearbeiten.
Ich ahbe 2007 jedes Qurtal die Befreiung bekommen weil meine Freundin ALG II bekommt.
Seit 2008 werden meine Anträge abgelehnt mit der Begründung, dass die Bezüge meiner Freundin mit mir als Angemeldete Perrson ichts zu tun haben. Ich müsste quasi selbst bezüge bekommen.Obwohl wir zusammenleben und die GEZ dies auch weiß.
Ist das nicht willkür?
Zudem vernichtet dieser Verein ständig die org. Bewilligungsbescheide obwohl ich jedes Mal darauf hingewiesen habe, dass ich das Org. wieder zurück will.
Der Wiederspruch blieb mit der o.g. Antwort der GEZ also wirkungslos.
Kann mir jemand ein Tipp geben wie ich das evtl. außergerichtlich klären kann, denn ein Prozeß würde die GEZ Gebühren sicher übersteigen.
Danke

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest123-2083
Status:
Praktikant
(805 Beiträge, 130x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Stefanie20
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 1x hilfreich)

Wird die GEZ-Zahlungspflicht nicht unabhändig davon aufgehoben wie viel man verdient ?
Ich als Studentin bekomme zB keine Befreiung, egal wie wenig Einkommen ich habe.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest123-2083
Status:
Praktikant
(805 Beiträge, 130x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest123-2067
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 301x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Neckarsulm
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 15x hilfreich)

...Obwohl wir zusammenleben und die GEZ dies auch weiß...

Weiss das eigentlich auch die ARGE?

>> Ja klar weiß das die Arge ich bin ja aufgrund des Alters der sogen. BG - Vorstand oder wie das bei denen heißt.

ABer meine eignetliche Frage wurde noch nicht beantwortet:
"Kann mir jemand ein Tipp geben wie ich das evtl. außergerichtlich klären kann, denn ein Prozeß würde die GEZ Gebühren sicher übersteigen."
Wenn mir 2007 die Gebühren erlasssen wurden dann müsste es ja auch 2008 wiede rklappen bei gleichen Bedingungen?

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

I. Entsprechend Ihres geschilderten Sachverhaltes sind keine Befreiungsgründe zu erkennen, wenn Sie selbst Geräte zum Empfang bereit halten.

II. Anders wäre die Situation, wenn Ihre Freundin, welche ALG II Bezüge erhält, die Geräte zum Empfang bereit hält und nicht Sie.

Mit freundlichen Grüßen,
- Rönner -

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Neckarsulm
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 15x hilfreich)

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

I. Entsprechend Ihres geschilderten Sachverhaltes sind keine Befreiungsgründe zu erkennen, wenn Sie selbst Geräte zum Empfang bereit halten.

>> OK, aber warum hat die GEZ dann letztes Jahr alle Anträge problemlos abesegnet? Da passt ja dann was nicht zusammen?

Einmal Irren Ok aber das sich die GEZ dan 3 oder viermal zu meinen gunsten irrt und mich befreit obwohl kein Grund vorläge wäre ja auch ziemlich seltsam?

Würde eine Klage was bewirken oder sind die Prozeßkosten dann höher? EIn Quartal GEZ kostet 150 Euro was kostet dann der Prozeß?

-----------------
"Fachkraft Schutz und Sicherheit"

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

Zitat Fragesteller:
'OK, aber warum hat die GEZ dann letztes Jahr alle Anträge problemlos abesegnet? Da passt ja dann was nicht zusammen?'

Antwort:
Ohne genaue Kenntnis der Vorgänge der GEZ in Ihrem Fall, kann ich Ihnen diese Frage nicht beantworten.

MIt freundlichen Grüßen,
- Rönner -

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

quote:
Ich bin Studentin und hab Bafög bekommen. Da ich aber ein Auto habe, wurde mit der Erlass der GEZ verweigert.


DIe Rechtslage ist eindeutig. Bafög-Empfänger, die nicht bei ihren Eltern wohnen, haben Anspruch auf Befreiung. Ob Auto oder nicht, spielt keine Rolle. Da Sie offentlichtlich bei Ihren Eltern gewohnt haben, ist die Sache eindeutig.

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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