Beiträge werden für Ausgleich von Kundenkonto genutzt -> Folge: Mahnkosten

13. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Starcook
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Beiträge werden für Ausgleich von Kundenkonto genutzt -> Folge: Mahnkosten

Hi, Leute!

Ist es seitens der GEZ wasserdicht, bei einem negativen Kundenkonto die gezahlten Rundfunkbeiträge zum Ausgleich dieses zu nutzen und in Folge dessen Mahnkosten für die aktuellen "nicht gezahlten" Beiträge zu verlangen?

Ich zahle die GEZ jetzt seit einem Jahr, davor hatte ich einige Monate verweigert. Nun flattern regelmäßig Festsetzungsbescheide inkl. 8 € Mahngebühr ins Haus, obwohl ich fleißig den Rundfunkbeitrag zahle.

Nach eine schriftlichen Beschwerde meinerseits teilte man mir mit, dass meine Zahlungen zum Ausgleich meines Kontos genutzt werden und mein Beiträge nicht als dieser gewertet werden. Das würde also endlos so weitergehen, solang ich die vorangegangene Summe nicht ausgleiche. Diese wird durch ständige Mahnkosten (jedes Quartal) zudem immer größer.

Kann ich nicht verlangen, dass meine Zahlungen entsprechend des Verwendungszwecks zur Begleichung der aktuellen Beiträge genutzt werden?

Danke! :)

-- Editiert von Starcook am 13.02.2018 14:49

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7 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Starcook):
Nun flattern regelmäßig Festsetzungsbescheide inkl. 8 € Mahngebühr ins Haus, obwohl ich fleißig den Rundfunkbeitrag zahle.

Ob man nun die Kosten für die alten säumigen Beiträge zahlt oder für die neuen ... dürfte egal sein.

Das Problem lässt sich recht nachhaltig lösen, in dem man nicht nur fleißig den Rundfunkbeitrag zahlt, sondern schlicht und einfach vollständig.
Oder eine Ratenzahlungsvereinbarung trifft.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
PJT
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 59x hilfreich)

Da dachte ich, dass erst ein altes Thema von mir aufgepoppt ist.
Ich halte es aus buchhalterischer Sicht für äußerst bedenklich.
Aus Erfahrung kann ich dir nur sagen, zahls einfach. Keine Chance! Ich habe nach 6 Jahren aufgegeben und dem Gerichtsvollzieher gezahlt.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Dezent
Status:
Praktikant
(508 Beiträge, 175x hilfreich)

Zitat (von PJT):

Ich halte es aus buchhalterischer Sicht für äußerst bedenklich.


Ist es aber nicht, da Satzungsgemäß so geregelt. Rechtsgrundlage hierfür steht meines Wissens nach auf denen ihren Bescheiden drauf. Kann man also nachprüfen, wenn man Langweile hat.

Letzlich ist es ja auch durchaus sinnvoll:

Fängt ja schon bei der Verjährung an, die ggf. irgendwann eintritt, wenn ein Rückstand vorliegt, und Zahlungen immer nur mit der neuesten Schuld verrechnet werden. Stell dir mal vor zu zahlst einmal nicht, und danach über mehrere Jahre immer nur die laufenden Beiträge (und gleichst nie den Rückstand aus). Zack, Forderung verjährt. Kann bei einer Verrechnung mit der ältesten Schuld nicht erfolgen. Und das ist nur ein Argument.


0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
phantomias2501
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Mir geht es ähnlich.
Allerdings habe ich eigentlich keine Beitragsschulden. Zumindest nicht in den letzten 15 Jahren, was sich auch mit meinem und deren mir vorliegendenKontoauszug belegen lässt.
Dennoch erhalte ich regelmäßig Mahnschreiben, das ich säumig bin. Was wiederum jedes Mal 8€ oben drauf schlägt. Die Rundfunkanstalt nimmt auch bei mir immer die aktuellen Zahlungen und rechnet diese auf die älteste Schuld an. Die ist mir allerdings nicht bekannt. Die Rundfunkanstalt sagt auch, sie rechnen an. Aber wofür?
Der Gerichtsvollzieher stand schon 3 mal vor meiner Tür. Nach Sichtung aller Belege hat er einen haken dran gemacht und ist wieder abgezogen.

Was kann ich hier machen?

Die Rundfunkanstalt stellt sich hier quer.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von phantomias2501):
Was kann ich hier machen?

1. eigenens Problem = eigener Beitrag
2. Was genau hat man denn schon gemacht?



Zitat (von phantomias2501):
Die Rundfunkanstalt stellt sich hier quer.

In wiefern genau?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Spejbl
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 149x hilfreich)

Natürlich ist das korrekt, zuerst mit älteren Schulden aufzurechnen. Wenn z.B 210 EUR geschuldet werden und dann der normale Betrag entrichtet wird, bleiben die Schulden bestehen. Denn je Quartal werden ja 52,50 EUR fällig. Soll und Haben heben sich zwar die Waage, durch die Altsachulden aber steht nach wie vor das Soll zu Buche. Logisch. Das wird zwar nicht größer, aber eben auch nicht kleiner. Damit bist du nach wie vor im Dispo. Und der kostet. Und die Mahngebühren und ggf. Vollstreckungskosten sind sozusagen "der Sollzins".

So, dann laß dir mal eine Schuldenstandaufstellung geben. Von Beginn an. Sozusagen ein Kontenblatt deines Beitragskontos bei der GEZ. Um wie viel Altschulden reden wir eigentlich?? Das muß auf Verlangen schon möglich sein.

Das macht aber nicht nur die GEZ so. Jeder Buchhalter verfährt so. Auch das Finanzamt z.B. verfährt so. Jeder Händler verfährt so. Und last but not least, jeder Vermieter verfährt so.

-- Editiert von Spejbl am 10.03.2019 21:23

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