GEZ Abmeldung bei Umzug

17. August 2010 Thema abonnieren
 Von 
tirol
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 30x hilfreich)
GEZ Abmeldung bei Umzug

Hallo

Vor 2 Wochen habe ich mich bei der GEZ abgemeldet, da wir ins Ausland ziehen.
Habe sogar die Meldebestätigung der neuen Adresse mitgesandt.

Bis jetzt habe ich noch keine Rückantwort erhalten.

Was soll ich machen wenn nun, im September, eine neue Rechnung für die nächsten 3 Monate kommt?

Danke

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
DerRaecher
Status:
Praktikant
(633 Beiträge, 439x hilfreich)

Interessant wäre schon der genaue Umzugstermin. Anonsten warte doch erst mal ab und frag noch mal nach, wenn tatsächlich eine Rechnung über diesen Termin hinaus kommen sollte.
Es macht wenig Sinn, sich den Kopf über ungelegte Eier zu zerbrechen.

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3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Speedy Gonzales
Status:
Praktikant
(530 Beiträge, 343x hilfreich)

Wurde das Schreiben nachweislich, d.h. per Einschreiben mit Rückschein, versandt?
Wann wird umgezogen?

Die Bearbeitung der Post kann bis zu 3 ... 4 Wochen dauern.

Es ist durchaus möglich dass die GEZ sich weigert die Abmeldung vorzunehmen weil zum jetzigen Zeitpunkt nicht zweifelsfrei feststeht dass nach dem Umzugsdatum keine Rundfunkempfangsgeräte mehr bereitgehalten werden.
Z.B. Krankheit, geplatzter Umzugstermin, gänzlicher Wegfall der Umzugsvoraussetzungen etc.

Diesbezüglich kommt dann ein Informationsschreiben der GEZ mit Rückmeldebogen der sinnigerweise erst nach vollendetem Umzug der GEZ zurückgesandt wird.

Damit dürfte die Abmeldung durch sein.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
tirol
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 30x hilfreich)

Danke für ihre Hilfe!


Der Umzug findet in den nächsten Wochen statt.
In der neuen "Heimat" habe ich bereits mich angemeldet und diese Bestätigung der GEZ mitgeschickt!

Im September wären bei mir die nächsten 3 Monate fällig.
Muss ich diese nun bezahlen? Habe mich mit 31.8. abgemeldet!

DANKE!

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12320.10.2011 11:52:26
Status:
Praktikant
(782 Beiträge, 398x hilfreich)

quote:
Es ist durchaus möglich dass die GEZ sich weigert die Abmeldung vorzunehmen weil zum jetzigen Zeitpunkt nicht zweifelsfrei feststeht dass nach dem Umzugsdatum keine Rundfunkempfangsgeräte mehr bereitgehalten werden.
Z.B. Krankheit, geplatzter Umzugstermin, gänzlicher Wegfall der Umzugsvoraussetzungen etc.


das ist das problem der gez....
vom prinzip hast du recht, aber wenn ich nachweislich abmelde und rechtzeitig zum tag x zukommen lasse, dann hat die gez das so zu akzeptieren und noch zig mal nachhaken. ich war auch mal so blöde un d habe 3 monate gezahlt...so zu anfang meiner zeit mit eigener wohnung usw...habe am ersten des monts gekündigt und eine antwort am 3 des folgemonats bekommen mit dem hinweis das ich doch nochmal den monat zahlen soll...HALLO??? haben die ein knall??
mit sicherheit wird der te empfangsbereite geräte bereit halten und das wahrscheinlich im lkw...
dieses ist hier ein rechtsforum, aber halten wir mal 2 fakten fest:

1. man ist der gez zur wahrheit verpflichtet.
2. die gez kann es nicht überprüfen bzw hat keine rechtliche handhabung es zu tun.

folglich muß jeder selber wissen was er tut. die 2 punkte sind nunmal fakt und wiedersprechen sich von selber. soviel zu thema wie stark der staat hinter der gez steht.

:)

-----------------
"

Im ewigen Gedenken."

4x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Speedy Gonzales
Status:
Praktikant
(530 Beiträge, 343x hilfreich)

quote:
Im September wären bei mir die nächsten 3 Monate fällig.
Muss ich diese nun bezahlen? Habe mich mit 31.8. abgemeldet!




Grundsätzlich zunächst ja, denn die Geräte sind erst dann abgemeldet wenn von der GEZ die Abmeldebestätigung kommt.

Falls die GEZ jetzt noch nachfragt etc. kann es sein dass die Abmeldebestätigung erst Mitte / Ende September kommt.
Die dann für das Quartal gezahlten Gebühren werden normalerweise rückerstattet wenn das Abmeldedatum 31.08/01.09. akzeptiert wird.

Ich würde zunächst abwarten, vielleicht in 2 Wochen nochmals die GEZ anschreiben.




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""

3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12319.08.2010 15:56:54
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 34x hilfreich)

--- editiert vom Admin

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Wickie1
Status:
Beginner
(99 Beiträge, 86x hilfreich)

quote:
Die dann für das Quartal gezahlten Gebühren werden normalerweise rückerstattet wenn das Abmeldedatum 31.08/01.09. akzeptiert wird.

Ich will ja jetzt nicht lästern, aber ich hab noch nie in meinem Leben gehört, dass die GEZ jemals was zurückerstattet hätte.

2x Hilfreiche Antwort

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