GEMA und GEZ

10. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
deltakilo
Status:
Beginner
(136 Beiträge, 7x hilfreich)
GEMA und GEZ

Wenn ich in einem Internetcafe Musik abspiele die den GEMA Gebühren unterliegen muss ich diese Räume dann auch noch bei der GEZ anmelden???

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
tompetti
Status:
Praktikant
(784 Beiträge, 157x hilfreich)

Wenn Du dort Rundfunkempfänger bereithälst musst Du das anmelden, wenn nicht, dann nicht. PC's dann ab 2007.

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#2
 Von 
deltakilo
Status:
Beginner
(136 Beiträge, 7x hilfreich)

D. h. wenn die Musik von der Festplatte läuft - kein Problem??

Wieviel solls denn 2007 pro PC kosten??

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#3
 Von 
tomPA
Status:
Schüler
(294 Beiträge, 57x hilfreich)

Genau,

solange die Musik auf der Platte nicht vom Radio aufgenommen worden ist gilt:

Musik aus dem Radio: GEZ und GEMA
Musik aus der Konserve: Nur GEMA

Tom

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#4
 Von 
deltakilo
Status:
Beginner
(136 Beiträge, 7x hilfreich)

Alles klar - vielen Dank!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
tomPA
Status:
Schüler
(294 Beiträge, 57x hilfreich)

Kleiner Tip am Rande,...

NUR!! Musik die GEMA-pflichtig ist kann ohne weiteres nach der GEMA freigabe abgespielt werden. Für alle anderen Stücke muss die Genemigung des Rechteinhabers eingeholt werden, es sei denn der Rechteinhaber hat von Anfang an der freien Verwertung zugestimmt (Freeware,..etc).

Tom

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