Beitragsservice will Geld von uralter Adresse

9. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
Kubikfranz
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Beitragsservice will Geld von uralter Adresse

Hallo Zusammen,

folgendes Problem besteht. Ich bin 2011 bei meinen Eltern ausgezogen und wohne seitdem alleine (bzw. mit Freundin), mittlerweile bin ich zweimal umgezogen. Seit einiger Zeit bekommen meine Eltern Post vom Beitragsservice, adressiert an mich, also an meine erste Adresse bei meinen Eltern. Heute kam dort eine förmliche Zustellung an. Bisher wurden alle Briefe von meinen Eltern beschriftet mit "wohnt seit 2011 nicht mehr hier" oder ähnlichem. Geht das mit der förmliche Zustellung auch? Ist die Forderung überhaupt rechtens? Schließlich wohne ich seit 2011 nicht mehr dort, also bin ich ausgezogen bevor der Beitragsservice überhaupt gegründet wurde bzw. seit die Umstellung erfolgte. Wie kann ich hier vorgehen? Über einen Anwalt? Oder geht das auch ohne und kann ich, sollten die irgendwie an mein Konto rankommen und pfänden, dagegen klagen?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von Kubikfranz):
Geht das mit der förmliche Zustellung auch?

Da ist es etwas aufwendiger.

Was genau steth denn auf dem Brefkasten? Nur der Familienname?



Hat man sich denn beim Beitragservice bzw. dessen Vorläufer immer ordnungsgemäß umgemeldet?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Kubikfranz
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Auf dem Brief steht mein voller Name, also Vor- und Zuname. Beim Vorgänger war ich nie angemeldet. Aufr dem Kasten steht nur der Familienname meiner Eltern. Aber wie gesagt, die wollen Geld ab 2013, da habe ich dort schon 2 Jahre nicht mehr gewohnt.

-- Editiert von Kubikfranz am 09.05.2017 18:02

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#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8005 Beiträge, 4497x hilfreich)

Zitat:
Aber wie gesagt, die wollen Geld ab 2013, da habe ich dort schon 2 Jahre nicht mehr gewohnt.

Sicherlich kannst Du nachweisen, dass Du seitdem Gebühren gezahlt hast.

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#4
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Einfach dem Beitragsservice die Beitragsnummer der Eltern mitteilen. Pro Wohnung muss nur einmal bezahlt werden.

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32828 Beiträge, 17249x hilfreich)

Nun ja - das stimmt schon, aber nur solange die Eltern tatsächlich (voll) zahlen. Sind sie befreit, ermäßigt oder schlicht Zahlungsverweigerer, ist man wieder mit im Boot...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#6
 Von 
Kubikfranz
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Meine Eltern zahlen voll. Dann werde ich das so machen.

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#7
 Von 
Randamaya
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Wäre gut wenn du noch schreibst, wie es ausgegangen ist, falls wieder so ein Fall eintritt und Leute durch Google auf diesen Thread stoßen.

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