Eine Wohnung, zwei beitragspflichtige Bewohner ?

15. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
go501469-38
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Eine Wohnung, zwei beitragspflichtige Bewohner ?

In meiner Wohnung bin ich gemeinsam mit meinem Bruder angemeldet. Ich zahle die Rundfunkgebühr. Mein Bruder lebt jedoch seit mehr als zwanzig Jahren in Spanien. Regelmäßig finde ich seit einigen Jahren Post des Beitragservice, an meinem Bruder im Briefkasten. Rechnungen, Mahnungen, Vollstreckungsandrohungen. Mein Bruder hat versucht den Beitragservice anzurufen, aber die gebührenpflichtige Telefonnummer ist von Spanien aus nicht erreichbar. Seine Reaktion "leckt mich am Arsch" , und schmeiß die Post in die Papiertonne. Zweimal hat sich ein Vollstreckungsbeamter angememeldet. Ich hatte mich gefreut, um die Situation zu erklären. Er ist jedoch nie erschienen. Jetzt kommen wieder Drohungen des Beitragservice. Ich bin schon amüsiert und gespannt wie es weitergeht.

-- Editiert von go501469-38 am 15.10.2018 13:25

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17264x hilfreich)

Ich hatte mich gefreut, um die Situation zu erklären. Das wird ihm ziemlich schnuppe sein - der hat zu vollstrecken, nicht die Rechtmäßigkeit des Vollstreckungstitels zu prüfen. Und wenn Sie Pech haben, pfändet er halt irgendwas... Abgesehen davon können Sie gespannt sein, was er zu einem so offenen Verstoß gegen das Bundesmeldegesetz sagen wird.
Mein Bruder hat versucht den Beitragservice anzurufen Dann hätte er es halt mit einem Brief versuchen müssen oder er hätte sich schlicht abgemeldet, wie es ohnehin vorgeschrieben ist.

-- Editiert von muemmel am 16.10.2018 04:13

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32136 Beiträge, 5651x hilfreich)

Zitat (von go501469-38):
Mein Bruder lebt jedoch seit mehr als zwanzig Jahren in Spanien.
Moin, der Fehler liegt eindeutig bei deinem Bruder. Wer nicht mehr in Deutschland lebt, hat sich bei der Meldebehörde abzumelden (§17 BMG). Damit ist dann auch die GEZ bedient. Die erhält nämlich dann über den Meldedatenabgleich keine Anmeldung deines Bruders mehr. In 2013 und 2018 hat sie noch die Meldung bekommen: Der Bruder ist dort gemeldet. Logisch, dass die GEZ dann den Beitrag will. Auch, wenn du bezahlst, sie fordern formal und zu Recht von ihm.
Zitat (von go501469-38):
Regelmäßig finde ich seit einigen Jahren Post des Beitragservice, an meinem Bruder im Briefkasten .
Du selbst hättest schon seit einigen Jahren dahinterkommen können, warum das nie aufhört.
Googeln konnte man schon vor einigen Jahren.
Hast du auch eine Frage?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Zitat (von go501469-38):
Ich bin schon amüsiert und gespannt wie es weitergeht.

Ich denke, Ihr Amüsement wird sich in engen Grenzen halten, wenn der Gerichtsvollzieher bei Ihnen einmarschiert und auf die nächstbesten, verwertbaren Gegenstände das Pfandsiegel kleben möchte. Wenn Sie dann nicht umgehend einen Eigentumsnachweis vorlegen können, dann klebt das Pfandsiegel erstmal da drauf.

Der Gerichtsvollzieher geht ja offensichtlich davon aus, dass Ihr Bruder nach wie vor in der Wohnung lebt. Ergo darf er voraussetzen, dass die Gegenstände in der Wohnung Eigentum Ihres Bruders sind, solange ihm nicht das Gegenteil bewiesen wird. Sie können den Eigentumsnachweis - und dazu gehören eher keine selbstgeschriebenen Quittungen und Verträge, sondern möglichst korrekte Nachweise in Form von Bestellunterlagen, Rechnungen von Firmen usw - natürlich auch nachreichen, aber das ist halt mit einer Menge Rennerei und Aufwand verbunden.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#4
 Von 
Alte Socke
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 10x hilfreich)

Dass sich der Bruder hätte abmelden müssen nach dem Bundesmeldegesetz wurde ja schon geschrieben.

Aber ich kann nicht nachvollziehen, warum Sie sich so schwer tun, das Problem mit dem Beitragsservice zu lösen. Denn der Rundfunkbeitrag ist nur einmalig für einen Haushalt zu bezahlen, nicht pro Person im Haushalt. Sie bezahlen den Beitrag schon. Somit ist Ihr Bruder nicht mehr beitragspflichtig. Es muss dem Beitragsservice lediglich Ihre Beitragsnummer mitgeteilt werden, sodass dort vermerkt werden kann, dass Ihre Beitragsnummer und die Ihres Bruders zu einem gemeinsamen Haushalt gehören. Wie weit das rückwirkend geändert werden kann, weiß ich gerade nicht, aber zumindest für die Zukunft ist das erledigt.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
go501469-38
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für Ihre Ratschläge!
 
Ich kann leider gar nichts tun, da ich nicht der Schuldner bin. Die Einstellung meines Bruders "Leck mich am Arsch" ist bekannt.
Ob er damit durchkommt verfolge ich schon seit 2015 mit Spannung. Bisher ist außer die regelmäßige Post noch nichts geschehen.

Ich möchte noch anmerken dass mein Bruder mir die Befugnis zum Öffnen und Weiterleiten seiner Brief-Post an seine E-Mail Adresse erteilt hat.
Ich hab nämlich  auch keine Lust jede Woche nach Spanien zu fliegen um ihm seine Post zu bringen. Er besucht mich  auch nur zwei mal im Jahr.

@Alte Socke: hat völlig Recht. Die Befreiung gild ab Anmeldung, nicht rückwirkend.

@muemmel , @fb367463-2 : So einfach ist das mit einer Pfändung nicht . Eine Wohnanmeldung beinhaltet keine Eigentumsrechte.
Es dürfte bekannt sein das dem Mieter einer möblierten Wohnung nicht die Möbel gehören.
Ein Vollzugsbeamter darf keine Gegenstände pfänden die nicht eindeutig dem Schuldner gehören.
In meinem Haushalt gibt es kein Eigentum meines Bruders.
Außerdem bin ich mir sicher, das ich allein aus Versicherungstechnischen Gründen, für alle pfändbaren bzw. hochwertigen Gegenstände einen Kauf- bzw. Eigentumsnachweis in meinem Haus  habe.

Aber Danke für Ihre Hinweise !

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#6
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Zitat (von go501469-38):
Ein Vollzugsbeamter darf keine Gegenstände pfänden die nicht eindeutig dem Schuldner gehören.
In meinem Haushalt gibt es kein Eigentum meines Bruders.[/quot Dann lesen sie mal diese höchst aktuelle Antwort eines Anwalts auf eine solche Sachlage. Hier war es zwar ein Ehepaar, aber die Eigentumsvermutung kann auch in Ihrem Fall zuschlagen, da bin ich ziemlich sicher.

Zitat:
§ 1362 Abs. 1 und Abs. 2 BGB :
"Zugunsten der Gläubiger des Mannes [...] vermutet, dass die im Besitz eines Ehegatten oder beider Ehegatten befindlichen beweglichen Sachen dem Schuldner gehören. Diese Vermutung gilt nicht, wenn [...] sich die Sachen im Besitz des Ehegatten befinden, der nicht Schuldner ist. [...]
Für die ausschließlich zum persönlichen Gebrauch eines Ehegatten bestimmten Sachen wird im Verhältnis der Ehegatten zueinander und zu den Gläubigern vermutet, dass sie dem Ehegatten gehören, für dessen Gebrauch sie bestimmt sind."

§ 739 Abs. 1 ZPO :
"Wird zugunsten der Gläubiger eines Ehemannes [...] gemäß § 1362 [BGB] vermutet, dass der Schuldner Eigentümer beweglicher Sachen ist, so gilt, unbeschadet der Rechte Dritter, für die Durchführung der Zwangsvollstreckung nur der Schuldner als Gewahrsamsinhaber und Besitzer"


https://www.frag-einen-anwalt.de/Besuch-Gerichtsvollzieher--f317253.html

Zitat (von go501469-38):
Außerdem bin ich mir sicher, das ich allein aus Versicherungstechnischen Gründen, für alle pfändbaren bzw. hochwertigen Gegenstände einen Kauf- bzw. Eigentumsnachweis in meinem Haus  habe.


Dann sollten Sie die Unterlagen griffbereit haben. Sonst müssten Sie erst eine Vollstreckungsgegenklage erheben, um die Sachen wieder herausgegeben zu bekommen.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
go501469-38
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

@fb367463-2

Hab ich gelacht ! Ein sehr lustiger Kommentar von Ihnen.
Glauben Sie mir, ich bin nicht mit meinem Bruder verheiratet !
Daher sind alle für Ehegatten geltende Bestimmungen wohl  hier nicht gültig !
Mein Bruder hat eine Ehefrau die in Brasilien lebt . Er besucht sie zweimal im  Monat. Sie möchte nicht nach Spanien ziehen wegen unüberwindbaren Heimweh. Aber das nur am Rande. Ich möchte auch ein bisschen Spaß beitragen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Moderator9
Status:
Praktikant
(674 Beiträge, 454x hilfreich)

Zitat:
So einfach ist das mit einer Pfändung nicht . Eine Wohnanmeldung beinhaltet keine Eigentumsrechte.


Wenn Sie ohnehin alles besser wissen, kann ich hier ja zumachen - irgendein Klärungsbedarf besteht ja offenbar nicht.

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