GEZ, Autoradio und Lebensgemeinschaft

20. Februar 2010 Thema abonnieren
 Von 
tieto
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 12x hilfreich)
GEZ, Autoradio und Lebensgemeinschaft

Hallo,

heute bekam ich einen Liebesbrief von der GEZ.

Ich wohne mit meiner Freundin in meinem Haus.

Sie bezahlt GEZ, ich nicht, was auch nicht das Problem ist, da alle Empfangsgeräte ihr gehören.

Nun bleibt aber die Frage mit den Autos.

Wir haben zwei Autos. Beide Autos gehören "ihr".
Eins ist auf sie zugelassen, eins auf mich wegen der Versicherungskosten.

Frage: Muss ich für das auf meinem Namen zugelassene Auto GEZ bezahlen, obwohl es mir gar nicht gehört?

Ist es nur relevant, auf wen das Auto angemeldet ist oder tatsächlich wem das Auto gehört?

Danke

Tieto

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12321.02.2010 17:34:36
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 7x hilfreich)

--- editiert vom Admin

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
-Joshua-
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 22x hilfreich)

quote:
Frage: Muss ich für das auf meinem Namen zugelassene Auto GEZ bezahlen, obwohl es mir gar nicht gehört?

Soll doch erst einmal die GEZ nachweisen, dass das Auto auf dich zugelassen ist.

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
tieto
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 12x hilfreich)

Da hast du natürlich recht, aber hat die GEZ Einsicht bei der Zulassung der KFZ?
Und bin ich in der Beweispflicht oder die GEZ?

Tieto

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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
-Joshua-
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 22x hilfreich)

quote:
aber hat die GEZ Einsicht bei der Zulassung der KFZ

Das wüsste ich :banana:

quote:
Und bin ich in der Beweispflicht oder die GEZ?

Zur Zeit ist die GEZ in der Beweispflicht.

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3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Max.Power
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 60x hilfreich)

quote:
Frage: Muss ich für das auf meinem Namen zugelassene Auto GEZ bezahlen, obwohl es mir gar nicht gehört?

Seit wann sind Autos GEZ-Gebührenpflichtig? :grins:
Etwas anderes ist es natürlich, wenn in besagtem Auto ein Radio eingebaut ist und dann bleibt die Frage, wie die GEZ den Beweis antreten will, dass sich dort tatsächlich ein Radio befindet?

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"Im Land der Denker und Dichter sind die Amtsstuben Orte verbaler Exzesse."

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12301.03.2010 10:56:13
Status:
Schüler
(288 Beiträge, 574x hilfreich)

--- editiert vom Admin

3x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Max.Power
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 60x hilfreich)

quote:
Seit 1976!
Beweisen können die Mafiosi das ganz einfach, indem sie vor der Tür rumlungern und in das Fzg. schauen. Normalerweise sieht man, ob ein Autoradio verbaut ist!

So und dann behaupten sie das einfach und wo ist der Beweis? Denn schliesslich ziehen die Gebührenjäger ja einen finanziellen Vorteil aus ihrer Behauptung, was schon wieder ihre Glaubwürdigkeit in Frage stellt. Und wer sollte wohl besser wissen, ob sich ein gebührenpflichtiges Empfangsgerät im Wagen befindet. Der Gebührenjäger oder der Besitzer bzw. Halter?

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"Im Land der Denker und Dichter sind die Amtsstuben Orte verbaler Exzesse."

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12301.03.2010 10:56:13
Status:
Schüler
(288 Beiträge, 574x hilfreich)

--- editiert vom Admin

3x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Max.Power
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 60x hilfreich)

@verbrecher999 - Da kann ich Dich beruhigen. Ich bin ein Prinzipienreiter und habe die ganze Chause durchgezogen. Am Ende bekam ich recht. Die dadurch verursachten Kosten hätten die Nachzahlung nahezu aufgewogen, was auch daran lag, das ich zwischenzeitlich ins Ausland verzog.
Der Deckmantel der Justiz ist dieser Bande wohl keinesfalls gegeben.

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"Im Land der Denker und Dichter sind die Amtsstuben Orte verbaler Exzesse."

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
gabimaus
Status:
Praktikant
(903 Beiträge, 705x hilfreich)

"Autoradios/Navigationsgeräte mit Empfangsteil in ausschließlich privat genutzten Fahrzeuge sind gebührenfreie Zweitgeräte, wenn derjenige, auf den das Kfz zugelassen ist, bereits für den Privathaushalt Rundfunkgeräte angemeldet hat."
Also @tieto: da ein Fahrzeug auf dich zugelassen ist und sich sicherlich auch ein Autoradio darin befindet, darfst du den Spaß für´s Radio bezahlen, da aus deiner Anfrage hervor geht, daß du in deinem Haushalt keine Rundfunkgebühren zahlst, sondern deine Freundin.

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2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
gersti
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Lebensgemeinschaften werden inzwischen wie Ehepatner behandelt, es reicht also aus, wenn einer angemeldet ist. Dann sind sämtliche Geräte im Haushalt und Auto mit einer Gebühr erfasst. Das ist ein neues Urteil aus dem Jahr 2009.

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2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12329.03.2010 09:27:10
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 11x hilfreich)

--- editiert vom Admin

2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
tieto
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 12x hilfreich)

Das würde mich natürlich auch interessieren.

Tieto

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2x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Speedy Gonzales
Status:
Praktikant
(530 Beiträge, 343x hilfreich)

zum Urteil:

Google findet folgendes:

10 K 2816/08 Verwaltungsgericht Hamburg



-- Editiert am 27.03.2010 21:24

2x Hilfreiche Antwort

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