Angenommen Unternehmer U hat in mehreren Bundesländern Niederlassungen. Angenommen Herr U hat den jeweiligen Landesrundfunkanstallten das Zentrale speichern dieser Daten untersagt.
Wie kann es angehen, wenn Herr U vom selben Sachbearbeiter am selben Tag denselben Wiederspruchsbescheid bekommt, in dem beteuert wird, alles laufe gemäß den Forderungen nach OVG Niedersachsen 10.9.2013 - 4ME204/13.
Das ist doch ein Wiederspruch in sich.
Wie wäre hier das richtige weitere vorgehen?
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5. Dezember 2013
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Frage vom 5. Dezember 2013 | 10:27
Von
Status: Student (2910 Beiträge, 1318x hilfreich)
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#2
Antwort vom 12. Dezember 2013 | 14:02
Von
Status: Lehrling (1031 Beiträge, 755x hilfreich)
Das ist vermutlich derselbe U, der auch dem Finanzamt das Speichern seiner Daten untersagt hat und seitdem keine Steuern mehr zahlen muß.
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