BAföG - Darlehen = Einkommen?

28. April 2011 Thema abonnieren
 Von 
Tuess
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)
BAföG - Darlehen = Einkommen?

Hallo, ich bin heute zum ersten mal hier, weil mich ein Sachverhalt sehr interessiert.

Bezieht ein Student BAföG, so kann er unabhängig von der Höhe, eine Befreiung von der GEZ-Gebühr beantragen, wenn er nicht bei seinen Eltern lebt.

Wohnt er jedoch zu Hause gilt dieser Sachverhalt:

"Wohnt der Student, Schüler oder Auszubildende während der Ausbildungszeit bei seinen Eltern und liegt sein Einkommen unter dem einfachen Sozialhilferegelsatz/Regelsatz für Haushaltsangehörige, sind seine Geräte nicht anmeldepflichtig. Voraussetzung dafür ist, dass die Eltern bereits Rundfunkgeräte angemeldet haben."

Angenommen der Student erhält BAföG, das über diesem Regelsatz liegt, ohne Darlehen aber deutlich darunter, muss er dennoch Gebühren zahlen?

Kann Darlehen als Einkommen gerechnet werden?


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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
gabimaus
Status:
Praktikant
(903 Beiträge, 705x hilfreich)

quote:
...das über diesem Regelsatz liegt, ohne Darlehen aber deutlich darunter, muss er dennoch Gebühren zahlen?...

Wenn er bei den Eltern wohnt dann muß er zahlen wenn er über den Regelsatzt liegt egal ob er Student ist.
Im übrigen hast du deine Frage ja selbst beantwortet.

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Tuess
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Ja, wenn er über dem Regelsatz liegt, aber Die Hälfte des BAföGs ist Zuschuss, die andere Hälfte nur Darlehen. Darf das Darlehen nun als Einkommen gerechnet werden?

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 637x hilfreich)

Auch der Darlehensanteil ist Einkommen.

Aber ein armer Bettelstudent hat doch gar keine eigenen Geräte, die gehören alle Mama und Papa...

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
gabimaus
Status:
Praktikant
(903 Beiträge, 705x hilfreich)

@alida... wem die Geräte gehören ist uninteressant.
Wenn die in seiner Studendenbude stehen dann muß er selbst dafür zahlen, oder seine Mami bzw. Papi bezahlen doppelt.
Einmal für sich ( haushalt) und einmal für klein Malte.
Hat jedoch klein Malte gar keine Rundfunkgeräte oder diese moderneren Geräte mit dem man auch Fernsehen und Radio hören kann ( PC, Händy...) auf seinem Kämmerlein stehen und schaut nur bei seinen Eltern dann brauch er nur eventuell fürs Autoradio und Handy bezahlen falls er so etwas besitzt!

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