Beitrag doppelt für eine Wohnung zahlen?!

1. Juni 2013 Thema abonnieren
 Von 
flubb
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Beitrag doppelt für eine Wohnung zahlen?!

Hallo,

mich würde eure Meinung über folgenden Fall interessieren:

Ich war bis 31.3.13 offiziell befreit da Student & Bafög-Empfänger. Ende März habe ich dann mein Studium beendet, bin aus meiner Studentenwohnung ausgezogen und zum 1.4. bei meiner Freundin eingezogen (sie bezahlt Rundfunkbeitrag). Anfang Mai erhalte ich dann die Info, dass doch für April - Juni der Beitrag zu zahlen wäre (die neue Adresse hat der Beitragsservice wohl vom Einwohnermeldeamt...). Darauf meldete ich mich ab, mit der Info, dass ich seit 1.4. bei meiner Freundin wohne welche bereits bezahlt. Dies wird auch so bestätigt, jedoch wird jetzt verlangt, dass ich für April und Mai noch bezahle, da eine Abmeldung wohl immer nur zum Monatsende nach der Meldung möglich ist...

Welche Möglichkeiten habe ich eurer Meinung, insbesondere der Tatsache, dass ja verlangt wird für April und Mai für eine Wohnung zu zahlen, für welche bereits meine Freundin gezahlt hat...

Danke

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32824 Beiträge, 17248x hilfreich)

Ich fürchte, die haben recht. Man sollte denken, daß die Ummeldung genügt, aber im Gesetz steht es in der Tat so, wie man es Ihnen mitgeteilt hat: Die Beitragspflicht endet mit dem Ablauf des Monats, in dem das Innehaben der Wohnung, der Betriebsstätte oder des Kraftfahrzeugs durch den Beitragsschuldner endet, jedoch nicht vor dem Ablauf des Monats, in dem dies der zuständigen Landesrundfunkanstalt angezeigt worden ist. Insofern zahlen Sie nicht für die Wohnung Ihrer Freundin, sondern quasi für die alte Wohnung.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119506 Beiträge, 39733x hilfreich)

quote:
Welche Möglichkeiten habe ich eurer Meinung,

1. akzeptieren weil es so derzeit korrekt ist
2. Widerspruch gegen den Bescheid einlegen und sich hoffnungsvoll durch alle Instanzen klagen





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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