GEZ, Autoradio, Drohung mit Bußgeld etc.

23. Februar 2010 Thema abonnieren
 Von 
bommels77
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 11x hilfreich)
GEZ, Autoradio, Drohung mit Bußgeld etc.

Hallo, die GEZ tauchte gestern unangemeldet bei uns auf. Nun ist das ansich kein Problem, aber ausgerechnet war gestern mein Lebensgefährte eher von der Arbeit zu Hause und ich zum Termin :( So hatte die GEZ-Tante genügend Zeit, meinem Lebensgefährtin so zu zusetzen und mit Bußgeldern zu bedrohen (1.500 €), dass er ihr mein Auto genannt hat! Was zur Folge hat, dass die mein KZ kennt und weiß, dass ich es vor 8 Jahren neu gekauft habe (oh man). Nun meldet ja kaum mal jemand sein Autoradio an, zumal meine Boxen auch alle kaputt sind seit geraumer Zeit.

Was mich anpiept ist, dass ich nicht da war, die meinen LG zutextet und bedroht und er für mich einfach was unterschreiben kann! Wo gibts denn sowas? Überall braucht man eine Vollmacht für alle möglichen Dinge und da nicht oder wie? So, wie komm ich da nun wieder raus? Ich soll um die 500 € nachzahlen!

Und gilt hier überhaupt der Fakt der Nötigung bzw. des Hausfriedensbruch nach § 123 StGB ?



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-- Editiert am 23.02.2010 11:37

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17 Antworten
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#1
 Von 
guest-12320.10.2011 11:52:26
Status:
Praktikant
(782 Beiträge, 398x hilfreich)

ja ja die gute ehrliche gez die wir unterstützen müssen , weil die so gut zu uns ist... *ironie off*


hallo erstmal,

selbst wenn du das auto vor 20 jahren gekauft hättest, was sagt da aus das du 20 jahre ein radio drinne hattest? hättest auch gestern eines eingebaut haben können.

auf wem sind die geräte im haus angemeldet?
desweiteren sind die in der beweispflicht. da könnte ja jeder daherkommen und nachbarun und co ausquetschen. auf sowas wackligen baut der auf provisionsbasis arbeitende gez schurke. der wird dir auch erzählen das der papst evangelisch ist wenn es ihm was bringt.


:)

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Im ewigen Gedenken."

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#2
 Von 
bommels77
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 11x hilfreich)

Ich weiß auch nicht, was da gestern mit meinem LG los war. Sonst wimmelt der immer alle ab, aber die blöde Kuh muss dem so zugesetzt haben...nee du. Ich hätte nicht dabei sein dürfen - die wäre hochkant raus geflogen.
Kein Plan wie ich mich grad verhalten soll. Ich denke ein Gebührenbescheid wird eintrudeln - und ich in Einspruch gehen. Die Frage ist nur, wie begründe ich das? Außer die wollen einen Kaufvertrag sehen. Dürfen die das?



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3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
gabimaus
Status:
Praktikant
(903 Beiträge, 705x hilfreich)

Wenn du bereits Gebührenpflichtig im Privathaushalt ( Angemeldet) bist und das Auto auf dich zugelassen ist, dann ist ein eventuelles Autoradio in diesem ein Zweitgerät und nicht Gebührenpflichtig ( Privatauto).
Ansonsten müsstest du an dem Tag bezahlen, an dem du es anmeldest, falls vorhanden. Dein LG kann nicht ohne dein Zugeständnis eine Anmeldung für dich vornehmen. Kaufbelege oder sonstiges spielen absolut keine Rolle.

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3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
bommels77
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 11x hilfreich)

Die Anmeldung für unsere Wohnung für Geräte (TV, Radio) laufen auf meinen LG. Also ist sein Autoradio dort mit drin. Nun hat die ihn aber wegen mir ausgequetscht - typisch GEZ, um noch mehr Kohle zu scheffeln.

Ich hab die ja gestern auch noch angerufen - sowas von arrogant. Das gibts gar nicht.



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3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
bommels77
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 11x hilfreich)

Ach so, ich habe die Dame natürlich deswegen gefragt, wie es sein kann, dass mein LG für mich Verträge bzw. Anmeldungen unterzeichnet. Sie meinte, bei der GEZ wäre dies nach § xyz rechtens, alle über 16 Jahren, die zum Haushalt gehören, dürften dies tun! Tja, nun stellt sich die Frage, ob dies sich wirklich so auch verhält.

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#6
 Von 
kalki
Status:
Schüler
(284 Beiträge, 149x hilfreich)

Ich glaube nicht,dass dein LG dazu berechtigt ist, irgendwas für dich "anzumelden", oder hat er eine von dir unterschriebene Vollmacht bekommen,die ihn dazu berechtigt?
Außerdem,du kannst dieses Radio auch erst letzte Woche eingebaut haben,weil das Motorengeräusch deines PKWs mittlerweile zu trist und monoton geworden ist....und meldest dich nach 2 Monaten einfach wieder ab,weil du dich nicht an das "neue" gewöhnen kannst,selbstverständlich brauchst du der GEZ keinerlei Begründung liefern

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2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
bommels77
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 11x hilfreich)

Die Frage ist, ob die mir das abkaufen. Auf dem Anmeldebogen steht Neuwagen drauf - bekanntlich haben die ein Radio mit drin.
Na klar könnte ich eins erst letzte Woche eingebaut haben.

Für mich ist ganz klar fraglich, ob dies wirklich so ist, dass alle über 16 Jahre im Haushalt für MEIN Autoradio unterzeichnen dürfen. Leider benötigte ich jetzt dazu einen Paragraphen-Auskenner.

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#8
 Von 
Speedy Gonzales
Status:
Praktikant
(530 Beiträge, 343x hilfreich)

Hier der gewünschte Paragraph:

Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV)

§4:

quote:
(5) Die zuständige Landesrundfunkanstalt kann vom Rundfunkteilnehmer oder von Personen, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, dass sie ein Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereithalten und dies nicht oder nicht umfassend nach § 3 Abs. 1 und 2 angezeigt haben, Auskunft über diejenigen Tatsachen verlangen, die Grund, Höhe und Zeitraum ihrer Gebührenpflicht betreffen.
Die Auskunft kann auch von Personen verlangt werden, die mit
den in Satz 1 genannten Personen in häuslicher Gemeinschaft
leben. Die Landesrundfunkanstalt kann dabei neben den in § 3
Abs. 2 genannten Daten im Einzelfall weitere Daten erheben,
soweit dies nach Satz 1 erforderlich ist; § 3 Abs. 3 Satz 1 gilt entsprechend.
Der Anspruch auf Auskunft kann im Verwaltungszwangsverfahren
durchgesetzt werden.


Als "tatsächlichen Anhaltspunkt" wäre die Aussage des Lebensgefährten zu werten dass seit 8 Jahren das genannte Fahrzeug angemeldet ist.
Er hat zu allem Überfluss auch noch unterschrieben was ein starkes Indiz darstellen könnte.

In diesem Fall meldet die GEZ oder LRA auch ohne Unterschrift an.

Da nicht der frischgebackene Rundfunkteilnehmer sondern der Lebensgefährte eine Unterschrift geleistet hat könnte man sich vielleicht noch mit einem Erklärungsirrtum herauswinden (Unklare Frage des LRA-Beauftragten nach Zulassung oder Radio).

Wurde nur nach dem Auto (Besitz / Zulassung seit wann)oder nach dem darin eventuell oder tatsächlich befindlichen Radio gefragt (Besitz des Radios seit wann)?
Denn es soll ja Autos ohne Radio geben ....



-- Editiert am 23.02.2010 16:42

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#9
 Von 
guest-12320.10.2011 11:52:26
Status:
Praktikant
(782 Beiträge, 398x hilfreich)

moin,

quote:
. Die Frage ist nur, wie begründe ich das?


das dein lg geantwortet hat. ihr seid nur zusammen sonst nicht. eine eingetragene lg wird das wohl nicht sein, oder?

du bist eigenständig und ohne vollmacht kann niemand über dich verbindliche aussagen machen. ok, aussagen schon machen, das kann jeder über jeden, aber verbindlich werden dinge erst wenn du sie anleierst und unterschreibt.

meine lg macht nichts, da eh alles auf mich läuft.
ich würde zusehen das du dem zügig widersprichst. denen verklickerst das du dein radio seid gestern hast und am nächsten tag alles wieder kündigen.
schon s c h w e i n e hunde die mit solchen methoden arbeiten. mit den gleichen mitteln zurückschlagen. zwar soll das hier ein rechtsforum sein, aber die gez macht auch nicht alles nach gültigen recht und deinen lg einmal ordendlich in de a treten ;)


:)

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Im ewigen Gedenken."

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#10
 Von 
Max.Power
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 60x hilfreich)

Also, wenn der Gebührenbescheid kommt und dort Gebühren verlangt werden, die länger als drei Jahre zurückliegen (und das werden sie, schliesslich berechnet sich daraus die Provision für den Jäger) würde ich Verjährung geltend machen.
Siehe auch: http://www.frag-einen-anwalt.de/GEZ-Verjaehrung-geltend-machen-__f9896.html

Dann bleibt die Frage, was sie verlangen und ob es sich aufgrund der entstandenen und noch entstehenden Kosten lohnt, den Rechtsweg voll auszuschöpfen.

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"Im Land der Denker und Dichter sind die Amtsstuben Orte verbaler Exzesse."

3x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Speedy Gonzales
Status:
Praktikant
(530 Beiträge, 343x hilfreich)

Die Anmeldung wäre genauer zu prüfen, daher mein Hinweis auf einen möglichen Erklärungsirrtum.
Die Einrede der Verjährung könnte an einer unzulässigen Rechtsausübung scheitern.

quote:<hr size=1 noshade>Einrede der Verjährung als unzulässige Rechtsausübung

Dem Gebührenschuldner, der seiner Anmeldepflicht nach § 3 RGebStV nicht genügt hat, ist die Einrede der Verjährung wegen unzulässiger Rechtsausübung verwehrt.

(BayVGH, Urteil vom 03.07.1996 - 7 B 94.708 (NVwZ-RR 1997,230 ); VGH Hessen, Urteil vom 27.05.1993 - 5 UE 2259/91 (AfP 1994,252 )) <hr size=1 noshade>




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#12
 Von 
guest-12301.03.2010 09:35:45
Status:
Beginner
(96 Beiträge, 35x hilfreich)

--- editiert vom Admin

3x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Auf dem Anmeldebogen steht Neuwagen drauf - bekanntlich haben die ein Radio mit drin. <hr size=1 noshade>

Die kann man auch ohne Radio bestellen ...



quote:<hr size=1 noshade>Und gilt hier überhaupt der Fakt der Nötigung <hr size=1 noshade>

Das kann man aus der Schilderung nicht entnehmen. Sie hat Fragen gestellt und er hat geantwortet. Der Hinweis auf die Bußgelder ist statthaft, da diese je wirklich drohen.



quote:<hr size=1 noshade>bzw. des Hausfriedensbruch nach § 123 StGB ? <hr size=1 noshade>

Dafür gibt es nach der Schilderung ebenfalls keine Hinweise.




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"
Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#14
 Von 
Max.Power
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 60x hilfreich)

quote:

Die Einrede der Verjährung könnte an einer unzulässigen Rechtsausübung scheitern.
Dem Gebührenschuldner, der seiner Anmeldepflicht nach § 3 RGebStV nicht genügt hat, ist die Einrede der Verjährung wegen unzulässiger Rechtsausübung verwehrt.

Wobei meiner Meinung nach dann aber erst einmal festgestellt werden muss, dass der Gebührenschuldner seiner Anmeldepflicht tatsächlich nicht nachgekommen ist und wie will die GEZ/LRA das beweisen?

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"Im Land der Denker und Dichter sind die Amtsstuben Orte verbaler Exzesse."

-- Editiert am 01.03.2010 11:52

-- Editiert am 01.03.2010 11:53

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#15
 Von 
muran
Status:
Lehrling
(1332 Beiträge, 1048x hilfreich)

In dem die GEZ/LRA prüft ob eine Anmeldung vorliegt.

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3x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Max.Power
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 60x hilfreich)

@muran - Da hast Du natürlich recht. Hatte übersehen, dass der Herr Lebensgefährte vor der GEZ mit dem Finger auf das Auto seiner Freundin gezeigt hatte.

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"Im Land der Denker und Dichter sind die Amtsstuben Orte verbaler Exzesse."

-- Editiert am 02.03.2010 00:31

3x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Jenso1976
Status:
Schüler
(355 Beiträge, 147x hilfreich)

Auch wenn man ein Autoradio eingebaut hat, wer sagt denn das es funktioniert ?
Ist kaputt und jetzt ?

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