Hallo,
heute bekam ich einen Liebesbrief von der GEZ.
Ich wohne mit meiner Freundin in meinem Haus.
Sie bezahlt GEZ, ich nicht, was auch nicht das Problem ist, da alle Empfangsgeräte ihr gehören.
Nun bleibt aber die Frage mit den Autos.
Wir haben zwei Autos. Beide Autos gehören "ihr".
Eins ist auf sie zugelassen, eins auf mich wegen der Versicherungskosten.
Frage: Muss ich für das auf meinem Namen zugelassene Auto GEZ bezahlen, obwohl es mir gar nicht gehört?
Ist es nur relevant, auf wen das Auto angemeldet ist oder tatsächlich wem das Auto gehört?
Danke
Tieto
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GEZ, Autoradio und Lebensgemeinschaft
Gebühren zahlen?
Gebühren zahlen?
--- editiert vom Admin
quote:
Frage: Muss ich für das auf meinem Namen zugelassene Auto GEZ bezahlen, obwohl es mir gar nicht gehört?
Soll doch erst einmal die GEZ nachweisen, dass das Auto auf dich zugelassen ist.
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Da hast du natürlich recht, aber hat die GEZ Einsicht bei der Zulassung der KFZ?
Und bin ich in der Beweispflicht oder die GEZ?
Tieto
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quote:
aber hat die GEZ Einsicht bei der Zulassung der KFZ
Das wüsste ich
quote:
Und bin ich in der Beweispflicht oder die GEZ?
Zur Zeit ist die GEZ in der Beweispflicht.
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quote:
Frage: Muss ich für das auf meinem Namen zugelassene Auto GEZ bezahlen, obwohl es mir gar nicht gehört?
Seit wann sind Autos GEZ-Gebührenpflichtig?
Etwas anderes ist es natürlich, wenn in besagtem Auto ein Radio eingebaut ist und dann bleibt die Frage, wie die GEZ den Beweis antreten will, dass sich dort tatsächlich ein Radio befindet?
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"Im Land der Denker und Dichter sind die Amtsstuben Orte verbaler Exzesse."
--- editiert vom Admin
quote:
Seit 1976!
Beweisen können die Mafiosi das ganz einfach, indem sie vor der Tür rumlungern und in das Fzg. schauen. Normalerweise sieht man, ob ein Autoradio verbaut ist!
So und dann behaupten sie das einfach und wo ist der Beweis? Denn schliesslich ziehen die Gebührenjäger ja einen finanziellen Vorteil aus ihrer Behauptung, was schon wieder ihre Glaubwürdigkeit in Frage stellt. Und wer sollte wohl besser wissen, ob sich ein gebührenpflichtiges Empfangsgerät im Wagen befindet. Der Gebührenjäger oder der Besitzer bzw. Halter?
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"Im Land der Denker und Dichter sind die Amtsstuben Orte verbaler Exzesse."
--- editiert vom Admin
@verbrecher999 - Da kann ich Dich beruhigen. Ich bin ein Prinzipienreiter und habe die ganze Chause durchgezogen. Am Ende bekam ich recht. Die dadurch verursachten Kosten hätten die Nachzahlung nahezu aufgewogen, was auch daran lag, das ich zwischenzeitlich ins Ausland verzog.
Der Deckmantel der Justiz ist dieser Bande wohl keinesfalls gegeben.
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"Im Land der Denker und Dichter sind die Amtsstuben Orte verbaler Exzesse."
"Autoradios/Navigationsgeräte mit Empfangsteil in ausschließlich privat genutzten Fahrzeuge sind gebührenfreie Zweitgeräte, wenn derjenige, auf den das Kfz zugelassen ist, bereits für den Privathaushalt Rundfunkgeräte angemeldet hat."
Also @tieto: da ein Fahrzeug auf dich zugelassen ist und sich sicherlich auch ein Autoradio darin befindet, darfst du den Spaß für´s Radio bezahlen, da aus deiner Anfrage hervor geht, daß du
in deinem Haushalt keine Rundfunkgebühren zahlst, sondern deine Freundin.
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Lebensgemeinschaften werden inzwischen wie Ehepatner behandelt, es reicht also aus, wenn einer angemeldet ist. Dann sind sämtliche Geräte im Haushalt und Auto mit einer Gebühr erfasst. Das ist ein neues Urteil aus dem Jahr 2009.
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--- editiert vom Admin
Das würde mich natürlich auch interessieren.
Tieto
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zum Urteil:
Google findet folgendes:
10 K 2816/08
Verwaltungsgericht Hamburg
-- Editiert am 27.03.2010 21:24
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