Befreit und trotzdem Rechnung

6. November 2010 Thema abonnieren
 Von 
befaube
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 12x hilfreich)
Befreit und trotzdem Rechnung

Bislang war ich bei der GEZ als Teilnehmer eingetragen und habe einen ALG II Bescheid meiner Frau als Befreiungsgrund zugesandt. Da dieser immer nur ein halbes Jahr gilt habe ich meinen Studentenbafögbescheid hingeschickt, welcher ein Jahr gilt.
Trotzdem bekam meine Frau eine Aufforderung zur erneuten Befreiung welche sie auch der GEZ zusendete.
Zwischenzeitlich lief aber mein Bfögbescheid ab und ich bekam nun eine Rechnung über 54 Euro pbwohl meine Frau ja noch befreit ist (bis nächstes Jahr April).
Ich rief bei der GEZ an und wurde stets unhöflich und rechthaberisch unterbrochen. Erst wenn meine FRau sich als Teilnehmer eintragen lässt und den nun neu zugesandten Antrag unterschreibt muss ich die Rechnung nicht zahlen.
Ich finde das ziemlich unverschämt da wir stets und ohne Pause befreit waren. Wer befreit ist, ist ja eigentlich egal.
Im Grunde genommen muss meine Frau sich nicht als Teilnehmer eintragen und ich muss nicht die Rechnung zahlen.
Sieht das jemand anders?

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
gabimaus
Status:
Praktikant
(903 Beiträge, 705x hilfreich)

Wenn du als "Teilnehmer" nicht von den Rundfunkgebühren befreit bist, weil einfach die Voraussetzungen nicht mehr vorhanden sind, was glaubst du was passiert?
Es ist nicht unverschämt, sondern der ganz normal Gang bei der GEZ.

quote:
Im Grunde genommen muss meine Frau sich nicht als Teilnehmer eintragen und ich muss nicht die Rechnung zahlen.

???



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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119464 Beiträge, 39731x hilfreich)

quote:
Wer befreit ist, ist ja eigentlich egal.

Das ist korrekt.

Nur wenn der jenige der befreit ist keine Folgeanträge und Nachweise schickt, läuft die Befreiung aus. Steht auch so auf dem Bescheid.


Wer ist denn seit wann wie bei der GEZ gemeldet?




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Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#3
 Von 
CBW
Status:
Lehrling
(1635 Beiträge, 1001x hilfreich)

Hallo,
hier ist durcheinander. Zunächst schreibst du das es dein Teilnehmerkonto war, und dann das deine Frau angeschrieben wurde. Später schreibst du, das deine Frau sich als Teilnehmer anmelden soll.
Also wer ist denn nun der Teilnehmer? Wieviele Teilnehmerkonten gibt es denn bei der GEZ?
Im Prinzip ist es egal wer Befreit ist. Befreiungen sind jedoch nicht rückwirkend möglich!
Hier musst du erst einmal deine Unterlagen sortieren.

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#4
 Von 
Hardy DD
Status:
Schüler
(264 Beiträge, 418x hilfreich)

Einwand eines GEZ – Zahlers

:bang:

Ich soll also Gebühren dafür zahlen, dass ich ein Internet-Gerät besitze, auch wenn ich gar keinen Internet-Anschluss habe? Tja, dann werde ich mal ganz schnell Kindergeld beantragen. Ich habe wohl noch keine Kinder, aber das Gerät ist vorhanden.

Aus meiner Sicht kann man einige Anfragen nicht mehr nachvollziehen, deshalb diesen Spruch von P. Kowal



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#5
 Von 
muran
Status:
Lehrling
(1332 Beiträge, 1048x hilfreich)

@Hardy DD... ?
@befaube...

quote:
Befreit werden kann der Haushaltsvorstand oder dessen Ehegatte. Ein Haushaltsangehöriger kann nur für von ihm selbst zum Empfang bereitgehaltene Geräte befreit werden:

Was sagt dir das?
Befreit werden kann auch nur wer sich Angemeldet hat.

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#6
 Von 
angie69
Status:
Praktikant
(606 Beiträge, 95x hilfreich)

ich wurde auch belehrt, dass man man nach den6 Monaten ALG2 Bescheid immer wieder einen neuen Antrag auf Befreiung stellen muss!
Eiene neuen Nachwies/Bescheid von ALG2 Bezug reiche nicht aus.
Du bist dann quasi 1. sechs Monate befreit und musst dann für die nächsten sechs Monate wieder einen auf Antrag auf Befreiung stellen.Wenn nicht, weil Du "denkst" der Nachweis reicht befreit zu bleiben, erhälst Du eine nette Rechnung ab 7.Monat, weil Befreiung NUR 6 Monate galt!
Da kannst Du nur schnell noch Antrag stellen, der dann ab Folgemonat wenigstens gilt.
Ich finde das auch nicht okay, somal bekannt ist dass viel immer wieder ALG2 weiter bekommen, wenn auch nur Aufstocker, aber so kommt wenigsten etwas Geld in die Kassen.
Dachte auch , dass ein Antrag und ein ständiges Nachreichen des Nachweises noch weiterhin ALG2 Bezug zu sein, ausreicht.
Ha ha ha - falsch gedacht.


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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119464 Beiträge, 39731x hilfreich)

Vor allem könnte es sich als problematisch erweisen, wenn der erste Befreiungsantrag genau wie der Nachweis auf die Frau lautet und dann nach ein paar Monaten ein Nachweis mit einem anderen Namen hingesendet wird in der Erwartung das die GEZ schon wissen werde was man meint...


Die Bedingungen für eine ordnungsgemäße Befreiung stehen auf der Homepage der GEZ - hält man sich nicht daran hat man den Salat ...




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Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119464 Beiträge, 39731x hilfreich)

Stimmt, da kann man nur das 'senden' nachweisen ;-))




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#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119464 Beiträge, 39731x hilfreich)

Aber dann wären wir sie endlich mal längere Zeit los ... ;-)



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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#13
 Von 
Lore85
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo zusammen,

hab das hier nun mal überflogen und bei der GEZ ist das egal wer da angemeldet ist man muss ja eh ankreuzen in welchem Verhältnis man zueinander steht und wenn man verheiratet ist ist das egal zumindest gab es als wir damals die Aufstockung durchs amt bekommen haben genauso die Befreiung lief auf meinen Mann und die GEZ läuft auf mich die haben das ohne Probleme so angenommen bei uns bekommst ja die Befreiung automatisch mittlerweile zum Bewilligungsbescheid vom amt mit...


aber bei der GEZ verschwinden gerne briefe und da dann nur geschrieben wird man ist in der nachweispflicht muss man auch zahlen... "angeblich" haben die die zweite befreiung nie bekommen wers glaubt :)


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