Liebe Forumteilnehmer,
da ich der GEZ nicht traue möchte ich euch bitten mir folgende Frage zu beantworten:
Meine Freundin zieht 2010 zu mir. Ich zahle ganz normal GEZ. In dem Abmeldeformular, daß meine Freundin der GEZ schicken muss fragt man nach der neuen Adresse und ob ein Autoradio vorhande ist.
Muss meine Freundin trotzdem weiter Gebühren zahlen? Gibt es sonst irgendwelche Fallstricke ?
Danke und Grus
Freundin zieht zu mir--2x GEZ zahlen?
Gebühren zahlen?
Gebühren zahlen?
--- editiert vom Admin
> Gibt es sonst irgendwelche Fallstricke ?
Durchaus! Ihr solltet darauf achten, daß ihr als nichteheliche Lebensgemeinschaft geführt werdet und es sollte derjenige bei der GEZ angemeldet sein, auf den das Auto läuft. Nicht, daß ihr für das Autoradio extra bezahlen müßt.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Und die Abmeldung sollte sicherheitshalber per Einschreiben mit Rückschein geschickt werden.
Abmeldungen haben bei der GEZ oftmals die seltsame Angewohnheit nie anzukommen.
Hallihallo,
wir haben genau das gleiche Problem:
meine Freundin ist im Dezember 2007 bei mir (ich zahle ganz normal GEZ) eingezogen und hat sich bei der GEZ abgemeldet. Leider NICHT als Einschreiben mit Rückschein und die Abmeldung ist natürlich angeblich auch nie bei der GEZ angekommen.
Jetzt droht die GEZ plötzlich mit Inkassoverfahren und will fast 230€ Nachzahlungen haben.
Kann man da denn gar nichts gegen tun? Diese Verbrecher, die ich eh schon nie nutze und trotzdem gezwungen bin zu zahlen. Ich schau als "Jugendlicher" nunmal kein ARD/ZDF etc. und höre in Zeiten von MP3 auch kein Radio, zumal da meine Musikrichtung (Metal) eh nie läuft...
Ich zahle also widerwillig aber pflichtbewusst meine GEZ-Gebühr seit Jahren und jetzt sollen wir auch noch nachzahlen, weil die GEZ angeblich die Abmeldung nie bekommen haben???
Hier der Widerspruch, den ich bereits eingelegt hatte:
Betreff: Widerspruch gegen den Gebührenbescheid vom 02.10.08
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich lege hiermit Widerspruch gegen oben genannten Gebührenbescheid über 223,19€ ein. Ich wohne seit Anfang Dezember 2007 mit meinem Freund zusammen in _______________. Ihr Gebührenbescheid bezieht sich auf meinen alten Wohnsitz in ________. Während der Zeit in der ich in _______ gewohnt habe, war ich GEZ-befreit, da ich Studien-Bafög bekam. Als ich nach _______ zu meinem Freund zog, habe ich meine Rundfunkgeräte samt Mietvertrag an meinen damaligen Freund abgetreten. Dass heißt, dass wir nur Geräte besitzen, die mein Freund seit Jahren ordnungsgemäß bezahlt.
Herr __________ zahlt bei Ihnen unter der Teilnehmernummer _______.
Laut ihrer telefonischen Beratung, hat Sie meine damalige Kündigung, bezogen auf die Zeit nach der GEZ-Befreiung, nicht erreicht. Dies ist aber nicht mein Verschulden, sondern das der Post. Genauso wie, ebenso zu meinem Ärger, mein Nachsendeauftrag zum neuen Wohnsitz wochenlang nicht funktioniert hat.
Und nun soll ich auch noch Gebühren von 223,19€ an Sie entrichten, obwohl ich nie Gebührenpflichtig war?
Ich fasse zusammen:
- ich war im alten Wohnsitz ( ___________ mit damaligem Freund _________) als Mieterin gebührenbefreit wegen Studien-Bafög
- in meinem neuen Wohnsitz seit Anfang Dezember 2007 ( ____ Str. in _______ ) zahlt mein jetziger Freund all unsere gemeinsam genutzten Geräte
(1 TV, 1 Radiogerät) unter oben angegebener Teilnehmernummer.
Ich widerspreche also entschieden dem Gebührenbescheid vom 02.10.2008.
Sollten für die Anschlüsse in _______ noch Beträge offen sein, müssen Sie sich an den Mieter wenden, der in dem geforderten Zeitraum die Wohnung gemietet hat und dem ich meine Geräte zum Zeitpunkt meines Auszuges überlassen habe (Name und Anschrift siehe oben).
Ende
Laut Schreiben der GEZ von heute, trägt der Teilnehmer die Beweislast für den Zugang der Abmeldung…
Und nun???
Woraus soll sich das ergeben, dass der Teilnehmer die Beweislast trägt? Das würde ich mir von der GEZ einmal erläutern lassen! Im übrigen ist ein Rückschein eines Einschreibens normalerweise Beweis genug. Damit kann im Zweifel deie Abmeldung gerichtsfest nachgewiesen werden.
--- editiert vom Admin
Ist doch doof wenn im Wohnzimmer 2 Fernsehen stehen. Die würde alle meine Freundin schenken, die meldet ihre Fernseher bei der GEZ an. Ich hab dann ja keinen Fernseher mehr und kann die GEZ abmelden.
Verträge kündigt man immer per Einschreiben. Widerspruch lohnt sich wohl kaum wenn man die Kündigung nicht beweisen kann. Sonst könnt ja jede kommen.
Ich würde wenigsten jetzt kündigen.
Die Ausreden ich hatte keinen Fernseher mehr, interessieren keinen, denn dann hätte man ja abgemeldet :-)
K.
--- editiert vom Admin
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
14 Antworten
-
3 Antworten
-
7 Antworten
-
9 Antworten