Hallo,
ich lebe mit meinem Partner in einer gemeinsamen Wohnung. Alle Geräte sind über meinen Partner angemeldet.
Die GEZ fragt mich mal wieder im Fragebogen nach der Teilnehmernr. meines Partners.
Frage: muß ich diese Information der GEZ preisgeben. Schliesslich handelt es sich hier um eine Information, die darüber Auskunft gibt mit wem ich zusammenlebe und wie. Insb. gibt sie Aufschluß über meine sexuelle Identität. Diese Informationen gehen die GEZ nichts an. Greift hier das Rechts auf informationelle Selbstbestimmung?
GEZ Auskunftspflicht über Lebenspartner?
Gebühren zahlen?
Gebühren zahlen?
Sehr geehrter zopyx,
Die zuständige Landesrundfunkanstalt kann vom Rundfunkteilnehmer oder von Personen, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, dass sie ein Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereithalten und dies nicht oder nicht umfassend angezeigt haben, Auskunft über diejenigen Tatsachen verlangen, die Grund, Höhe und Zeitraum ihrer Gebührenpflicht
betreffen. Die Auskunft kann auch von Personen verlangt werden, die mit vorgenannten Personen in häuslicher Gemeinschaft leben. Der Anspruch auf Auskunft kann im Verwaltungszwangsverfahren durchgesetzt werden.
Mit freundlichen Grüßen,
- Rönner -
-- Editiert von Hr. J. Rönner am 03.09.2008 20:27:39
--- editiert vom Admin
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Schreib doch das Du die nicht weißt und der andere dir das nicht sagen will, obwohl Du ihm schon Prügel angedroht hast.
Deine Mittel sind erschöpft. Vielleicht können die Dir noch andere Foltermethoden nennen die zum Erfolg führen.
--- editiert vom Admin
Es würde sicher auch genügen, den Namen des vermeindlichen Partners zu benennen.
Sollte man meinen und den Versuch würde ich sicher auch unternehmen. In unserem Fall hat selbst die dreifache Mitteilung der Teilnehmernummer meiner Frau nicht geholfen. Ich habe über ein Jahr weiterhin Post von der GEZ bekommen, mit der Aufforderung, Auskunft über meine Geräte zu geben. Der Mülleimer hat sich gefreut, irgendwann war Ruhe.
--- editiert vom Admin
Hallo,
wo steht denn, dass ich verpflichtet bin, Dritten gegenueber Auskunft ueber die Identitaet meines Lebenspartners/in zu geben, so lange nicht irgendwelche Ermittlungen (z.B. strafrechtliche)das in irgendeiner Form vorschreiben. Selbst da kann ich als Partner die Auskunft verweigern, und lediglich der Betroffene kann zur Feststellung der Person zur Auskunft verpflichtet sein, wenn ich mich nicht irre.
Einfach ignorieren.
Viele Gruesse
bernardoselva
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"Touristiker"
--- editiert vom Admin
@ Chili Palmer
wusste ich es doch, dass Sie wieder Ihr Geschwaetz *PRO-GEZ* ablassen, wie einfach man Sie doch locken kann.
Aber es ist so - niemand ist Dritten gegenueber verpflichtet, Auskunft ueber den Partner zu geben.
Sollten in der Wohnung Geraete zum Empfang von Rundfunk oder Fernsehen vorhanden sein, und der Wohnungsinhaber behaupten, dass ihm diese nicht sondern seinem Partner gehoeren, kann er trotzdem die Auskunft zur Person des Partners verweigern. Dann muss er sich aber gefallen lassen, dass man ihm die Geraete zurechnet.
Endlich kapiert?!
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"Touristiker"
--- editiert vom Admin
Nicht nur Lesen bildet, sondern auch Verhaltensformen zeigen auf, aus welchem Loch man gekrochen kommt.
Denn es ist mir nicht bekannt, dass ich Ihnen jemals das *Du* angeboten habe.
Und wenn es an Argumenten fehlt, dann spricht man von *Disqualifikation*. Recht so.....
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"Touristiker"
--- editiert vom Admin
Es ist das Grundrecht eines jeden Einzelnen, sich ueber Dritte nicht zu aeussern, dazu gehoert auch selbstverstaendlich der Partner.
Das mag der Staatsvertrag *Rundfunkgebuehren* inhaltlich in seinen Mitwirkungspflichten anders formulieren, aber das waere nicht der erste Fall, dass in einem Gesetz oder in einem Gesetz aehnlichen Staatsvertrag blanker Unsinn steht. Oft genug werden durch hoechstrichterliche Entscheidungen solche Inhalte zum Kippen gebracht.
Im Uebrigen sehen das auch viele Datenschutzbeauftragte der Laender so, dass die so genannten Mitwirkungspflichten, sofern sie nicht die eigene Person betreffen, rechtlich zumindest bedenklich sind.
So, nun mag Chili Palmer wieder seinen unqualifizierten Seiber dazu geben.
Viele Gruesse
bernardoselva
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"Touristiker"
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
Ich warte eigentlich schon lange auf meine Frage, das die Gegenleistung für diese Gebühr ist.
Hier ist aber noch ein Auswuchs bezüglich GEZ:
Weil er auf der Heckscheibe seines Pkw großflächig auf eine Uhren- und Schmuckwerkstatt hinweist, deren Inhaberin seine Ehefrau ist, muss ein Mann aus Rheinhessen für das Autoradio Rundfunkgebühren entrichten. Dies hat das Verwaltungsgericht Mainz entschieden. Die Klage des Mannes gegen den Gebührenbescheid des Südwestrundfunks (SWR) wies das Gericht ab (Urteil vom 07.07.2008, Az.: 4 K 461/08
.MZ).
...VG bestätigt Rechtsstandpunkt des SWR
Die Richter bestätigten den Rechtsstandpunkt des SWR im Wesentlichen. Nur bei einem ausschließlich privat genutzten Kfz sei ein Autoradio als Zweitgerät gebührenbefreit. Dabei komme es auf den Umfang der nicht privaten Nutzung nicht an. Auch wenn die nicht private Nutzung sehr gering sei, falle eine Rundfunkgebühr für das Autoradio an. Beim Kläger liege wegen der Werbung für das Geschäft der Ehefrau eine teilweise nicht private Nutzung des Kfz vor. Werbung für ein Geschäft sei wie die Geschäftstätigkeit selbst zu behandeln und damit nicht privat.
Ob wohl auch das Typenschild am Auto entfernt werden muss? Immerhin ist es ja auch eine 'Werbung'.
@chili Palmer
....Als selbsternannter Experte kannst du ja sicher einmal schreiben, wo dieses durch dich benannte Grundrecht eigentlich fixiert ist.....
Fragen Sie doch mal einen Richter. Der wird Ihnen die passende Antwort dazu geben.
Und dann duerfte endlich Schluss sein mit Ihren geistreichen Kommentaren!
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"Touristiker"
--- editiert vom Admin
Ich habe nicht vom Grundgesetz gesprochen, sondern von einem Grundrecht. Und dieses Recht ist im § 383 ZPO
verankert.
Meine Empfehlung an Chilischoten - bevor Geschwaetz Hirn einschalten.
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"Touristiker"
--- editiert vom Admin
Es aendert sich nichts:
Meine Empfehlung an Chilischoten - bevor Geschwaetz Hirn einschalten.
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"Touristiker"
--- editiert vom Admin
Also,
um nochmal auf die Ausgangsfrage zurückzukommen:
Wenn ich Geräte zum Empfang bereithalte, muss ich dies der GEZ melden. Wenn ich keine bereit halte muss ich der GEZ nichts, aber auch überhaupt gar nichts erzählen. Weder wer bei mir im Haushalt lebt noch sonst was. Somit kann das monatliche Schreiben getrost ins Altpapier wandern.
Gruß
Michael
--- editiert vom Admin
Und wieder die Chilischote mit dem ueblichen bla bla.....
Immer noch das Gehirn ausgeschaltet!!!!!
Man ist durch nichts und damit Niemandem gegenueber verpflichtet, Auskunft ueber eine Person zu erteilen, die mit einem im Haushalt lebt, also Partner ist.
Befinden sich Empfangsgeraete im Haushalt muss man sich diese anrechnen lassen, auch wenn die Geraete dem Partner gehoeren. Die Gebuehrenabzocker aus Koeln haben das Recht, das dann zu unterstellen, wenn man eine Auskunft verweigert.
Viele Gruesse
bernardoselva
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"Touristiker"
--- editiert vom Admin
--Die Auskunft kann auch von Personen verlangt werden, die mit vorgenannten Personen in häuslicher Gemeinschaft leben--
Verlangen kann man viel, ob der Gefragte auch antworten muss....steht wo?
Wo ist eigentlich die Gegenleistung für die GEZ?
....Verlangen kann man viel, ob der Gefragte auch antworten muss....steht wo?.....
im Staatsvertrag *Rundfunkgebuehren*
Da sowohl das Zivil- und auch das Strafrecht ausdruecklich ausschliesst, dass man gegen den Partner aussagen, also auch keine persoenlichen Daten des Partners herausgeben muss, ist man gegenueber der GEZ nicht zur Auskunft verpflichtet.
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"Touristiker"
--- editiert vom Admin
Die Chilischote muss sich die Frage gefallen lassen, warum sie mit ihren geistlosen Argumenten permanent versucht, Unsicherheit bei den Fragen der Forenteilnehmer zu provozieren.
Sagen Sie doch endlich einmal konkret, wo und wann ein Buerger von der GEZ in letzter Konsequenz gezwungen wurde, ueber seinen Partner persoenliche Daten auszuplaudern. Werden Sie nicht koennen, da es solche Faelle nicht gibt.
Das grundsaetzliche Recht auf Verweigerung der Aussage, wenn es um den Partner geht, kann auch kein Staatsvertrag *Rundfunk* aushebeln.
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"Touristiker"
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