Frage zu Festsetzungsbescheid

17. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
spes
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 3x hilfreich)
Frage zu Festsetzungsbescheid

Bin im August 2018 in eine neue Wohnung gezogen.
Paar Wochen später kam Schreiben der GEZ zur Anmeldung. Habe ich ausgefüllt und mit Jobcenterbescheid zurück an die GEZ geschickt.

Nun kam ein Festsetzungsbescheid für Zeitraum August 2018 bis heute....

Wie gehe ich vor? Widersprechen und noch mal die Unterlagen vom Jobcenter beifügen oder ist jetzt rückwirkend keine Befreiung möglich?

Habe die erste Befreiung ohne Einschreiben verschickt.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

1. Die GEZ gibt es seit ein paar Jahren nicht mehr
2. Eine Anmeldung ist ein Anmeldung und kein Befreiungsantrag



Zitat (von spes):
Wie gehe ich vor?

1. Festsetzungsbescheid lesen, da steht drin was man machen muss wenn man damit nicht einverstanden ist.
2. Rückwirkenden Befreiungantrag stellen (mit Zugangsnachweis)
3. auf neuen Bescheid / neues Schreiben warten



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

ist jetzt rückwirkend keine Befreiung möglich? Doch, im Gegensatz zu früher (bis 2016) ist die Befreiung inzwischen 3 Jahre rückwirkend möglich. Aber diesmal sollten Sie schon das Geld für ein Einwurfeinschreiben investieren - dann kommt der Brief nämlich auch an.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Dezent
Status:
Praktikant
(508 Beiträge, 175x hilfreich)

Zitat (von spes):
Bin im August 2018 in eine neue Wohnung gezogen.
Paar Wochen später kam Schreiben der GEZ zur Anmeldung. Habe ich ausgefüllt und mit Jobcenterbescheid zurück an die GEZ geschickt.


Sie meinen 2017 und nicht 2018, denke ich.

Einen Antrag auf Befreiung haben Sie auch beigelegt? Das kommentarlose übersenden von Unterlagen war noch nie eine gute Idee.

Vielleicht sind Sie auch automatisch angemeldet worden aufgrund der Daten des Einwohnermeldeamtes. Dann wurde Ihre persönliche Anmeldung bisher gar nicht berücksichtigt und hat sich mit dem automatisierten Verfahren überschnitten. Dann wird vermutlich noch ein Bescheid über Ihre Befreiung kommen oder zumindest diesbezüglich irgendtwas über einen möglicherweise fehlenden Antrag an Sie herangetragen werden.

Widerspruch einlegen und Unterlagen ein zweites Mal übersenden ist aber in so einer Konstellation nie ein Fehler.

0x Hilfreiche Antwort

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